Ratgeber · Pflegegrade
Pflegegrad 3: Wenn der Alltag ohne Hilfe kaum noch gelingt
Mit Pflegegrad 3 steigen die Leistungen der Pflegekasse deutlich an – denn Betroffene sind bei vielen alltäglichen Aufgaben auf regelmäßige Unterstützung angewiesen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten, welche Geld- und Sachleistungen Ihnen 2025 zustehen und wie Sie den Antrag richtig angehen.

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Pflegegrad 3 auf einen Blick
47,5 – < 70
Punkte im Begutachtungsverfahren – das entspricht einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.
573 € + 42 €
Monatlich: Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige plus Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Stand 2025).
1.432 €
Monatlich für ambulante Pflegesachleistungen – oder anteilig kombiniert mit dem Pflegegeld.
Was bedeutet Pflegegrad 3 eigentlich?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen mehrmals täglich Hilfe bei grundlegenden Verrichtungen – nicht nur gelegentlich, sondern verlässlich und regelmäßig.
Im Vergleich zu Pflegegrad 2 ist der Unterstützungsbedarf deutlich umfangreicher: Während bei Pflegegrad 2 einzelne Alltagsbereiche betroffen sind, ziehen sich die Einschränkungen bei Pflegegrad 3 durch nahezu alle Lebensbereiche – von der Körperpflege über die Ernährung bis hin zur Organisation des Tagesablaufs. Entsprechend steigen die Leistungen der Pflegekasse stark an.
Wer bekommt Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 erhalten Menschen, die bei vielen alltäglichen Aufgaben auf regelmäßige und umfassende Hilfe angewiesen sind. Typische Betroffene sind Menschen mit mittelschwerer Demenz, nach einem schweren Schlaganfall, mit fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung oder nach einer Amputation.
Der Medizinische Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte. Liegt das Ergebnis zwischen 47,5 und unter 70 Punkten, wird Pflegegrad 3 anerkannt.

Die 6 Module der Begutachtung
So setzt der Gutachter die Punktzahl zusammen – jedes Modul fließt mit unterschiedlicher Gewichtung ein:
1 · Mobilität (10 %)
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett – wie selbstständig bewegt sich die Person?
2 · Kognitive Fähigkeiten (15 %)
Orientierung, Erinnerung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen – das geistige Funktionieren im Alltag.
3 · Verhalten & Psyche (15 %)
Ängste, Aggressionen, nächtliche Unruhe oder Antriebslosigkeit – wiederkehrende Belastungen werden hier erfasst.
4 · Selbstversorgung (40 %)
Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – das Modul mit dem mit Abstand größten Gewicht im Verfahren.
5 · Krankheitsbewältigung (20 %)
Medikamente, Verbandwechsel, Arztbesuche, Therapien – wie viel Hilfe braucht es für die medizinische Routine?
6 · Alltag & Soziales (15 %)
Tagesstruktur, Hobbys, Kontakte zu Familie und Freunden – die Frage nach Teilhabe am Leben.
Tipp: Wer eine grobe Vorab-Einschätzung haben möchte, kann unseren Pflegegradrechner nutzen. Er ersetzt keine Begutachtung, gibt aber eine ehrliche Indikation, in welche Richtung es geht.
Welche Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 zu?
Die Leistungen bei Pflegegrad 3 sind deutlich umfangreicher als bei Pflegegrad 2 – das Pflegegeld steigt um über 70 %, die Sachleistungen fast verdoppeln sich. Damit soll die aufwändige tägliche Versorgung zu Hause abgefedert werden.
573 € Pflegegeld
Monatlich, frei verwendbar. Gedacht für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Kann mit Sachleistungen anteilig kombiniert werden (Kombinationsleistung).
1.432 € Sachleistungen
Monatlich für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – z. B. Unterstützung bei Körperpflege, Mobilisierung, Medikamentengabe oder hauswirtschaftlicher Versorgung.
Wird direkt zwischen Pflegedienst und Kasse abgerechnet.
125 € Entlastungsbetrag
Monatlich, zweckgebunden. Verwendbar für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Tages- und Nachtpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.
1.612 € Verhinderungspflege
Pro Jahr für bis zu 6 Wochen, wenn die private Pflegeperson ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur dringend nötigen Erholung.
Nicht verbrauchte Kurzzeitpflege kann zu 50 % umgewidmet werden.
1.774 € Kurzzeitpflege
Pro Jahr für bis zu 8 Wochen stationäre Pflege – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Nicht verbrauchte Verhinderungspflege kann hier angerechnet werden.
42 € Pflegehilfsmittel + 4.000 € Umbau
Monatlich 42 € für Verbrauchsprodukte (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) plus bis zu 4.000 € einmalig pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme.
Die Pflegehilfsmittel kommen über die Pflegebox direkt nach Hause – ohne Vorkasse.
Tages- und Nachtpflege: 1.298 € extra
Zusätzlich zu den ambulanten Leistungen haben Sie Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege im Wert von bis zu 1.298 € monatlich. Das Besondere: Dieser Betrag wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet – er kommt komplett obendrauf.

