Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Auszahlung
Pflegegeld ist die monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung an Pflegebedürftige, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte übernommen wird. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 — die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und ist zum 1. Januar 2025 um 4,5 % gestiegen.
- ab Pflegegrad 2
- 347 € – 990 € / Monat
- Auszahlung an Pflegebedürftige
- kombinierbar mit Sachleistungen
Was ist Pflegegeld — und wer bekommt es?
Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause oder im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Die Verwendung steht den Versicherten frei — oft fließt es als Aufwandsentschädigung an die pflegende Person.
- Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person — gedacht als Aufwandsentschädigung für Angehörige, Freunde oder Bekannte, die die Pflege übernehmen.
- Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld.
- Höhe Stand 2025/2026: PG 2 347 €, PG 3 599 €, PG 4 800 €, PG 5 990 € pro Monat. Eine weitere Dynamisierung ist gesetzlich angelegt.
Pflegegeld in der Tiefe — Aufwandsentschädigung mit Pflicht zum Beratungseinsatz
Pflegegeld als Aufwandsentschädigung — was das praktisch heißt
Anders als der Name suggeriert, ist Pflegegeld keine Lohnzahlung für die Pflegeperson. Rechtlich fließt es an die pflegebedürftige Person und ist gedacht, um die Mehrkosten zu Hause zu decken — höhere Heiz- und Wasserrechnungen durch häufigeres Waschen, Fahrten zu Therapien, kleine Anschaffungen oder als symbolische Anerkennung für Angehörige, die Zeit investieren.
Viele Familien geben das Pflegegeld an die pflegende Person weiter. Solange das im Rahmen der gesetzlichen Höhe bleibt, ist diese Weitergabe nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei. Wer mehr zahlt, riskiert eine steuerliche Einstufung als Einkommen — wichtig vor allem bei Pflegekräften außerhalb der eigenen Familie.
Beratungseinsätze — Pflicht, aber sinnvoll
Pflegegeld-Bezieher müssen einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen: bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Wird der Einsatz versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.
Hinter der Pflicht steht ein einfacher Grund: Eine externe Fachkraft schaut auf die Versorgung, gibt Hinweise zu Hilfsmitteln, Wohnumfeld oder Pflegekursen und merkt früh, wenn Pflegende überlastet sind. Viele Pflegebedürftige empfinden den Termin als hilfreich — er bringt Außensicht in einen sonst sehr inneren Kreislauf.
- Anspruch ab PG 2 in häuslicher Pflege
- Pflegegeld PG 2 347 € monatlich
- Pflegegeld PG 5 990 € monatlich, höchster Satz
- Auszahlung monatlich im Voraus auf das Konto
Pflegegeld nach Pflegegrad — aktuelle Tabelle
Die folgenden Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 nach der Dynamisierung um 4,5 %. Eine weitere regelmäßige Anpassung ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vorgesehen.
| Kriterium | Höhe pro Monat | Einordnung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | stattdessen Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel |
| Pflegegrad 2 | 347 € im Monat | erste Stufe mit regulärer Geldleistung |
| Pflegegrad 3 | 599 € im Monat | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 800 € im Monat | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 990 € im Monat | höchster regulärer Satz |
Wann besteht Anspruch auf Pflegegeld?
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegekasse Pflegegeld zahlt — sie laufen meist nebeneinander.
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Anerkannter Pflegegrad ≥ 2
Pflegegeld ist an einen Pflegegrad ab 2 geknüpft. Bei PG 1 entfällt diese Leistung — dort übernimmt der Entlastungsbetrag den Großteil des regulären Hilferahmens.
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Häusliche Pflege
Die Pflege muss zu Hause oder im häuslichen Umfeld stattfinden — durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Bei vollstationärer Pflege gibt es kein Pflegegeld.
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Pflichtberatungseinsatz
Wer Pflegegeld bezieht, muss alle sechs Monate (PG 2 + 3) oder alle drei Monate (PG 4 + 5) einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.
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Antrag bei der Pflegekasse
Der Pflegegrad-Antrag enthält bereits die Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Sie können später jederzeit wechseln — etwa über die Kombinationsleistung.
Pflegegeld in besonderen Situationen
Steuer, Verhinderungspflege, Krankenhausaufenthalt — drei Sonderkonstellationen, die in der Praxis häufig auftauchen.
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Pflegegeld bleibt steuerfrei
Pflegegeld an Pflegebedürftige ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Wer es an pflegende Angehörige weitergibt, kann das ebenfalls steuerfrei tun, solange es im Rahmen der gesetzlichen Höhe bleibt (§ 3 Nr. 36 EStG).
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Während Verhinderungspflege halbiert
Bei Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen pro Jahr nur zur Hälfte gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter acht Stunden) bleibt das Pflegegeld unverändert.
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Während Kurzzeitpflege weiter gezahlt
Während einer Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige für bis zu acht Wochen pro Jahr ebenfalls das halbe Pflegegeld weiter — Anspruch und Auszahlung laufen über die Pflegekasse.
Kurz gesagt: Pflegegeld ist eine eigenständige Geldleistung — kombinierbar mit Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln, mit klaren Sonderregeln in Ausnahmesituationen.
Pflegegeld — die wichtigsten Antworten
Steuer, Kombination mit Pflegedienst, Krankenhausaufenthalt — Antworten auf die Fragen aus der Beratungspraxis.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause oder im häuslichen Umfeld gepflegt werden — durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Bei Pflegegrad 1 oder bei vollstationärer Pflege besteht kein Anspruch.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei welchem Pflegegrad?
Stand 2025/2026 nach der Dynamisierung um 4,5 %: Pflegegrad 2 rund 347 €, Pflegegrad 3 rund 599 €, Pflegegrad 4 rund 800 € und Pflegegrad 5 rund 990 € pro Monat. Eine weitere regelmäßige Anpassung ist im Gesetz vorgesehen.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein. Pflegegeld an Pflegebedürftige ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Auch die Weitergabe an pflegende Angehörige bleibt im Rahmen der gesetzlichen Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Übersteigt die Weitergabe diese Grenze, kann sie steuerpflichtig werden.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld in voller Höhe weiter — für vier Wochen ab Aufnahme. Bei längeren Krankenhausaufenthalten ruht der Anspruch danach. Auch bei einer stationären Reha läuft die 4-Wochen-Regel.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Wer beispielsweise 60 % der Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt 40 % des Pflegegelds zusätzlich ausgezahlt. Die Aufteilung gilt für sechs Monate und kann danach angepasst werden.
Was, wenn ich Pflegegeld als Angehörige nicht annehmen will?
Pflegegeld kann unverändert auf dem Konto der pflegebedürftigen Person verbleiben und für pflegebedingte Ausgaben — Kleidung, Pflegehilfsmittel über die Pauschale hinaus, kleine Anschaffungen — genutzt werden. Es gibt keine Pflicht zur Weitergabe.
Pflegehilfsmittel — eigenständig neben dem Pflegegeld
Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € wird nicht aufs Pflegegeld angerechnet. sanus+ klärt den Antrag und liefert die Pflegebox monatlich an Ihre Adresse.