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Ratgeber · Rechtliches & Vorsorge

Vorsorgevollmacht: Heute regeln, was morgen wichtig ist

Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand für Sie entscheiden — nicht einmal Ihr Ehepartner. Bei Unfall, Schlaganfall oder Demenz bestellt das Gericht einen fremden Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt.

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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Anders als bei einer gerichtlichen Betreuung wählen Sie den Bevollmächtigten selbst — und vermeiden so ein langwieriges Betreuungsverfahren.

Wichtig seit 2023: Durch § 1358 BGB kann der Ehegatte in Gesundheitsfragen bis zu 6 Monate vertretungsweise entscheiden. Für alles darüber hinaus — und für unverheiratete Partner, Kinder oder Freunde — ist eine Vorsorgevollmacht zwingend nötig.

Welche Bereiche deckt die Vorsorgevollmacht ab?

Gesundheit & Pflege

Entscheidungen über Behandlungen, Operationen, Pflegeeinrichtungen. Ergänzt die Patientenverfügung — der Bevollmächtigte setzt Ihre Wünsche durch.

Finanzen & Vermögen

Bankgeschäfte, Verträge, Versicherungen, Steuererklärungen, Mietangelegenheiten. Der Bevollmächtigte verwaltet Ihre finanziellen Angelegenheiten.

Behörden & Alltag

Wohnungsangelegenheiten, Post, Behördenkontakte, Vertretung gegenüber Ämtern, Organisation des täglichen Lebens.

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So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht

  1. Vertrauensperson wählen: Jemand, dem Sie uneingeschränkt vertrauen und der bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Es können auch mehrere Personen (einzeln oder gemeinsam) bevollmächtigt werden.
  2. Umfang festlegen: Entscheiden Sie, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll — Gesundheit, Finanzen, Wohnung, oder alle.
  3. Schriftlich verfassen: Eigenhändig unterschrieben, mit Datum. Vorlagen und Muster gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz.
  4. Beglaubigung: Für Bankgeschäfte und Immobilien empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung. Für andere Bereiche ist sie nicht zwingend nötig.
  5. Registrieren: Melden Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer an — so finden Gerichte sie im Ernstfall schnell.
  6. Regelmäßig aktualisieren: Alle 2 Jahre mit neuem Datum und Unterschrift bestätigen.

Achtung: Ohne Vollmacht entscheidet das Gericht

Viele glauben, Ehepartner oder Kinder dürften automatisch für sie handeln — das stimmt nur sehr eingeschränkt (6-Monats-Notvertretung für Ehegatten in Gesundheitsfragen). Für alles andere bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — möglicherweise eine fremde Person. Die Vorsorgevollmacht verhindert das.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht gehört zu den wichtigsten Dokumenten, die jeder Erwachsene haben sollte. Sie kostet wenig, ist schnell erstellt — und gibt Ihnen und Ihrer Familie die Sicherheit, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson für Sie da ist. Kombinieren Sie sie mit einer Patientenverfügung für ein umfassendes Vorsorge-Paket.

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