Pflegegrad 3 beantragen – in 4 Schritten
Der Weg zum Bescheid ist klarer, als viele denken. Wichtig ist nur, dass jeder Schritt ordentlich vorbereitet ist – das spart Wochen und vermeidet einen unnötigen Widerspruch.
01
Antrag stellen
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt – formlos, schriftlich oder online. Wichtig: Datum notieren, denn ab diesem Tag laufen Ansprüche und Fristen.
02
Begutachtung vorbereiten
Pflegetagebuch über mindestens eine Woche führen, ärztliche Unterlagen sammeln, eine Vertrauensperson für das Gespräch dabeihaben.
03
Hausbesuch des MD
Der Gutachter besucht Sie zu Hause, prüft die sechs Module und erstellt ein Gutachten. Ehrlich und ohne Beschönigung antworten – Selbstständigkeit nicht überspielen.
04
Bescheid prüfen
Innerhalb weniger Wochen kommt die Entscheidung. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

5 Tipps für eine ehrliche Begutachtung
- Schlechte Tage zeigen. Nicht den besten Tag der Woche aussuchen – der Gutachter braucht ein realistisches Bild.
- Zweite Person dabei. Angehörige oder Freunde dürfen anwesend sein und ergänzen, was vergessen wird.
- Pflegetagebuch parat haben. Eine Woche reicht oft aus, um Hilfebedarfe sichtbar zu machen.
- Diagnosen sortieren. Arztbriefe, Reha-Berichte und Medikamentenpläne griffbereit halten.
- Nicht beschönigen. Wer „das geht schon irgendwie“ sagt, verschenkt Punkte. Beschreiben, was wirklich passiert.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Die Leistungen steigen deutlich: Das Pflegegeld wächst von 332 € auf 573 €, die Sachleistungen von 761 € auf 1.432 €. Der Grund: Bei Pflegegrad 3 ist der Hilfebedarf nicht mehr auf einzelne Bereiche beschränkt, sondern zieht sich durch den gesamten Alltag.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Aktuell (Stand 2025) erhalten Sie 573 € monatlich. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung und kann auch anteilig mit ambulanten Sachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Was passiert, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Dann kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Die Begutachtung läuft nach demselben Schema – nur mit dem Ziel, Pflegegrad 4 oder höher zu erreichen.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die gesetzliche Frist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, muss sie pro angefangener Woche Verspätung 70 € an die Antragstellenden zahlen.
Lohnt sich ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 3?
In vielen Fällen ja. Mit 1.432 € monatlich für Sachleistungen lassen sich regelmäßige Einsätze eines Pflegedienstes finanzieren – etwa für die morgendliche Körperpflege oder die Medikamentengabe. Das entlastet pflegende Angehörige spürbar und sorgt für professionelle Qualität bei medizinisch anspruchsvollen Aufgaben.
Die 42 € Pflegehilfsmittel direkt nach Hause
Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie selbst etwas bezahlen müssen. Wir stellen die Box individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


