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Ratgeber · Pflegegrade

Pflegegrad 1: Ihr erster Schritt zu mehr Unterstützung im Alltag

Pflegegrad 1 ist die erste Stufe der Pflegeversicherung – und für viele Familien der wichtigste Hebel, um Entlastung zu bekommen, ohne komplett auf Unterstützung von außen angewiesen zu sein. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, welche Leistungen 2025 zur Verfügung stehen und wie Sie den Antrag richtig vorbereiten.

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Pflegegrad 1 auf einen Blick

12,5 – < 27

Punkte im Begutachtungs­verfahren – das entspricht einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

131 € + 42 €

Monatlich für Entlastungs­leistungen und Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch (Stand 2026).

4.180 €

Einmaliger Zuschuss pro Maßnahme zur wohn­umfeld­verbessernden Anpassung (z. B. Bad­umbau).

Was bedeutet Pflegegrad 1 eigentlich?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste der fünf Stufen, in die die Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit einteilt. Anders als oft gedacht ist er keine Notlösung – sondern bewusst dafür gedacht, frühzeitig Unterstützung zu bekommen, bevor sich eine Situation verschlechtert.

Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Frage „Wie viele Minuten Hilfe braucht jemand pro Tag?“, sondern: Wie selbstständig kann die Person ihren Alltag gestalten? Diese Sichtweise wurde 2017 mit dem neuen Begutachtungs­assessment eingeführt und gilt bis heute.

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Den Pflegegrad 1 erhalten Menschen, deren Selbstständigkeit nur leicht eingeschränkt ist – häufig zum Beispiel Senioren mit beginnender Mobilitäts­schwäche, leichter Demenz oder nach einem Krankenhaus­aufenthalt, der Spuren hinterlassen hat.

Der Medizinische Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF bewertet sechs Lebensbereiche – sogenannte Module – und vergibt Punkte. Liegt das Ergebnis zwischen 12,5 und unter 27 Punkten, wird Pflegegrad 1 anerkannt.

Lächelnde Seniorin mit pflegender Tochter

Die 6 Module der Begutachtung

So setzt der Gutachter die Punktzahl zusammen – jedes Modul fließt mit unterschiedlicher Gewichtung ein:

1 · Mobilität (10 %)

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett – wie selbstständig bewegt sich die Person?

2 · Kognitive Fähigkeiten (15 %)

Orientierung, Erinnerung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen – das geistige Funktionieren im Alltag.

3 · Verhalten & Psyche (15 %)

Ängste, Aggressionen, nächtliche Unruhe oder Antriebslosigkeit – wiederkehrende Belastungen werden hier erfasst.

4 · Selbstversorgung (40 %)

Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – das Modul mit dem mit Abstand größten Gewicht im Verfahren.

5 · Krankheits­bewältigung (20 %)

Medikamente, Verbandwechsel, Arztbesuche, Therapien – wie viel Hilfe braucht es für die medizinische Routine?

6 · Alltag & Soziales (15 %)

Tagesstruktur, Hobbys, Kontakte zu Familie und Freunden – die Frage nach Teilhabe am Leben.

Tipp: Wer eine grobe Vorab-Einschätzung haben möchte, kann unseren Pflegegrad­rechner nutzen. Er ersetzt keine Begutachtung, gibt aber eine ehrliche Indikation, in welche Richtung es geht.

Welche Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 1 zu?

Pflegegrad 1 ist bewusst anders aufgebaut als die höheren Grade: Kein Pflegegeld, keine klassischen Sachleistungen – dafür aber ein Bündel aus Entlastungs- und Vorsorge­leistungen, die im häuslichen Alltag oft den entscheidenden Unterschied machen.

131 € Entlastungs­betrag

Monatlich, zweckgebunden. Verwendbar für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Tages- und Nachtpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden – nichts verfällt sofort.

42 € Pflegehilfs­mittel

Monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs­mittel: Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektion, Bett­schutz­einlagen oder Schutzschürzen.

