Einmalhandschuhe
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, dem stehen bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Diese Seite erklärt, was hinter dem Betrag steckt, ob er ausgezahlt wird und wie sanus+ ihn direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Die 42 € sind eine monatliche Pauschale der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — gesetzlich geregelt in § 40 SGB XI. Wichtig: Es ist ein zweckgebundenes Sachleistungs-Budget, keine Auszahlung in bar.
Drei Eigenschaften erklären den Betrag — woher er kommt, wofür er gilt und warum er jeden Monat neu zur Verfügung steht.
Grundlage ist § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einer monatlichen Pauschale — aktuell bis zu 42 € pro Monat.
Der Betrag gilt ausschließlich für Produkte „zum Verbrauch“ — also Hygiene- und Schutzartikel, die regelmäßig nachgekauft werden. Technische Hilfsmittel laufen über eigene Anträge.
Die Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.
Viele erwarten eine Überweisung von 42 €. So funktioniert die Pauschale aber nicht. Diese drei Punkte räumen das Missverständnis aus.
Die 42 € werden nicht als Geldleistung an Pflegebedürftige oder Angehörige überwiesen. Es handelt sich um eine Sachleistung: Sie erhalten Pflegehilfsmittel, nicht Geld.
Der Anbieter der Pflegebox rechnet den Materialwert direkt mit der Pflegekasse ab. Bei sanus+ genügt dafür eine einmalige Vollmacht — Sie müssen keine Belege einreichen.
Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ein eigenständiger Anspruch. Sie wird weder vom Pflegegeld noch von Pflegesachleistungen abgezogen.
Kurz gesagt: Sie bekommen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat — nicht 42 € in bar. Der Wert wird direkt zwischen sanus+ und Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Die Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sechs Produktgruppen sind typisch — Sie stellen Ihre Box vor jeder Lieferung im Rahmen der 42 € neu zusammen.
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Schnelle Händehygiene im Pflegealltag
Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz
Tröpfchenschutz bei enger Pflege
Schützen Kleidung und Haut
Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen
Drei Bedingungen entscheiden über den Anspruch. Der Betrag selbst ist dabei unabhängig vom Pflegegrad immer gleich hoch.
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Der Betrag von bis zu 42 € ist in allen Pflegegraden gleich hoch — er steigt mit höherem Pflegegrad nicht an.
Die Pflege muss zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft stattfinden — durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Bei vollstationärer Heimpflege greift die Pauschale nicht.
Die Pflegekasse bestätigt die Kostenübernahme. Erst danach läuft die monatliche Versorgung im Rahmen der Pauschale für Versicherte in der Regel ohne Eigenanteil.
Drei einfache Fälle zeigen, wie sich der monatliche Rahmen auf die Abrechnung auswirkt.
Bleibt der Wert der monatlichen Box bei bis zu 42 €, läuft die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Pauschale. Für Versicherte entsteht bei Anspruch und Genehmigung in der Regel kein Eigenanteil.
Wird weniger benötigt, wird auch nur der tatsächliche Wert abgerechnet. Der Restbetrag wird nicht ausgezahlt und nicht angespart — er verfällt zum Monatsende.
Liegt der Wunschbedarf über 42 €, ist der darüber hinausgehende Anteil privat zu tragen. Viele Boxen lassen sich aber so zusammenstellen, dass sie im Rahmen bleiben.
Sie wählen die Produkte, sanus+ klärt die Kostenübernahme und rechnet den Materialwert direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — ohne Vorkasse und ohne Belegsammeln.
Sie wählen online die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die zum Pflegealltag passen. Der Assistent zeigt den Wert, sodass die Box im 42-€-Rahmen bleibt.
Mit einer kurzen Vollmacht darf sanus+ die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse klären und den Materialwert direkt abrechnen — ohne Vorkasse Ihrerseits.
Nach Genehmigung rechnet sanus+ jeden Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten die Lieferung nach Hause und müssen keine Belege sammeln.
Diese Seite erklärt die Pauschale und die Abrechnung. Für die angrenzenden Fragen führen diese Seiten gezielt weiter.
Wann die Box für Anspruchsberechtigte ohne Eigenanteil möglich ist, erklärt die Seite kostenlose Pflegebox ausführlich.
Eine Übersicht aller typischen Pflegehilfsmittel finden Sie unter Pflegebox Inhalt — mit Einsatzzweck je Produktgruppe.
Den Ablauf von Antrag bis Lieferung zeigt die Seite Pflegebox beantragen Schritt für Schritt.
Antworten zu Auszahlung, Anspruch, Übertragbarkeit, Pflegegeld und Vorkasse — verständlich und ohne Fachjargon.
Nein. Die 42 € sind keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Sachleistung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Statt einer Auszahlung erhalten Sie die Produkte als monatliche Lieferung. Der Materialwert wird direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse abgerechnet — bei sanus+ genügt dafür eine einmalige Vollmacht.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ab Pflegegrad 1 und ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Die Pauschale steigt also bei höherem Pflegegrad nicht an — die bis zu 42 € pro Monat gelten von Pflegegrad 1 bis 5 gleichermaßen.
Nein. Die Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung, lässt sich aber nicht ansparen. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt zum Monatsende. Deshalb lohnt es sich, die Box so zusammenzustellen, dass der monatliche Bedarf gut abgedeckt ist.
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ein eigenständiger Anspruch und unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Diese Leistungen werden getrennt voneinander gewährt und beeinflussen sich nicht gegenseitig.
Solange der Wert der Box im monatlichen Rahmen von bis zu 42 € bleibt und die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat, entstehen für Sie in der Regel keine eigenen Kosten und keine Vorkasse. sanus+ rechnet das Material direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Nein. Bis Ende 2021 lag die Pauschale bei 40 € pro Monat. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie bis zu 42 € monatlich. Maßgeblich ist immer der aktuell von der Pflegekasse übernommene Höchstbetrag im Rahmen von § 40 SGB XI.
Pflegehilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € monatlich, direkt nach Hause: sanus+ übernimmt Antrag, Kassenkommunikation und Abrechnung. Sie stellen die Box zusammen und können sie bei Bedarf anpassen.