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Ratgeber · Pflegegrade

Pflegegrad 5: Die höchste Pflegestufe – maximale Leistungen für maximalen Bedarf

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegeversicherung und steht für den intensivsten Pflegebedarf. Betroffene sind rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen – die Pflegekasse stellt dafür die umfassendsten Leistungen zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Leistungsansprüche und den Antragsweg.

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Pflegegrad 5 auf einen Blick

90 – 100

Punkte im Begutachtungs­verfahren – das entspricht einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

901 € + 42 €

Monatlich: Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige plus Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch (Stand 2025).

2.200 €

Monatlich für ambulante Pflegesach­leistungen – der höchste Satz im System.

Was bedeutet Pflegegrad 5 eigentlich?

Pflegegrad 5 ist die höchste und letzte Stufe im deutschen Pflegesystem. Er wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit schwerst beeinträchtigt ist und die darüber hinaus besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen – etwa weil eine spezielle Lagerung, Beatmung oder durchgehende Beaufsichtigung notwendig ist.

In der Praxis sind die meisten Betroffenen vollständig bettlägerig, schwer demenzkrank oder auf maschinelle Unterstützung angewiesen. Die Pflege erfordert oft 24-Stunden-Betreuung durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung. Die Pflegekasse stellt deshalb die absoluten Höchstsätze an Leistungen zur Verfügung.

Wer bekommt Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit der schwersten Form der Pflegebedürftigkeit. Typische Betroffene sind Personen im Wachkoma, mit schwerer Demenz im Endstadium, mit vollständiger Querschnittslähmung oder mit kombinierten schweren Erkrankungen, die eine 24-Stunden-Versorgung erfordern.

Der Medizinische Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte. Liegt das Ergebnis zwischen 90 und 100 Punkten, wird Pflegegrad 5 anerkannt.

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Die 6 Module der Begutachtung

So setzt der Gutachter die Punktzahl zusammen – jedes Modul fließt mit unterschiedlicher Gewichtung ein:

1 · Mobilität (10 %)

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett – wie selbstständig bewegt sich die Person?

2 · Kognitive Fähigkeiten (15 %)

Orientierung, Erinnerung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen – das geistige Funktionieren im Alltag.

3 · Verhalten & Psyche (15 %)

Ängste, Aggressionen, nächtliche Unruhe oder Antriebslosigkeit – wiederkehrende Belastungen werden hier erfasst.

4 · Selbstversorgung (40 %)

Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – das Modul mit dem mit Abstand größten Gewicht im Verfahren.

5 · Krankheits­bewältigung (20 %)

Medikamente, Verbandwechsel, Arztbesuche, Therapien – wie viel Hilfe braucht es für die medizinische Routine?

6 · Alltag & Soziales (15 %)

Tagesstruktur, Hobbys, Kontakte zu Familie und Freunden – die Frage nach Teilhabe am Leben.

Tipp: Wer eine grobe Vorab-Einschätzung haben möchte, kann unseren Pflegegrad­rechner nutzen. Er ersetzt keine Begutachtung, gibt aber eine ehrliche Indikation, in welche Richtung es geht.

Welche Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 5 zu?

Bei Pflegegrad 5 erreichen die Leistungen der Pflegeversicherung ihre absoluten Höchstwerte. Das ist auch nötig – denn die Versorgung erfordert in der Regel eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, sei es durch Angehörige, professionelle Pflegekräfte oder in einer stationären Einrichtung.

901 € Pflegegeld

Monatlich, frei verwendbar. Der absolute Höchstsatz – gedacht für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.

Kann mit Sachleistungen anteilig kombiniert werden (Kombinationsleistung).

2.200 € Sachleistungen

Monatlich für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – der höchste Betrag im System. Damit lassen sich umfassende tägliche Pflegeeinsätze finanzieren.

Wird direkt zwischen Pflegedienst und Kasse abgerechnet.

125 € Entlastungs­betrag

Monatlich, zweckgebunden. Verwendbar für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Tages- und Nachtpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.

1.612 € Verhinderungs­pflege

Pro Jahr für bis zu 6 Wochen, wenn die private Pflegeperson ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur dringend nötigen Erholung.

Nicht verbrauchte Kurzzeitpflege kann zu 50 % umgewidmet werden.

1.774 € Kurzzeitpflege

Pro Jahr für bis zu 8 Wochen stationäre Pflege – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Nicht verbrauchte Verhinderungspflege kann hier angerechnet werden.

