Pflegegradrechner

Pflegegradrechner: Ihren voraussichtlichen Pflegegrad jetzt berechnen

Der Rechner orientiert sich am neuen Begutachtungsassessment (NBA) — dem Verfahren, das der Medizinische Dienst beim Hausbesuch anwendet. Sie beantworten anonym sechs Module; das Ergebnis erhalten Sie nach rund fünf Minuten direkt auf dieser Seite, ganz ohne Anmeldung.

  • 6 Module nach NBA
  • rund 5 Minuten
  • anonyme Eingabe
  • keine Anmeldung
Kurze Antwort

Pflegegradrechner auf einen Blick

Sechs Module, gewichtete Berechnung wie beim Medizinischen Dienst — und ein konkreter Hinweis, ob sich ein Antrag auf einen Pflegegrad lohnt.

  • Der Rechner orientiert sich am neuen Begutachtungsassessment (NBA) — dem Verfahren, das der Medizinische Dienst beim Hausbesuch anwendet.
  • Sechs Module — Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen, Alltagsleben — werden mit den offiziellen Gewichtungen verrechnet.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein offizieller Bescheid. Den endgültigen Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach Hausbesuch des MD fest.
Hintergrund

Pflegegrad berechnen in der Tiefe — NBA-Verfahren und Modul-Gewichtung

Wie der Pflegegradrechner Ihre Punktzahl ermittelt

Die offizielle Begutachtung folgt seit 2017 dem neuen Begutachtungsassessment (NBA). Statt Minutenwerte für einzelne Pflegehandlungen zu zählen, bewertet sie die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags. Aus den Einzelpunkten werden je Modul gewichtete Werte gebildet (10 % Mobilität, 15 % Kognition/Verhalten, 40 % Selbstversorgung, 20 % Krankheitsanforderungen, 15 % Alltag).

Eine Besonderheit: Aus den Modulen 2 (kognitive Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen) fließt jeweils nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtsumme ein. Damit wird verhindert, dass Demenz doppelt gezählt wird. Der Rechner bildet diese Gewichtungslogik vereinfacht nach.

Was die Berechnung leistet — und was sie nicht ersetzt

Der Rechner gibt eine fundierte Orientierung: Wenn das Ergebnis auf Pflegegrad 2 oder höher hindeutet, lohnt sich der Antrag in jedem Fall. Bei niedrigerer Punktzahl bleibt oft noch Pflegegrad 1 möglich — auch das wäre der Antrag wert (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumzuschuss).

Den tatsächlichen Pflegegrad stellt nicht der Rechner fest, sondern die Pflegekasse nach einem Hausbesuch des Medizinischen Dienstes. Im Gutachten werden auch Details berücksichtigt, die ein anonymer Online-Rechner nicht erfassen kann — etwa Hilfsmittel-Versorgung, häusliches Umfeld oder akute Veränderungen.

  • Module 6 Mobilität bis Alltagsleben
  • Dauer ca. 5 Min. Schritt für Schritt
  • Datenschutz lokal Berechnung im Browser
  • Ergebnis Pflegegrad 1–5 oder „kein Pflegegrad“
So funktioniert es

So nutzen Sie den Pflegegradrechner

Drei Etappen vom ersten Klick bis zum Ergebnis — kein Konto, keine E-Mail-Adresse, keine Datenübertragung.

  1. Schritt 1

    Fragen je Modul beantworten

    Sie beantworten in sechs Modulen jeweils mehrere Items mit „Selbstständig“, „Überwiegend selbstständig“, „Überwiegend unselbstständig“ oder „Unselbstständig“. Eine Fortschrittsanzeige führt durch alle Module.

  2. Schritt 2

    Berechnung im Browser

    Aus den Einzelpunkten errechnet der Rechner die gewichtete Punktzahl je Modul. Aus Modul 2 und 3 fließt jeweils nur der höhere Wert in das Gesamtergebnis ein — entsprechend der NBA-Logik.

  3. Schritt 3

    Pflegegrad ablesen

    Sie sehen Ihren voraussichtlichen Pflegegrad, die Gesamtpunktzahl und eine Tabelle mit den gewichteten Modul-Punkten. Bei einem positiven Ergebnis können Sie direkt zum nächsten Schritt — dem Antrag — weitergehen.

Pflegende Tochter mit Seniorin — anonyme Einschätzung des Pflegegrads aus dem eigenen Pflegealltag
Der Pflegegradrechner ersetzt keine offizielle Begutachtung — er gibt eine fundierte Orientierung, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.
Pflegegradrechner

Sechs Module — Ihr voraussichtlicher Pflegegrad in 5 Minuten

Beantworten Sie alle Fragen so ehrlich wie möglich. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser — Ihre Eingaben verlassen das Gerät nicht.

Modul 1: Mobilität

Wie selbstständig können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden?

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Welche der folgenden Fähigkeiten sind noch vorhanden?

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie häufig treten folgende Punkte auf?

Modul 4: Selbstversorgung

Wie selbstständig können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden?

Modul 5: Krankheitsbedingte Anforderungen

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. „Entfällt“ wählen, wenn die Maßnahme gar nicht nötig ist. „Selbständig“, wenn die Person sie alleine erledigt. Andernfalls angeben, wie oft Unterstützung gebraucht wird.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Inwiefern ist es möglich sich selbst oder mit anderen zu beschäftigen?

