Einmalhandschuhe
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause — von Hygieneartikeln zum Verbrauch bis zu technischen Hilfen wie dem Pflegebett. Diese Seite erklärt die beiden Kategorien, die 42-Euro-Pauschale und wie Sie Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.
Bei anerkanntem Pflegegrad und Pflege zu Hause haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Man unterscheidet Verbrauchshilfsmittel (bis zu 42 € monatlich als Pauschale) und technische Hilfsmittel, die einzeln beantragt werden.
Die beiden Kategorien unterscheiden sich in Art, Antrag und Kostenübernahme. So lassen sie sich auseinanderhalten.
Produkte, die regelmäßig aufgebraucht werden: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, medizinische Masken und Schutzschürzen. Sie werden über die monatliche Pauschale von bis zu 42 € abgedeckt — typischerweise als Pflegebox.
Langlebige Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit unterstützen — etwa Pflegebetten, Lagerungshilfen oder ein Hausnotruf. Sie werden einzeln beantragt, oft leihweise gestellt und teils mit gesetzlicher Zuzahlung.
Die monatliche Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sechs Produktgruppen sind typisch und bilden die Pflegebox.
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Schnelle Händehygiene im Pflegealltag
Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz
Tröpfchenschutz bei enger Pflege
Schützen Kleidung und Haut
Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen
Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert beantragt und oft leihweise gestellt. Diese vier Gruppen sind im Pflegealltag besonders relevant.
Höhenverstellbare Pflegebetten, Aufrichthilfen und passende Matratzen erleichtern Lagerung und Pflege und entlasten den Rücken pflegender Angehöriger.
Rollstühle, Gehhilfen oder Lagerungskissen unterstützen Bewegung und helfen, Druckstellen vorzubeugen.
Ein Hausnotrufsystem holt auf Knopfdruck Hilfe — Sicherheit für allein lebende Pflegebedürftige und Entlastung für Angehörige.
Dusch- und Badehilfen oder Toilettenstühle machen die Körperpflege sicherer. Welche Hilfen passen, hängt vom individuellen Bedarf ab.
Drei Bedingungen bilden die Grundlage des Anspruchs — für Verbrauchs- wie für technische Hilfsmittel.
Grundlage des Anspruchs ist ein anerkannter Pflegegrad. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist die Pauschale in allen Pflegegraden gleich hoch.
Die Pflege findet zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Pflege-WG statt — durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Bei vollstationärer Heimpflege gelten andere Regelungen.
Die Pflegekasse prüft und bewilligt den Anspruch. Für Verbrauchshilfsmittel übernimmt sanus+ mit Ihrer Vollmacht die Abstimmung und rechnet direkt ab.
Verbrauchs- und technische Hilfsmittel laufen über unterschiedliche Wege. Diese vier Schritte geben den Überblick.
Klären Sie, ob Sie Verbrauchshilfsmittel (Hygiene/Schutz) oder ein technisches Hilfsmittel benötigen — die Wege unterscheiden sich.
Die monatlichen Verbrauchshilfsmittel stellen Sie online als Pflegebox zusammen. sanus+ klärt die Kostenübernahme mit der Pflegekasse und liefert nach Hause.
Für technische Pflegehilfsmittel stellen Sie einen gesonderten Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse, häufig mit ärztlicher Empfehlung.
Verbrauchshilfsmittel kommen monatlich automatisch; technische Hilfsmittel werden geliefert oder leihweise bereitgestellt und bei Bedarf eingewiesen.
Viele Ratgeber vermischen Verbrauchsprodukte, technische Hilfsmittel und klassische Hilfsmittel der Krankenversicherung. Für den Antrag ist die Unterscheidung entscheidend.
Dazu zählen Produkte, die regelmäßig verbraucht werden — etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz. Genau hier setzt die Pflegebox an.
Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen oder Bad-Hilfen werden anders beantragt und können andere Zuzahlungsregeln haben. Sie gehören nicht einfach in die 42-Euro-Verbrauchspauschale.
Bei Pflegehilfsmitteln aus der Pflegeversicherung steht die Pflegekasse im Mittelpunkt. Ein ärztliches Rezept kann bei anderen Hilfsmitteln relevant sein, ersetzt aber nicht automatisch den Antrag bei der Pflegekasse.
Drei Punkte ordnen die Kostenübernahme ein und grenzen Verbrauchs- von technischen Hilfsmitteln ab.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich. Im Rahmen dieser Pauschale entsteht für Versicherte in der Regel kein Eigenanteil.
Die Pauschale ist ein eigenständiger Anspruch und wird weder vom Pflegegeld noch von Pflegesachleistungen abgezogen.
Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert bewilligt, häufig leihweise gestellt. Je nach Hilfsmittel kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen — anders als bei der 42-€-Pauschale.
Kurz gesagt: Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 € monatlich in der Regel ohne Eigenanteil; technische Hilfsmittel separat beantragt und je nach Fall mit gesetzlicher Zuzahlung.
Antworten zu Definition, Pauschale, Ansparen, Rezept, Anspruch und zur Pflegebox — verständlich und ohne Fachjargon.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion) und technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf).
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat nach § 40 SGB XI. Der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Im Rahmen dieser Pauschale entsteht für Versicherte in der Regel kein Eigenanteil.
Nein. Die Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung, lässt sich aber nicht ansparen. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt in der Regel der anerkannte Pflegegrad; ein Rezept ist meist nicht erforderlich. Für bestimmte technische Hilfsmittel kann eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung sinnvoll oder nötig sein.
Auf die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht — sie setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt ihn zunächst bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst übernimmt anschließend in der Regel die Begutachtung.
Die Pflegebox ist die praktische Form, die monatlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beziehen: Sie stellen die Box online zusammen, sanus+ klärt die Kostenübernahme mit der Pflegekasse und liefert sie monatlich nach Hause.
Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 €, direkt nach Hause: sanus+ übernimmt Antrag, Kassenkommunikation und Abrechnung. Sie stellen die Box zusammen und können sie bei Bedarf anpassen.