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Ratgeber · Pflegereform

Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I bis III): Was sich für Pflegebedürftige geändert hat

Zwischen 2015 und 2017 haben die drei Pflegestärkungsgesetze die deutsche Pflegeversicherung grundlegend umgebaut. Neue Pflegegrade, deutlich bessere Leistungen und die vollständige Anerkennung von Demenz als Pflegegrund — die PSG gelten als größte Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung.

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Die drei Pflegestärkungsgesetze im Überblick

In nur drei Jahren wurde die Pflegeversicherung Schritt für Schritt modernisiert.

PSG I (2015)

Erste Leistungsverbesserungen

  • Anhebung aller Pflegeleistungen um rund 4 %
  • Einrichtung des Pflegevorsorgefonds zur langfristigen Finanzierung
  • Verbesserte Unterstützungsangebote für Demenzkranke und deren Angehörige
  • Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale von 31 € auf 40 € monatlich
  • Mehr Zuschüsse für Umbaumaßnahmen in Pflegewohngruppen

PSG II (2017)

Die Revolution der Pflegeversicherung

  • Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs — körperliche und kognitive Einschränkungen zählen gleichwertig
  • Fünf Pflegegrade ersetzen die drei alten Pflegestufen
  • Neues Begutachtungsassessment (NBA) löst das bisherige Minutensystem ab
  • Demenz, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen werden vollständig anerkannt
  • Bestandsschutz: Kein Betroffener wird durch die Umstellung schlechtergestellt

PSG III (2017)

Strukturreform und Qualitätssicherung

  • Stärkung der Kommunen bei der Pflegeberatung und regionalen Planung
  • Verschärfte Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
  • Gezielte Maßnahmen gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege
  • Erste gesetzliche Regelungen zur Digitalisierung in der Pflege
  • Bessere Zusammenarbeit zwischen Ländern, Kommunen und Pflegekassen

Was hat sich konkret geändert?

Die wichtigsten Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze auf einen Blick.

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Das alte System mit drei Pflegestufen berücksichtigte vor allem körperliche Einschränkungen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die auch geistige und psychische Beeinträchtigungen einbeziehen. Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Lebensbereichen statt des bisherigen Minutensystems.

Höhere Leistungen

Pflegegeld, Sachleistungen und der Entlastungsbetrag wurden schrittweise angehoben. Besonders Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen profitieren, da sie erstmals gleichwertige Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Demenz gleichgestellt

Vor den Pflegestärkungsgesetzen erhielten Menschen mit Demenz oft nur die niedrigste Pflegestufe, weil sie körperlich noch mobil waren. Das PSG II hat diese Ungerechtigkeit beendet: Kognitive und psychische Beeinträchtigungen fließen nun gleichwertig in die Begutachtung ein.

42 € Pflegehilfsmittel

Der monatliche Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde von 31 € auf 40 € erhöht und liegt seit 2025 bei 42 €. Diese Produkte — Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen — können Sie sich bequem als kostenlose Pflegebox nach Hause liefern lassen.

Häufig gestellte Fragen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Gelten die alten Pflegestufen noch?

Nein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es ausschließlich die fünf Pflegegrade. Die drei alten Pflegestufen (sowie die sogenannte „Pflegestufe 0“ für Demenzkranke) wurden durch das PSG II abgelöst. Alle damals bereits Pflegebedürftigen wurden automatisch in das neue System übergeleitet.

Wurde jemand durch die Umstellung schlechtergestellt?

Nein. Das PSG II enthielt eine umfassende Bestandsschutzregelung. Alle Pflegebedürftigen, die vor 2017 bereits Leistungen erhielten, bekamen mindestens den gleichen oder einen höheren Leistungsumfang. Wer beispielsweise Pflegestufe 2 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 3 übergeleitet.

Gibt es nach PSG III weitere Reformen?

Ja. Im Jahr 2023 trat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das weitere Verbesserungen brachte. Unter anderem wurden die Pflegeleistungen zum 1. Januar 2024 um 5 % und zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 % erhöht. Alle Details zur Pflegeleistungs-Erhöhung ab 2025 finden Sie in unserem separaten Beitrag.

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