Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Welche Leistungen Ihnen zustehen

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause — von Hygieneartikeln zum Verbrauch bis zu technischen Hilfen wie dem Pflegebett. Diese Seite erklärt die beiden Kategorien, die 42-Euro-Pauschale und wie Sie Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.

  • zum Verbrauch & technisch
  • bis zu 42 € monatlich
  • ab Pflegegrad 1
  • über die Pflegekasse
Kurze Antwort

Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu?

Bei anerkanntem Pflegegrad und Pflege zu Hause haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Man unterscheidet Verbrauchshilfsmittel (bis zu 42 € monatlich als Pauschale) und technische Hilfsmittel, die einzeln beantragt werden.

  • Zwei Kategorien — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Hygiene/Schutz) und technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf).
  • Verbrauchshilfsmittel: bis zu 42 € monatlich — als Pauschale nach § 40 SGB XI, bei häuslicher Pflege und anerkanntem Pflegegrad.
  • Technische Hilfsmittel laufen getrennt — sie werden einzeln beantragt, oft leihweise gestellt und teils mit gesetzlicher Zuzahlung.
  • Kategorien 2 zum Verbrauch & technisch
  • Verbrauch bis zu 42 € pro Monat, § 40 SGB XI
  • Pflegegrad 1 bis 5 Grundlage des Anspruchs
  • Pflegeort zu Hause häusliche Pflege
Die zwei Hauptkategorien

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Hilfsmittel

Die beiden Kategorien unterscheiden sich in Art, Antrag und Kostenübernahme. So lassen sie sich auseinanderhalten.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Produkte, die regelmäßig aufgebraucht werden: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, medizinische Masken und Schutzschürzen. Sie werden über die monatliche Pauschale von bis zu 42 € abgedeckt — typischerweise als Pflegebox.

  • Technische Pflegehilfsmittel

    Langlebige Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit unterstützen — etwa Pflegebetten, Lagerungshilfen oder ein Hausnotruf. Sie werden einzeln beantragt, oft leihweise gestellt und teils mit gesetzlicher Zuzahlung.

Zum Verbrauch im Detail

Diese Verbrauchshilfsmittel deckt die Pauschale ab

Die monatliche Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sechs Produktgruppen sind typisch und bilden die Pflegebox.

Nitril-Einmalhandschuhe in vier Boxen, Größen S bis XL, für die häusliche Pflege

Einmalhandschuhe

Hygienischer Schutz für pflegende Hände

Medichem Händedesinfektion Extra in 500-ml-Flasche, alkoholisches Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektion

Schnelle Händehygiene im Pflegealltag

Ventides GF Schnelldesinfektion, alkoholfreie gebrauchsfertige Flächendesinfektion in 500-ml-Flasche

Flächendesinfektion

Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz

50er-Box medizinischer Einweg-Mund-Nasen-Schutz Typ IIR für die häusliche Pflege

Medizinische Masken

Tröpfchenschutz bei enger Pflege

Wiederverwendbare Schutzschürze für die häusliche Pflege

Schutzschürzen

Schützen Kleidung und Haut

Saugende Krankenunterlagen / Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen

Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen

Technische Pflegehilfsmittel

Vier Gruppen technischer Hilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert beantragt und oft leihweise gestellt. Diese vier Gruppen sind im Pflegealltag besonders relevant.

  • Pflegebetten und Zubehör

    Höhenverstellbare Pflegebetten, Aufrichthilfen und passende Matratzen erleichtern Lagerung und Pflege und entlasten den Rücken pflegender Angehöriger.

  • Mobilitäts- und Lagerungshilfen

    Rollstühle, Gehhilfen oder Lagerungskissen unterstützen Bewegung und helfen, Druckstellen vorzubeugen.

  • Hausnotruf

    Ein Hausnotrufsystem holt auf Knopfdruck Hilfe — Sicherheit für allein lebende Pflegebedürftige und Entlastung für Angehörige.

  • Hilfen für Hygiene und Bad

    Dusch- und Badehilfen oder Toilettenstühle machen die Körperpflege sicherer. Welche Hilfen passen, hängt vom individuellen Bedarf ab.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel

Drei Bedingungen bilden die Grundlage des Anspruchs — für Verbrauchs- wie für technische Hilfsmittel.

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5

    Grundlage des Anspruchs ist ein anerkannter Pflegegrad. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist die Pauschale in allen Pflegegraden gleich hoch.

  2. Pflege im häuslichen Umfeld

    Die Pflege findet zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Pflege-WG statt — durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Bei vollstationärer Heimpflege gelten andere Regelungen.

