Einmalhandschuhe
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Beantragen Sie Ihre Pflegebox online in wenigen Minuten: ab Pflegegrad 1, bei häuslicher Pflege und im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € monatlich. sanus+ unterstützt bei Antrag, Rückfragen und direkter Abrechnung nach Genehmigung durch die Pflegekasse.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet, können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse erhalten. Der Antrag wird einmal gestellt; danach kann die Pflegebox regelmäßig geliefert und bei Bedarf angepasst werden.
Für den Online-Antrag reichen in der Regel wenige Angaben: Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad, zuständige Pflegekasse und eine Lieferadresse. sanus+ übernimmt anschließend Antragstellung, Rückfragen und die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Eine Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Sie enthält typischerweise Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, medizinische Masken und Schutzschürzen — also genau die Produkte, die im Pflegealltag zu Hause regelmäßig verbraucht werden.
Seit 2025 beträgt der gesetzliche Anspruch 42 € pro Monat (zuvor 40 €). Diesen Betrag übernimmt die Pflegekasse vollständig — für Sie entstehen im Rahmen der Pauschale keine eigenen Kosten.
Sie stellen Ihre Pflegebox jeden Monat individuell zusammen. Diese sechs Produktgruppen sind typischerweise enthalten — die konkrete Auswahl richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Pflegealltag und dem verfügbaren Monatsbudget von bis zu 42 €.
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Schnelle Händehygiene im Pflegealltag
Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz
Tröpfchenschutz bei enger Pflege
Schützen Kleidung und Haut
Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind bewusst niedrig gehalten. Im Grunde müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein.
Es spielt keine Rolle, ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt — der monatliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist bei jedem anerkannten Pflegegrad identisch.
Die Pflege muss zu Hause stattfinden — in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft. Ein zusätzlich engagierter Pflegedienst schließt den Anspruch nicht aus.
Hinweis: Ein zusätzlich engagierter ambulanter Pflegedienst schließt den Anspruch ausdrücklich nicht aus. Pflegebox und Pflegedienst lassen sich problemlos kombinieren.
Der gesamte Prozess dauert nur wenige Minuten. Danach unterstützt sanus+ bei Antrag, Rückfragen, Genehmigung und direkter Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Stellen Sie Ihre Wunsch-Pflegebox online zusammen und füllen Sie das kurze Antragsformular aus. Sie benötigen vor allem Angaben zur pflegebedürftigen Person, zum Pflegegrad, zur zuständigen Pflegekasse und zur Lieferadresse.
Nach dem Absenden übernehmen wir die komplette Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse: Antrag einreichen, Rückfragen klären und die Bewilligung abwarten — meist innerhalb weniger Tage.
Sobald die Genehmigung vorliegt, versenden wir Ihre Pflegebox kostenfrei an Ihre Wunschadresse. Danach kommt sie jeden Monat automatisch — auf Wunsch anpassbar über unser Kundenportal.
Die häufigsten Gründe für eine abgelehnte oder verzögerte Bewilligung — und wie Sie sie umgehen.
Fehlende Angaben zur pflegebedürftigen Person, zum Pflegegrad oder zur Pflegekasse verzögern die Bewilligung. Unser Online-Formular prüft Pflichtfelder automatisch, bevor Sie absenden.
Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1. Liegt noch kein Pflegegrad vor, hilft unser Pflegegradrechner bei einer ersten Einschätzung — der Pflegegrad selbst wird beim Medizinischen Dienst beantragt.
Die pflegebedürftige Person muss zu Hause oder in einer betreuten Pflege-WG gepflegt werden. Bei vollstationärer Pflege im Heim ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale ausgeschlossen.
Die 42 € sind keine frei verfügbare Geldleistung. Die Pflegekasse erstattet bzw. bezahlt zugelassene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — sanus+ rechnet diese direkt ab.
