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Pflegebox · Pflegehilfsmittel

Pflegebox AOK: Ihre monatliche Entlastung für die Pflege zu Hause

Als AOK-Versicherter haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. sanus+ übernimmt Zusammenstellung, Versand und die komplette Abrechnung mit Ihrer AOK-Pflegekasse.

Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege

AOK-Pflegebox auf einen Blick

42 €

Monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfsmittel – direkt mit der AOK abgerechnet.

PG 1–5

Alle anerkannten Pflegegrade berechtigen zum Bezug – ab dem Tag des Bescheids.

0 €

Eigenanteil für Sie. sanus+ rechnet direkt mit der AOK-Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.


Was genau ist die Pflegebox der AOK?

Wenn Sie oder ein Angehöriger über die AOK versichert sind und zu Hause gepflegt werden, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Rechtsgrundlage bildet § 40 SGB XI – das Sozialgesetzbuch regelt, dass die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für diese Produkte übernimmt.

Umgangssprachlich wird dieser Anspruch als „AOK-Pflegebox“ oder „AOK-Pflegepaket“ bezeichnet. Zertifizierte Anbieter wie sanus+ stellen die Box individuell zusammen, versenden sie kostenfrei nach Hause und übernehmen die gesamte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Gut zu wissen: Die AOK selbst packt und verschickt keine Pflegeboxen. Die Pflegekasse stellt lediglich das gesetzliche Budget (die 42-Euro-Pauschale nach § 40 SGB XI) bereit. Spezialisierte Anbieter wie sanus+ übernehmen die Zusammenstellung, den kostenlosen Versand und die direkte Abrechnung mit Ihrer AOK-Pflegekasse.


Was ist in der Pflegebox enthalten?

Die monatliche Pauschale kann individuell für genau die Hygieneartikel eingesetzt werden, die Sie im Pflegealltag benötigen:

Einmalhandschuhe

Für hygienisches Arbeiten bei Körperpflege, Wundversorgung und Inkontinenz­versorgung.

Händedesinfektion

Schützt Pflegeperson und Pflege­bedürftigen zuverlässig vor Keimen und Infektionen.

Flächen­desinfektion

Für eine keimfreie Umgebung im Pflege­bereich – besonders wichtig bei offenen Wunden.

Bettschutz­einlagen

Einweg oder wiederverwendbar – schützen Matratze und Bettwäsche bei Inkontinenz.

Mundschutz

FFP2-Masken und OP-Mundschutz für den Schutz bei engem Körper­kontakt in der Pflege.

Schutzschürzen

Einweg-Schürzen für den Umgang mit Flüssigkeiten – schützen Kleidung bei der Körperpflege.


Wer hat Anspruch auf die Pflegebox der AOK?

Die Voraussetzungen sind erfreulich einfach. Sofern zwei Bedingungen erfüllt sind, genehmigt die AOK-Pflegekasse die monatlichen Pflegehilfsmittel:

  • Anerkannter Pflegegrad: Die gepflegte Person besitzt mindestens Pflegegrad 1 (PG 1–5). Ob ein Pflegegrad vorliegt, lässt sich mit dem Pflegegradrechner schnell einschätzen.
  • Häusliches Umfeld: Die Pflege findet zu Hause, in einer Senioren-WG oder im betreuten Wohnen statt – nicht vollstationär im Pflegeheim.

Es spielt keine Rolle, ob ein ambulanter Pflegedienst unterstützt oder Angehörige die Pflege komplett selbst übernehmen.


In 3 Schritten zu Ihrer AOK-Pflegebox

01

Pflegebox auswählen

Wählen Sie eine vorkonfektionierte Pflegebox bei sanus+ aus oder stellen Sie die gewünschten Artikel individuell zusammen.

02

Online beantragen

Füllen Sie den Online-Antrag in wenigen Minuten aus – so können Sie Ihre Pflegebox beantragen. sanus+ übernimmt die komplette Kommunikation und Antragstellung bei Ihrer AOK.

03

Monatlich erhalten

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox jeden Monat pünktlich und versandkostenfrei direkt an die Haustür.

Machen Sie den Pflegealltag leichter

Bestellen Sie Ihre kostenlose Pflegebox in wenigen Klicks über sanus+. Wir kümmern uns um den kompletten Papierkram mit der AOK und senden Ihnen Ihre Hilfsmittel zuverlässig nach Hause.

Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln

Weitere AOK-Leistungen bei häuslicher Pflege

Neben der Pflegebox stehen AOK-Versicherten – abhängig vom Pflegegrad – weitere Leistungen zu, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern:

LeistungBetrag (Stand 2025/2026)Pflegegrade
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 – 990 €/MonatPG 2–5
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)796 – 2.299 €/MonatPG 2–5
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/MonatPG 1–5
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/MonatPG 1–5
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)1.685 €/JahrPG 2–5
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)1.854 €/JahrPG 2–5
Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI)4.180 € je MaßnahmePG 1–5

Tipp: Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann z. B. für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.


Die gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist im Sozialgesetzbuch XI verankert. § 40 SGB XI legt fest, dass die Pflegekassen – darunter alle AOK-Pflegekassen bundesweit – die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zur Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich übernehmen müssen.

Dieser Betrag wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) um 4,5 % angepasst. Die Regelung gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen gleichermaßen – nicht nur für die AOK.

Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören ausschließlich Artikel, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 54 gelistet sind – also zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen.


Beratung und Pflegekurse der AOK

Die AOK unterstützt pflegende Angehörige auch über das Finanzielle hinaus. Zu den Angeboten gehören:

  • Kostenfreie Pflegekurse mit praktischem Wissen zu Hebetechniken, Hautpflege, Ernährung und dem Umgang mit Demenz.
  • Individuelle Pflegeberatung – auch zu Hause – durch die Pflegekasse oder anerkannte Beratungsstellen.
  • Familiencoach Pflege – ein Online-Programm für die psychische Unterstützung pflegender Angehöriger.
  • Pflege-Navigator zum schnellen Finden von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen in Ihrer Nähe.

Pflegegeld nach Pflegegrad

PG 2: 347 €/Monat
PG 3: 599 €/Monat
PG 4: 800 €/Monat
PG 5: 990 €/Monat

Das Pflegegeld wird direkt an den Pflege­bedürftigen ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.


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Häufige Fragen zur AOK-Pflegebox

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