Pflegegrad-Berechnungstabelle

Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad

Die offiziellen Schwellenwerte: aus der gewichteten Gesamtpunktzahl folgt direkt die Einstufung.

  1. 0 bis unter 12,5 Punkte

    Kein Pflegegrad — keine oder nur geringe Beeinträchtigung. Erhebliche Leistungen der Pflegeversicherung greifen noch nicht; Hausnotruf und Beratung sind dennoch möglich.

  2. 12,5 bis unter 27 Punkte

    Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung. Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnraumzuschuss. Pflegegrad 1 im Detail.

  3. 27 bis unter 47,5 Punkte

    Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung. Eingangsstufe für Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegrad 2 im Detail.

  4. 47,5 bis unter 70 Punkte

    Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung. Höheres Budget, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden wichtiger. Pflegegrad 3 im Detail.

  5. 70 bis unter 90 Punkte

    Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung. Häusliche Pflege oft nur mit mehreren Bausteinen tragbar. Pflegegrad 4 im Detail.

  6. 90 bis 100 Punkte

    Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Höchste Leistungsstufe. Pflegegrad 5 im Detail.

Nach der Berechnung

Was passiert nach der Berechnung?

Der Rechner gibt eine Orientierung — der tatsächliche Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes festgestellt. Diese drei Schritte stehen danach an.

  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen

    Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt. Leistungen werden rückwirkend ab dem ersten Tag des Antragsmonats anerkannt — auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  • Begutachtung vorbereiten

    Ein Pflegetagebuch über zwei bis vier Wochen ist die beste Vorbereitung. Notieren Sie täglich, welche Hilfe wann gebraucht wird, wie lange sie dauert und wer sie leistet. Eine vertraute Person sollte beim Termin anwesend sein.

  • Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

    Wenn der Bescheid den Pflegealltag nicht abbildet, können Sie binnen eines Monats kostenfrei Widerspruch einlegen. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei; Sozialverbände wie VdK oder SoVD können zusätzlich unterstützen, teils im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Kurz gesagt: Wenn das Ergebnis auf einen Pflegegrad hindeutet, ist der Antrag bei der Pflegekasse der nächste Schritt — formlos, kostenfrei, rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Was am Pflegegrad hängt — die wichtigsten Geldleistungen

Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, beginnen mehrere eigenständige Leistungen — vier davon im Überblick.

  • Pflegegeld 347 € – 990 €

    Monatlich an die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige übernommen wird. Ab Pflegegrad 2. Pflegegeld erklärt.

  • Pflegesachleistungen bis 2.299 €

    Monatliches Budget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst — direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sachleistungen erklärt.

  • Entlastungsbetrag 131 € / Monat

    Zweckgebunden für anerkannte Hilfen — schon ab Pflegegrad 1. Entlastungsbetrag.

  • Pflegehilfsmittel bis 42 € / Monat

    Pauschale für Hygiene- und Schutzartikel — über die Pflegebox abrechenbar. Pflegehilfsmittel.

Häufige Fragen

Pflegegradrechner — die wichtigsten Antworten

Genauigkeit, Datenschutz, Abgrenzung zur offiziellen Begutachtung und das Vorgehen bei einem niedrigen Ergebnis.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Unterstützung sie im Alltag braucht. Es gibt fünf Pflegegrade — von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen sind möglich.

Wie genau ist die Berechnung im Pflegegradrechner?

Der Rechner bildet die offizielle Bewertung nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) ab und verwendet die gesetzlichen Gewichtungen. Das Ergebnis liefert eine fundierte Orientierung. Der tatsächliche Pflegegrad wird jedoch durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes bei einem Hausbesuch festgestellt — kleinere Abweichungen sind also möglich.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen oder gespeichert. Sie können den Rechner anonym und ohne Registrierung nutzen.

Was, wenn das Ergebnis „Kein Pflegegrad“ lautet?

Liegt die Gesamtpunktzahl unter 12,5, deutet der Rechner auf keinen Pflegegrad hin. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit später, ist ein erneutes Ausfüllen — und ein offizieller Antrag — jederzeit möglich. Schon bei knapp unter 12,5 Punkten kann ein Antrag bei der Pflegekasse sinnvoll sein, weil die Bewertung vor Ort zusätzliche Aspekte einbeziehen kann.

Wie unterscheidet sich der Rechner von der Begutachtung durch den MD?

Der Rechner verwendet dieselben sechs Module und dieselbe Gewichtung wie die offizielle Begutachtung. Beim Hausbesuch ergänzt der Gutachter aber Beobachtungen aus dem Pflegealltag — etwa die Wohnsituation, das Verhalten unter Stress, vorhandene Hilfsmittel oder die Mitwirkung pflegender Angehöriger. Solche Details kann ein Online-Rechner nicht abbilden.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

Wenn Sie sich gegen den Bescheid wenden wollen, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei; Sozialverbände wie VdK oder SoVD können zusätzlich unterstützen, teils im Rahmen einer Mitgliedschaft. Bei dauerhaft gestiegenem Pflegebedarf ist später jederzeit ein Höherstufungsantrag möglich.

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