42 € Pflegehilfs­mittel + 4.000 € Umbau

Monatlich 42 € für Verbrauchsprodukte (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) plus bis zu 4.000 € einmalig pro wohn­umfeld­verbessernder Maßnahme.

Die Pflegehilfsmittel kommen über die Pflegebox direkt nach Hause – ohne Vorkasse.

Tages- und Nachtpflege: 1.995 € extra

Zusätzlich zu den ambulanten Leistungen haben Sie Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege im Wert von bis zu 1.995 € monatlich – der Höchstsatz. Dieser Betrag wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet und kann eine entscheidende Entlastung für pflegende Angehörige sein.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Wird die Pflege in einem Pflegeheim geleistet, zahlt die Pflegekasse einen festen monatlichen Zuschuss von 2.005 €. Zusätzlich reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer: Ab dem 2. Jahr werden 25 %, ab dem 3. Jahr 45 % und ab dem 4. Jahr 70 % des Eigenanteils von der Kasse übernommen.

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Pflegegrad 5 beantragen – in 4 Schritten

Der Weg zum Bescheid ist klarer, als viele denken. Wichtig ist nur, dass jeder Schritt ordentlich vorbereitet ist – das spart Wochen und vermeidet einen unnötigen Widerspruch.

01

Antrag stellen

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt – formlos, schriftlich oder online. Wichtig: Datum notieren, denn ab diesem Tag laufen Ansprüche und Fristen.

02

Begutachtung vorbereiten

Pflegetagebuch über mindestens eine Woche führen, ärztliche Unterlagen sammeln, eine Vertrauensperson für das Gespräch dabeihaben.

03

Hausbesuch des MD

Der Gutachter besucht Sie zu Hause, prüft die sechs Module und erstellt ein Gutachten. Ehrlich und ohne Beschönigung antworten – Selbstständigkeit nicht überspielen.

04

Bescheid prüfen

Innerhalb weniger Wochen kommt die Entscheidung. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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5 Tipps für eine ehrliche Begutachtung

  • Schlechte Tage zeigen. Nicht den besten Tag der Woche aussuchen – der Gutachter braucht ein realistisches Bild.
  • Zweite Person dabei. Angehörige oder Freunde dürfen anwesend sein und ergänzen, was vergessen wird.
  • Pflegetagebuch parat haben. Eine Woche reicht oft aus, um Hilfebedarfe sichtbar zu machen.
  • Diagnosen sortieren. Arztbriefe, Reha-Berichte und Medikamentenpläne griffbereit halten.
  • Nicht beschönigen. Wer „das geht schon irgendwie“ sagt, verschenkt Punkte. Beschreiben, was wirklich passiert.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?

Das Pflegegeld steigt von 765 € auf 901 €, die Sachleistungen von 1.778 € auf 2.200 €. Der entscheidende Unterschied: Bei Pflegegrad 5 kommen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung hinzu – etwa spezielle Lagerung, Beatmung oder durchgehende Beaufsichtigung wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.

Ist häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 überhaupt realistisch?

Ja, aber sie erfordert ein durchdachtes Netzwerk aus Angehörigen, ambulantem Pflegedienst und ggf. einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Die hohen Sachleistungen (2.200 €) und die zusätzliche Tagespflege (1.995 €) helfen dabei. Viele Familien kombinieren diese Leistungen, um eine Heimunterbringung zu vermeiden.

Wie viel kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 5?

Die Pflegekasse zahlt 2.005 € monatlich für die vollstationäre Pflege. Der Eigenanteil variiert je nach Einrichtung und Bundesland stark – rechnen Sie mit 1.500 bis 3.000 € monatlich. Allerdings sinkt der Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer dank der Zuschüsse (25 % ab Jahr 2, 45 % ab Jahr 3, 70 % ab Jahr 4).

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die gesetzliche Frist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, muss sie pro angefangener Woche Verspätung 70 € an die Antrag­stellenden zahlen.

Gibt es über Pflegegrad 5 hinaus noch Leistungen?

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe – darüber hinaus gibt es keinen weiteren Grad. Allerdings können zusätzlich Leistungen der Krankenkasse greifen, etwa für häusliche Krankenpflege, spezielle Hilfsmittel oder palliative Versorgung. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Pflegekasse beraten.

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