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Ratgeber · Pflege

Langzeitpflege organisieren: So stellen Sie eine dauerhafte Versorgung sicher

Wenn eine Pflegesituation dauerhaft wird, stehen Familien vor großen Fragen: Welche Versorgungsform passt? Wer bezahlt was? Und wie bleibt der Alltag für alle Beteiligten tragbar? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Langzeitpflege planen, finanzieren und die bestmögliche Betreuung organisieren.

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Langzeitpflege auf einen Blick

5 Pflegegrade

bestimmen Art und Höhe der Leistungen – von geringer Beeinträchtigung (PG 1) bis schwerste Pflegebedürftigkeit (PG 5).

bis 2.299 €

monatliche Pflegesachleistung (PG 5) für ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst (Stand 2025).

131 € + 42 €

monatlich für Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ab PG 1.

Was bedeutet Langzeitpflege?

Langzeitpflege umfasst alle Formen der dauerhaften Unterstützung und Betreuung für Menschen, die ihren Alltag aufgrund von Alter, chronischer Krankheit oder Behinderung nicht mehr eigenständig bewältigen können. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege, die zeitlich begrenzt ist, ist Langzeitpflege auf unbegrenzte Dauer angelegt.

Das Ziel ist dabei immer dasselbe: Die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person so lange wie möglich erhalten und die verbliebene Selbstständigkeit fördern – unabhängig davon, ob die Versorgung zu Hause, teilstationär oder vollstationär stattfindet.

Ambulante Pflege

Betreuung im eigenen Zuhause – durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beides. Der Vorteil: Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer vertrauten Umgebung und behält soziale Kontakte.

Teilstationäre Pflege

Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung – ideal, wenn Angehörige tagsüber berufstätig sind oder nachts Entlastung brauchen. Die restliche Zeit verbringt die Person zu Hause.

Stationäre Pflege

Dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Häufig die richtige Wahl, wenn der Pflegebedarf sehr hoch ist oder die häusliche Versorgung an ihre Grenzen stößt.


Frühzeitig planen – der Schlüssel zur guten Organisation

Je früher Sie sich mit dem Thema Langzeitpflege beschäftigen, desto besser. Frühzeitige Planung gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe verschiedene Optionen zu vergleichen, finanzielle Fragen zu klären und die Wünsche der pflegebedürftigen Person einzubeziehen.

Beginnen Sie idealerweise schon beim ersten Anzeichen, dass der Alltag schwerer fällt. Wer erst unter Zeitdruck handelt, hat weniger Auswahl und trifft Entscheidungen, die nicht optimal passen.

In 5 Schritten zur organisierten Langzeitpflege

Die Organisation einer dauerhaften Versorgung wirkt zunächst überwältigend. Mit einer klaren Struktur wird sie jedoch beherrschbar. Diese fünf Schritte helfen Ihnen, systematisch vorzugehen.

01

Bedürfnisse ermitteln

Analysieren Sie gemeinsam, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Medikamente, Haushaltsführung? Beziehen Sie die betroffene Person, Angehörige und den Hausarzt ein.

02

Pflegeangebote recherchieren

Informieren Sie sich über ambulante Pflegedienste, Tagespflege-Einrichtungen und Pflegeheime in Ihrer Region. Sprechen Sie mit der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse – dieser Service ist kostenlos.

03

Finanzierung klären

Beantragen Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse und lassen Sie sich über alle Leistungsansprüche beraten. Klären Sie mögliche Eigenanteile und prüfen Sie, ob eine private Pflegezusatzversicherung besteht.

04

Angebote vergleichen

Vergleichen Sie mehrere Anbieter hinsichtlich Qualität, Kosten und individuellem Service. Achten Sie auf Transparenz bei den Leistungen und fragen Sie nach Probe-Tagen oder Schnupper-Angeboten.