Über die Pflegebox direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – ohne Vorkasse.

Kostenlose Pflege­beratung

Anspruch auf eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder anerkannte Beratungs­stellen – auch zu Hause.

Sinnvoll spätestens kurz nach dem Bescheid: Sie erfahren, welche Leistungen wirklich zu Ihrer Situation passen.

Pflegekurse für Angehörige

Praktische Schulungen rund um Hebetechniken, Hautpflege, Ernährung oder den Umgang mit Demenz – kostenlos für pflegende Angehörige.

Hausnotruf­zuschuss

Bis zu 25,50 € monatlich für ein Hausnotruf­system. Kleiner Betrag, große Wirkung – besonders für Alleinlebende.

Bis zu 4.180 € für Umbau

Einmaliger Zuschuss pro wohn­umfeld­verbessernder Maßnahme – etwa für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift.

Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt

Damit Sie keine falschen Erwartungen haben: Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, klassische ambulante Sachleistungen, Verhinderungs­pflege oder Kurzzeitpflege im klassischen Sinne. Diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2.

Beratung am Tisch mit Pflegekassen-Dokumenten

Pflegegrad 1 beantragen – in 4 Schritten

Der Weg zum Bescheid ist klarer, als viele denken. Wichtig ist nur, dass jeder Schritt ordentlich vorbereitet ist – das spart Wochen und vermeidet einen unnötigen Widerspruch.

01

Antrag stellen

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt – formlos, schriftlich oder online. Wichtig: Datum notieren, denn ab diesem Tag laufen Ansprüche und Fristen.

02

Begutachtung vorbereiten

Pflegetagebuch über mindestens eine Woche führen, ärztliche Unterlagen sammeln, eine Vertrauensperson für das Gespräch dabeihaben.

03

Hausbesuch des MD

Der Gutachter besucht zu Hause, prüft die sechs Module und erstellt ein Gutachten. Ehrlich und ohne Beschönigung antworten – Selbstständigkeit nicht überspielen.

04

Bescheid prüfen

Innerhalb weniger Wochen kommt die Entscheidung. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Aktive Senioren bei Gymnastik-Übungen

5 Tipps für eine ehrliche Begutachtung

  • Schlechte Tage zeigen. Nicht den besten Tag der Woche aussuchen – der Gutachter braucht ein realistisches Bild.
  • Zweite Person dabei. Angehörige oder Freunde dürfen anwesend sein und ergänzen, was vergessen wird.
  • Pflegetagebuch parat haben. Eine Woche reicht oft aus, um Hilfebedarfe sichtbar zu machen.
  • Diagnosen sortieren. Arztbriefe, Reha-Berichte und Medikamentenpläne griffbereit halten.
  • Nicht beschönigen. Wer „das geht schon irgendwie“ sagt, verschenkt Punkte. Beschreiben, was wirklich passiert.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?

Ja – allein Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel kommen auf rund 2.000 € pro Jahr an Leistungen, ohne dass eine eigene Zuzahlung nötig ist. Dazu kommen Beratung, Pflegekurse und im Bedarfsfall der Umbauzuschuss. Wer Anspruch hat, sollte den Antrag stellen.

Was passiert, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Dann kann jederzeit ein Höherstufungs­antrag gestellt werden. Die Begutachtung läuft nach demselben Schema – nur mit dem Ziel, die nächsthöhere Stufe zu erreichen.

Bekomme ich Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen stattdessen Sach- und Entlastungs­leistungen im Vordergrund.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die gesetzliche Frist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, muss sie pro angefangener Woche Verspätung 70 € an die Antrag­stellenden zahlen.

Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen – formlos genügt zunächst. Die Begründung kann nachgereicht werden. Im Zweifel hilft eine kostenlose Beratung durch eine unabhängige Pflegestelle.

Die 42 € Pflegehilfs­mittel direkt nach Hause

Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch, ohne dass Sie selbst etwas bezahlen müssen. Wir stellen die Box individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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