Einmalhandschuhe
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — bis zu 42 € pro Monat. Gerade im häuslichen Alltag mit täglicher Unterstützung sind Hygiene- und Schutzartikel regelmäßig gefragt. sanus+ übernimmt Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse und die monatliche Lieferung.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1 — bei Pflegegrad 2 also in jedem Fall, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Die Pauschale beträgt bis zu 42 € pro Monat.
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diese vier Punkte zeigen, warum Verbrauchsmaterial dabei eine Rolle spielt.
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung. Viele Betroffene brauchen täglich Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden oder Mobilität — Situationen, in denen Hygiene- und Schutzartikel regelmäßig gebraucht werden.
Handschuhe, Hände- und Flächendesinfektion oder Schutzschürzen gehören bei wiederkehrender Pflege zum Standard — für die zu pflegende Person ebenso wie für pflegende Angehörige.
Einzeln gekauft summieren sich diese Verbrauchsartikel Monat für Monat. Die Pauschale deckt genau diesen wiederkehrenden Bedarf ab, statt ihn privat zu belasten.
Eine feste monatliche Lieferung nimmt eine Sorge aus dem Alltag: Es muss nicht mehr daran gedacht werden, Nachschub einzeln zu besorgen.
Die Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sechs Produktgruppen sind typisch — Sie stellen Ihre Box vor jeder Lieferung passend zum Bedarf zusammen.
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Schnelle Händehygiene im Pflegealltag
Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz
Tröpfchenschutz bei enger Pflege
Schützen Kleidung und Haut
Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen
Drei Punkte klären, was die Pflegekasse trägt und wie sich die Leistung zu anderen Ansprüchen verhält.
Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich. Dieser Betrag ist in allen Pflegegraden gleich — er ist bei Pflegegrad 2 also genauso hoch wie bei höheren Pflegegraden.
Die Pauschale ist ein eigenständiger Anspruch und wird weder vom Pflegegeld noch von Pflegesachleistungen abgezogen. Diese Leistungen bestehen unabhängig nebeneinander.
Bei erteilter Vollmacht rechnet sanus+ den Materialwert direkt mit der Pflegekasse ab. Solange die Box im Rahmen der Pauschale bleibt, entsteht in der Regel kein Eigenanteil.
Kurz gesagt: bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — eigenständig neben Pflegegeld und im Rahmen der Pauschale für Versicherte in der Regel ohne Eigenanteil.
Sie wählen die Produkte, sanus+ klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse und liefert nach Genehmigung jeden Monat nach Hause.
Sie wählen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im Alltag bei Pflegegrad 2 wirklich gebraucht werden — von Handschuhen bis Bettschutzeinlagen.
Mit einer kurzen Vollmacht klärt sanus+ die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie geben nur Pflegegrad und Kassendaten an — kein Papierkram.
Nach der Genehmigung kommt die Box jeden Monat versandkostenfrei zu Ihnen. Der Inhalt lässt sich jederzeit anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.
Drei kurze Antworten zur Einordnung — und Verweise auf die passenden Seiten, wenn Sie tiefer einsteigen möchten.
Schon ab Pflegegrad 1. Die Pauschale ist in allen Pflegegraden gleich hoch — auch bei Pflegegrad 2 sind es bis zu 42 € monatlich.
Wird die Pflege aufwändiger, lohnt der Blick auf die Seite Pflegebox bei Pflegegrad 3 — dort geht es um höheren Unterstützungsbedarf.
Welche Produkte typischerweise enthalten sind, zeigt die Seite Pflegebox Inhalt mit Einsatzzweck je Gruppe.
Antworten zu Anspruch, Eigenanteil, Pflegegeld, sinnvollen Produkten und zum Antrag — verständlich und ohne Fachjargon.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1 — bei Pflegegrad 2 also in jedem Fall, sofern die Pflege zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft stattfindet. Die Höhe der Pauschale ist dabei in allen Pflegegraden gleich.
Solange der Wert der Box im monatlichen Rahmen von bis zu 42 € bleibt und die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat, entsteht in der Regel kein Eigenanteil. sanus+ rechnet den Materialwert direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ein eigenständiger Anspruch und unabhängig vom Pflegegeld bei Pflegegrad 2. Beide Leistungen werden getrennt voneinander gewährt und beeinflussen sich nicht.
Das richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegealltag. Häufig genutzt werden Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, medizinische Masken und Schutzschürzen. Die Box stellen Sie individuell zusammen und passen sie an, wenn sich der Bedarf verändert.
Im Alltag werden die Begriffe Pflegebox und Pflegepaket meist gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die bei erfüllten Voraussetzungen über die Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Sie wählen online Ihre Pflegehilfsmittel und erteilen sanus+ eine kurze Vollmacht. Damit klärt sanus+ die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse und beginnt nach der Genehmigung mit der monatlichen Lieferung. Anträge oder Belege müssen Sie nicht selbst einreichen.
Pflegehilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € monatlich, direkt nach Hause: sanus+ übernimmt Antrag, Kassenkommunikation und Abrechnung. Sie stellen die Box zusammen und können sie bei Bedarf anpassen.