  3. Genehmigung durch die Pflegekasse

    Die Pflegekasse prüft und bewilligt den Anspruch. Für Verbrauchshilfsmittel übernimmt sanus+ mit Ihrer Vollmacht die Abstimmung und rechnet direkt ab.

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

In vier Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln

Verbrauchs- und technische Hilfsmittel laufen über unterschiedliche Wege. Diese vier Schritte geben den Überblick.

  1. Schritt 1

    Art des Hilfsmittels bestimmen

    Klären Sie, ob Sie Verbrauchshilfsmittel (Hygiene/Schutz) oder ein technisches Hilfsmittel benötigen — die Wege unterscheiden sich.

  2. Schritt 2

    Verbrauchshilfsmittel als Pflegebox bestellen

    Die monatlichen Verbrauchshilfsmittel stellen Sie online als Pflegebox zusammen. sanus+ klärt die Kostenübernahme mit der Pflegekasse und liefert nach Hause.

  3. Schritt 3

    Technische Hilfsmittel beantragen

    Für technische Pflegehilfsmittel stellen Sie einen gesonderten Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse, häufig mit ärztlicher Empfehlung.

  4. Schritt 4

    Lieferung und Nutzung

    Verbrauchshilfsmittel kommen monatlich automatisch; technische Hilfsmittel werden geliefert oder leihweise bereitgestellt und bei Bedarf eingewiesen.

Einordnung

Pflegehilfsmittel richtig unterscheiden

Viele Ratgeber vermischen Verbrauchsprodukte, technische Hilfsmittel und klassische Hilfsmittel der Krankenversicherung. Für den Antrag ist die Unterscheidung entscheidend.

  • Zum Verbrauch: monatliche Pauschale

    Dazu zählen Produkte, die regelmäßig verbraucht werden — etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz. Genau hier setzt die Pflegebox an.

  • Technische Hilfsmittel: eigene Prüfung

    Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen oder Bad-Hilfen werden anders beantragt und können andere Zuzahlungsregeln haben. Sie gehören nicht einfach in die 42-Euro-Verbrauchspauschale.

  • Rezept ist nicht immer der richtige Weg

    Bei Pflegehilfsmitteln aus der Pflegeversicherung steht die Pflegekasse im Mittelpunkt. Ein ärztliches Rezept kann bei anderen Hilfsmitteln relevant sein, ersetzt aber nicht automatisch den Antrag bei der Pflegekasse.

Kostenübernahme im Überblick

Was die Pflegekasse trägt — und wo Zuzahlung möglich ist

Drei Punkte ordnen die Kostenübernahme ein und grenzen Verbrauchs- von technischen Hilfsmitteln ab.

  • Verbrauchshilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat

    Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich. Im Rahmen dieser Pauschale entsteht für Versicherte in der Regel kein Eigenanteil.

  • Eigenständig neben anderen Leistungen

    Die Pauschale ist ein eigenständiger Anspruch und wird weder vom Pflegegeld noch von Pflegesachleistungen abgezogen.

  • Technische Hilfsmittel: teils mit Zuzahlung

    Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert bewilligt, häufig leihweise gestellt. Je nach Hilfsmittel kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen — anders als bei der 42-€-Pauschale.

Kurz gesagt: Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 € monatlich in der Regel ohne Eigenanteil; technische Hilfsmittel separat beantragt und je nach Fall mit gesetzlicher Zuzahlung.

Häufige Fragen

Pflegehilfsmittel — die wichtigsten Fragen

Antworten zu Definition, Pauschale, Ansparen, Rezept, Anspruch und zur Pflegebox — verständlich und ohne Fachjargon.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion) und technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf).

Wie hoch ist die Pauschale für Verbrauchshilfsmittel?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat nach § 40 SGB XI. Der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Im Rahmen dieser Pauschale entsteht für Versicherte in der Regel kein Eigenanteil.

Kann ich die 42 € ansparen?

Nein. Die Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung, lässt sich aber nicht ansparen. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein ärztliches Rezept?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt in der Regel der anerkannte Pflegegrad; ein Rezept ist meist nicht erforderlich. Für bestimmte technische Hilfsmittel kann eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung sinnvoll oder nötig sein.

Habe ich auch ohne Pflegegrad Anspruch?

Auf die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht — sie setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt ihn zunächst bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst übernimmt anschließend in der Regel die Begutachtung.

Was ist die Pflegebox?

Die Pflegebox ist die praktische Form, die monatlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beziehen: Sie stellen die Box online zusammen, sanus+ klärt die Kostenübernahme mit der Pflegekasse und liefert sie monatlich nach Hause.

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Verbrauchshilfsmittel als Pflegebox beantragen

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