Pflegebox 42 Euro

Pflegebox 42 Euro: Was die monatliche Pauschale bedeutet

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, dem stehen bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Diese Seite erklärt, was hinter dem Betrag steckt, ob er ausgezahlt wird und wie sanus+ ihn direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

  • bis zu 42 € monatlich
  • ab Pflegegrad 1
  • zweckgebunden, keine Auszahlung
  • direkte Abrechnung
Kurze Antwort

Bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die 42 € sind eine monatliche Pauschale der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — gesetzlich geregelt in § 40 SGB XI. Wichtig: Es ist ein zweckgebundenes Sachleistungs-Budget, keine Auszahlung in bar.

  • Sachleistung, kein Bargeld — die 42 € sind ein monatliches Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, nicht ein Betrag, der aufs Konto fließt.
  • Gleicher Betrag in jedem Pflegegrad — ob Pflegegrad 1 oder 5: die Pauschale ist identisch und unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
  • Keine Vorkasse nötig — sanus+ rechnet die Box bei erteilter Vollmacht direkt mit der Pflegekasse ab, solange der Wert im monatlichen Rahmen bleibt.
  • Pauschale bis zu 42 € pro Monat, § 40 SGB XI
  • Pflegegrad 1 bis 5 Betrag ist identisch
  • Auszahlung nein zweckgebunden für Material
  • Abrechnung direkt sanus+ ↔ Pflegekasse
Was steckt hinter den 42 Euro?

Die Pauschale auf einen Blick

Drei Eigenschaften erklären den Betrag — woher er kommt, wofür er gilt und warum er jeden Monat neu zur Verfügung steht.

  • Gesetzlich geregelt

    Grundlage ist § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einer monatlichen Pauschale — aktuell bis zu 42 € pro Monat.

  • Zweckgebunden für Verbrauchsmaterial

    Der Betrag gilt ausschließlich für Produkte „zum Verbrauch“ — also Hygiene- und Schutzartikel, die regelmäßig nachgekauft werden. Technische Hilfsmittel laufen über eigene Anträge.

  • Monatlich, nicht ansparbar

    Die Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.

Wird das Geld ausgezahlt?

Sachleistung statt Auszahlung — der häufigste Irrtum

Viele erwarten eine Überweisung von 42 €. So funktioniert die Pauschale aber nicht. Diese drei Punkte räumen das Missverständnis aus.

  • Keine Barauszahlung an Versicherte

    Die 42 € werden nicht als Geldleistung an Pflegebedürftige oder Angehörige überwiesen. Es handelt sich um eine Sachleistung: Sie erhalten Pflegehilfsmittel, nicht Geld.

  • Abrechnung läuft direkt mit dem Anbieter

    Der Anbieter der Pflegebox rechnet den Materialwert direkt mit der Pflegekasse ab. Bei sanus+ genügt dafür eine einmalige Vollmacht — Sie müssen keine Belege einreichen.

  • Pflegegeld bleibt unberührt

    Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ein eigenständiger Anspruch. Sie wird weder vom Pflegegeld noch von Pflegesachleistungen abgezogen.

Kurz gesagt: Sie bekommen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat — nicht 42 € in bar. Der Wert wird direkt zwischen sanus+ und Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Welche Produkte fallen unter die Pauschale?

Diese Pflegehilfsmittel deckt das 42-€-Budget ab

Die Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sechs Produktgruppen sind typisch — Sie stellen Ihre Box vor jeder Lieferung im Rahmen der 42 € neu zusammen.

Nitril-Einmalhandschuhe in vier Boxen, Größen S bis XL, für die häusliche Pflege

Einmalhandschuhe

Hygienischer Schutz für pflegende Hände

Medichem Händedesinfektion Extra in 500-ml-Flasche, alkoholisches Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektion

Schnelle Händehygiene im Pflegealltag

Ventides GF Schnelldesinfektion, alkoholfreie gebrauchsfertige Flächendesinfektion in 500-ml-Flasche

Flächendesinfektion

Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz

50er-Box medizinischer Einweg-Mund-Nasen-Schutz Typ IIR für die häusliche Pflege

Medizinische Masken

Tröpfchenschutz bei enger Pflege

Wiederverwendbare Schutzschürze für die häusliche Pflege

Schutzschürzen

Schützen Kleidung und Haut

Saugende Krankenunterlagen / Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen

Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen für die 42-€-Pauschale

Drei Bedingungen entscheiden über den Anspruch. Der Betrag selbst ist dabei unabhängig vom Pflegegrad immer gleich hoch.

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5

    Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Der Betrag von bis zu 42 € ist in allen Pflegegraden gleich hoch — er steigt mit höherem Pflegegrad nicht an.