05

Umsetzen und regelmäßig überprüfen

Setzen Sie die gewählte Pflegeform um und überprüfen Sie die Situation regelmäßig. Der Pflegebedarf kann sich verändern – passen Sie den Plan flexibel an. Bei steigendem Bedarf ist jederzeit eine Höherstufung des Pflegegrades möglich.


So wird Langzeitpflege finanziert

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten – abhängig vom Pflegegrad und der gewählten Versorgungsform. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5), der durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird. Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung deckt in der Regel nicht die gesamten Kosten – ein Eigenanteil bleibt bestehen.

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (Stand 2025)

LeistungPG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages-/Nachtpflege (§ 41 SGB XI)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationär (§ 43 SGB XI)805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Alle Beträge ab 01.01.2025, PUEG-Anpassung +4,5 %. Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden (Kombinationsleistung). Detaillierte Übersicht: Pflegeleistungen 2025.

Weitere wichtige Leistungen

131 €/Monat

Entlastungsbetrag (§ 45b) für alle Pflegegrade 1–5. Verwendbar für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Tagespflege.

42 €/Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) – Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Über die Pflegebox direkt mit der Kasse abgerechnet.

1.854 €/Jahr

Kurzzeitpflege (§ 42) – zeitlich begrenzte stationäre Unterbringung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung. PG 2–5.

1.685 €/Jahr

Verhinderungspflege (§ 39) – Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson Urlaub braucht oder erkrankt. PG 2–5.

Tipp: Bei der häuslichen Pflege stehen Ihnen monatlich 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu (§ 40 SGB XI). Über die Pflegebox von sanus-plus erhalten Sie diese Produkte kostenlos nach Hause geliefert – die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel kostenfrei nach Hause

Nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wir stellen Ihre individuelle Pflegebox zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Entlastung für pflegende Angehörige

Langzeitpflege betrifft nie nur die pflegebedürftige Person – auch Angehörige stehen unter enormer Belastung. Die Pflegeversicherung bietet deshalb gezielt Entlastungsangebote, die Sie kennen und nutzen sollten.

Nehmen Sie professionelle Unterstützung an – es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine Investition in Ihre eigene Gesundheit und die Qualität der Pflege.

Verhinderungspflege

Bis zu 1.685 €/Jahr für eine Ersatzpflege, wenn Sie als Pflegeperson Urlaub brauchen oder selbst erkranken. Gilt ab PG 2, nach mindestens 6 Monaten Pflege.

Mehr zur Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bis zu 1.854 €/Jahr für eine vorübergehende stationäre Unterbringung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Überlastungssituation.

Mehr zur Kurzzeitpflege

Pflegeberatung & Kurse

Kostenlose Beratung durch Ihre Pflegekasse sowie Pflegekurse zu Themen wie Hebetechniken, Ernährung oder Umgang mit Demenz – praktische Hilfe für den Pflegealltag.

Vorsorge treffen: Vollmachten und Verfügungen

Ein oft unterschätzter Teil der Langzeitpflege-Organisation betrifft die rechtliche Vorsorge. Klären Sie diese Fragen rechtzeitig – am besten, solange die pflegebedürftige Person noch selbst entscheiden kann.

  • Vorsorgevollmacht: Legt fest, wer im Notfall über medizinische, finanzielle und organisatorische Belange entscheiden darf.
  • Patientenverfügung: Bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden – etwa bei Bewusstlosigkeit.
  • Betreuungsverfügung: Benennt eine Person des Vertrauens für den Fall, dass ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss.
  • Bankvollmacht: Ermöglicht einer Vertrauensperson den Zugriff auf Konten, um laufende Kosten zu begleichen.

Tipp: Lassen Sie sich zu Wohnraumanpassungen beraten. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreier Badumbau, Türverbreiterung oder Treppenlifte) stehen pro Maßnahme bis zu 4.180 € zur Verfügung – ab Pflegegrad 1.


Häufige Fragen zur Langzeitpflege

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