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Ratgeber · Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittelpauschale: 42 € monatlich für Ihre Pflege zu Hause

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – von Einmalhandschuhen über Desinfektionsmittel bis zu Bettschutzeinlagen. Wir erklären, wer Anspruch hat, welche Produkte die Pauschale abdeckt und wie Sie die Leistung am einfachsten nutzen.

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Pflegehilfsmittelpauschale auf einen Blick

42 € / Monat

Maximaler Zuschuss der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.

Ab Pflegegrad 1

Bereits bei der niedrigsten Einstufung besteht ein Anspruch – kein Arztrezept nötig.

0 € Eigenanteil

Bei Nutzung über einen zugelassenen Dienstleister zahlen Sie nichts aus eigener Tasche.

Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Die Pflegehilfsmittelpauschale ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Sie deckt die Kosten für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – also Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendbar sind und im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden.

Seit Januar 2025 liegt die Pauschale bei 42 Euro pro Monat. Das entspricht einer Erhöhung um 4,5 % gegenüber dem bisherigen Betrag von 40 Euro, die im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen wurde. Dieser Betrag gilt auch 2026 unverändert.

Die Pauschale ist zweckgebunden: Sie kann ausschließlich für die gesetzlich festgelegten Verbrauchsprodukte verwendet werden – eine Auszahlung als Geldleistung ist nicht möglich.


Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?

Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel besteht, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anerkannter Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 – bis Pflegegrad 5.
  • Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person wird zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen versorgt – nicht in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
  • Kein Arztrezept nötig: Anders als bei vielen medizinischen Hilfsmitteln genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse oder die Beauftragung eines zugelassenen Dienstleisters.

Wichtig: Lebt die pflegebedürftige Person in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, übernimmt die Einrichtung die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien. Ein eigener Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale besteht dann nicht.


Welche Produkte deckt die Pauschale ab?

Die Pflegekasse erstattet ausschließlich Produkte, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 54 gelistet sind. Im Einzelnen sind das:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz (medizinisch oder FFP2)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Alle genannten Produkte sind für den Einmalgebrauch gedacht. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Gehhilfen fallen nicht unter die 42-Euro-Pauschale – für sie gelten separate Regelungen.

Einmalhandschuhe aus einer Pflegebox

Beratung am Tisch mit Pflegekassen-Dokumenten

So nutzen Sie die Pauschale – in 4 Schritten

Der einfachste Weg führt über einen zugelassenen Dienstleister wie die Pflegebox. Der übernimmt Beantragung, Abrechnung mit der Pflegekasse und die regelmäßige Lieferung.

01

Dienstleister wählen

Suchen Sie sich einen zugelassenen Anbieter für Pflegehilfsmittel – ob online über einen Pflegebox-Testsieger oder vor Ort in einer Apotheke mit Pflegebox-Service. Achten Sie auf Vertragspartnerschaft mit den Pflegekassen und einen guten Kundenservice.

02

Box zusammenstellen

Wählen Sie die Produkte, die Sie benötigen – online, telefonisch oder per Formular. Die meisten Anbieter bieten vorgefertigte Zusammenstellungen an. Was genau drin ist, erfahren Sie in unserem Überblick zum Pflegebox-Inhalt.

03

Genehmigung abwarten

Der Dienstleister beantragt die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Erst nach der Genehmigung beginnt die Lieferung – seriöse Anbieter liefern nie ohne vorherige Zusage. Das Verfahren funktioniert bei allen gesetzlichen Kassen, darunter AOK, Barmer und DAK.

04

Lieferung erhalten

Ihre Pflegehilfsmittel kommen direkt nach Hause – monatlich, zweimonatlich oder auf Abruf. Die Abrechnung läuft komplett über den Dienstleister.

Tipp: Über die Pflegebox von sanus-plus können Sie Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen, kostenlos bestellen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen lassen – ohne Vorkasse, ohne Papierkram.


Flexible Lieferung: Was tun bei zu viel oder zu wenig?

Nicht jeder Pflegehaushalt verbraucht jeden Monat dieselbe Menge an Pflegehilfsmitteln. Deshalb bieten die meisten Dienstleister verschiedene Optionen an:

  • Monatliche Lieferung: Der Klassiker – jeden Monat kommt eine frische Box.
  • Zwei- oder dreimonatliche Lieferung: Wenn Sie weniger verbrauchen, lässt sich das Intervall anpassen.
  • Lieferung auf Abruf: Sie bestellen nur dann, wenn tatsächlich Nachschub benötigt wird.

Der monatliche Anspruch von 42 Euro kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden – er verfällt am Monatsende. Es gibt aber keine Pflicht, ihn jeden Monat zu nutzen. Die Zusammenstellung der Pflegebox lässt sich zudem jederzeit anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.


Von 40 auf 42 Euro: Die Erhöhung ab 2025

Die Pflegehilfsmittelpauschale lag seit 2015 bei 40 Euro monatlich. Während der Corona-Pandemie wurde sie vorübergehend auf 60 Euro angehoben – eine Sonderregelung, die im Zuge der Pflegereform 2023 Ende 2023 auslief.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde 2023 eine regelhafte Dynamisierung der Pflegeleistungen beschlossen: Zum 1. Januar 2025 stiegen zahlreiche Pflegeleistungen um 4,5 %, darunter auch die Pflegehilfsmittelpauschale – von 40 auf 42 Euro. Dieser Betrag gilt auch 2026.

Die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich dann an der allgemeinen Preisentwicklung. Einen Überblick über alle bisherigen Änderungen bietet unser Ratgeber zu den Pflegeleistungen 2024 – Änderungen im Überblick.


Weitere Pflegeleistungen, die Sie kennen sollten

Die Pflegehilfsmittelpauschale ist nur eine von vielen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Unterstützungen stehen Ihnen zusätzlich zu:

131 € Entlastungsbetrag

Monatlich für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagespflege – ab Pflegegrad 1.

Mehr zum Entlastungsbetrag →

Pflegegeld ab PG 2

347 € bis 990 € monatlich für selbst organisierte häusliche Pflege – ab Pflegegrad 2.

Mehr zum Pflegegeld →

4.180 € Wohnumfeld

Einmaliger Zuschuss pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten – z. B. Badumbau oder Treppenlift.

Mehr zum Wohnumfeld-Zuschuss →


Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale

Die 42 € Pflegehilfsmittel direkt nach Hause

Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie selbst etwas bezahlen müssen. Wir stellen die Box individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Lieferung der Pflegebox an die Haustür