Pflegehilfsmittel können Sie auch in der Apotheke oder Drogerie kaufen. Wer eine Pflegebox bei sanus+ beantragt, spart sich Vorkasse, Belegchaos und den Gang zur Pflegekasse.
| Kriterium | Eigener Einkauf | sanus+ Pflegebox |
|---|---|---|
| Kosten | Vorkasse nötig, Erstattung bei der Pflegekasse einreichen | In der Regel 0 € — direkte Abrechnung nach Genehmigung |
| Lieferung | Selbst einkaufen, transportieren und nachbestellen | Im Rahmen der Pauschale monatlich nach Hause |
| Bürokratie | Rechnungen sammeln, Antrag und Belege bei der Kasse einreichen | Kein Aufwand — sanus+ erledigt Antrag und Abrechnung |
| Flexibilität | An Öffnungszeiten gebunden, Sortiment vor Ort begrenzt | 24/7 online — Produkte jederzeit anpassen oder pausieren |
| Produktqualität | Selbst recherchieren, Qualität schwer vergleichbar | Geprüfte medizinische Qualität nach Pflegehilfsmittelverzeichnis |
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in § 40 SGB XI bundesweit einheitlich geregelt — unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Pflegekasse Sie versichert sind. sanus+ rechnet mit jeder dieser Kassen direkt ab.
Pflegebox-Anbieter gibt es viele — die Qualität unterscheidet sich deutlich. Diese vier Punkte sollten Sie vor der Beantragung prüfen.
Achten Sie auf transparente Bewertungen bei TrustedShops oder Google — sie geben einen guten Eindruck von Service und Lieferzuverlässigkeit.
Antragstellung, Kassenkommunikation und Abrechnung sollten inklusive sein. Anbieter, die nur die Box liefern, lassen den Papierkram bei Ihnen.
Produkte sollten sich monatlich anpassen lassen — ohne Mindestlaufzeit und mit unkomplizierter Kündigung.
Pünktliche, diskrete Lieferung in medizinischer Qualität ist die Basis. Achten Sie auf Sendungsverfolgung und feste Liefertage.
Antworten zur Beantragung, zu Voraussetzungen, Kosten und zum Ablauf — verständlich und ohne Fachjargon.
Sie stellen Ihre Pflegebox online in wenigen Minuten zusammen und geben sanus+ eine einmalige Vollmacht für die Abwicklung mit der Pflegekasse. Wir reichen den Antrag ein, klären Rückfragen und kümmern uns um die Genehmigung. Sobald diese vorliegt, beginnt die monatliche Lieferung automatisch.
Für den Online-Antrag benötigen Sie in der Regel den Namen und die Anschrift der pflegebedürftigen Person, den Pflegegrad, die zuständige Pflegekasse, eine Lieferadresse und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen. Eine ärztliche Verordnung ist für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht erforderlich, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich wird zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt. Nach der Genehmigung wird die Pflegebox regelmäßig bestellt bzw. geliefert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Nein. Der Antrag wird einmalig gestellt und gilt als Dauerbewilligung. Ihre Pflegebox wird danach jeden Monat automatisch geliefert, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Zwei Voraussetzungen: ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und Pflege im häuslichen Umfeld. Ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, spielt für den Anspruch keine Rolle.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1, sofern die pflegebedürftige Person zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Pflege-WG versorgt wird.
Sobald die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt — meist innerhalb weniger Tage nach Antragstellung — versenden wir die erste Box mit Sendungsverfolgung. In der Regel erhalten Sie Ihre Pflegebox innerhalb einer Woche nach der Beantragung.
Ja, ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie bei sanus+ Ihre neue Pflegebox beantragen, unterstützen wir die Abmeldung beim bisherigen Anbieter und stimmen den Übergang möglichst ohne unnötige Versorgungslücke ab. Details finden Sie auf der Seite „Pflegebox-Anbieter wechseln“.
Ja, jederzeit. Über das sanus+ Kundenportal können Sie Produkte austauschen, Mengen anpassen oder die Lieferung pausieren. Änderungen gelten ab der nächsten Lieferung — ohne neuen Antrag bei der Pflegekasse.
In der Regel nichts, sofern Anspruch besteht und die Pflegekasse den Antrag genehmigt. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € monatlich. sanus+ rechnet direkt mit der Pflegekasse ab — in der Regel ohne Vorkasse und ohne Eigenanteil.
Nein. Der monatliche Betrag ist zweckgebunden für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Er wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Bei sanus+ erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen — darunter AOK, Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK, BKK und Knappschaft. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in § 40 SGB XI bundesweit einheitlich geregelt.
Pflegehilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € monatlich direkt nach Hause: sanus+ unterstützt bei Antrag, Kassenkommunikation und Abrechnung. Sie wählen die passenden Produkte aus und können Ihre Pflegebox später jederzeit anpassen.