  2. Pflege im häuslichen Umfeld

    Die Pflege muss zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft stattfinden — durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Bei vollstationärer Heimpflege greift die Pauschale nicht.

  3. Genehmigung durch die Pflegekasse

    Die Pflegekasse bestätigt die Kostenübernahme. Erst danach läuft die monatliche Versorgung im Rahmen der Pauschale für Versicherte in der Regel ohne Eigenanteil.

So funktioniert das Budget in der Praxis

Was passiert, wenn die Box mehr oder weniger kostet?

Drei einfache Fälle zeigen, wie sich der monatliche Rahmen auf die Abrechnung auswirkt.

  • Im Rahmen der Pauschale

    Bleibt der Wert der monatlichen Box bei bis zu 42 €, läuft die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Pauschale. Für Versicherte entsteht bei Anspruch und Genehmigung in der Regel kein Eigenanteil.

  • Unter dem Budget

    Wird weniger benötigt, wird auch nur der tatsächliche Wert abgerechnet. Der Restbetrag wird nicht ausgezahlt und nicht angespart — er verfällt zum Monatsende.

  • Über dem Budget

    Liegt der Wunschbedarf über 42 €, ist der darüber hinausgehende Anteil privat zu tragen. Viele Boxen lassen sich aber so zusammenstellen, dass sie im Rahmen bleiben.

Wie sanus+ die Abrechnung übernimmt

In drei Schritten zur direkten Abrechnung

Sie wählen die Produkte, sanus+ klärt die Kostenübernahme und rechnet den Materialwert direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — ohne Vorkasse und ohne Belegsammeln.

  1. Schritt 1

    Box zusammenstellen

    Sie wählen online die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die zum Pflegealltag passen. Der Assistent zeigt den Wert, sodass die Box im 42-€-Rahmen bleibt.

  2. Schritt 2

    Vollmacht erteilen

    Mit einer kurzen Vollmacht darf sanus+ die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse klären und den Materialwert direkt abrechnen — ohne Vorkasse Ihrerseits.

  3. Schritt 3

    Abrechnung im Hintergrund

    Nach Genehmigung rechnet sanus+ jeden Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten die Lieferung nach Hause und müssen keine Belege sammeln.

Passt eine andere Seite besser?

Eigenanteil, Inhalt oder Antrag — hier geht es weiter

Diese Seite erklärt die Pauschale und die Abrechnung. Für die angrenzenden Fragen führen diese Seiten gezielt weiter.

  • Sie fragen sich, ob ein Eigenanteil bleibt?

    Wann die Box für Anspruchsberechtigte ohne Eigenanteil möglich ist, erklärt die Seite kostenlose Pflegebox ausführlich.

  • Sie wollen wissen, welche Produkte abgedeckt sind?

    Eine Übersicht aller typischen Pflegehilfsmittel finden Sie unter Pflegebox Inhalt — mit Einsatzzweck je Produktgruppe.

  • Sie möchten direkt loslegen?

    Den Ablauf von Antrag bis Lieferung zeigt die Seite Pflegebox beantragen Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Die 42-Euro-Pauschale — die wichtigsten Fragen

Antworten zu Auszahlung, Anspruch, Übertragbarkeit, Pflegegeld und Vorkasse — verständlich und ohne Fachjargon.

Bekomme ich die 42 € ausgezahlt?

Nein. Die 42 € sind keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Sachleistung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Statt einer Auszahlung erhalten Sie die Produkte als monatliche Lieferung. Der Materialwert wird direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse abgerechnet — bei sanus+ genügt dafür eine einmalige Vollmacht.

Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ab Pflegegrad 1 und ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Die Pauschale steigt also bei höherem Pflegegrad nicht an — die bis zu 42 € pro Monat gelten von Pflegegrad 1 bis 5 gleichermaßen.

Kann ich nicht genutzte Beträge in den nächsten Monat übertragen?

Nein. Die Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung, lässt sich aber nicht ansparen. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt zum Monatsende. Deshalb lohnt es sich, die Box so zusammenzustellen, dass der monatliche Bedarf gut abgedeckt ist.

Wird der Betrag vom Pflegegeld abgezogen?

Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ein eigenständiger Anspruch und unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Diese Leistungen werden getrennt voneinander gewährt und beeinflussen sich nicht gegenseitig.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Solange der Wert der Box im monatlichen Rahmen von bis zu 42 € bleibt und die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat, entstehen für Sie in der Regel keine eigenen Kosten und keine Vorkasse. sanus+ rechnet das Material direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Waren es immer 42 €?

Nein. Bis Ende 2021 lag die Pauschale bei 40 € pro Monat. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie bis zu 42 € monatlich. Maßgeblich ist immer der aktuell von der Pflegekasse übernommene Höchstbetrag im Rahmen von § 40 SGB XI.

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