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Ratgeber · Pflegeleistungen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse

Haltegriffe im Bad, eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen oder ein Treppenlift — wohnumfeldverbessernde Maßnahmen machen die Pflege zuhause sicherer und einfacher. Die Pflegekasse bezuschusst diese Umbauten mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen
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Auf einen Blick

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme von der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Ab Pflegegrad 1

Anspruch besteht bereits ab der ersten Einstufung — auch ohne höheren Pflegegrad.

16.720 €

Maximal bei Pflege-WGs mit bis zu 4 Pflegebedürftigen (4 × 4.180 €).

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI sind bauliche Anpassungen der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Die Pflegekasse bezuschusst diese Umbauten, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause bleiben können.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Grundsätzlich jede bauliche Veränderung, die die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Typische Beispiele:

Badezimmer

  • Badewanne durch bodengleiche Dusche ersetzen oder eine Seniorenbadewanne mit Einstieg einbauen
  • Haltegriffe an Dusche und Toilette
  • Rutschfeste Fliesen
  • Höhenverstellbare / unterfahrbare Waschbecken
  • Duschsitz / Badewannenlift

Zugänge & Mobilität

  • Türverbreiterungen (Rollstuhlbreite)
  • Schwellen abflachen oder entfernen
  • Rampen am Hauseingang
  • Treppenlift, Hublift oder Aufzug für altersgerechtes Wohnen
  • Handläufe in Fluren

Wohnräume & Technik

  • Beleuchtung verbessern (Bewegungsmelder)
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Pflegebett-gerechte Raumgestaltung
  • Hausnotrufsystem installieren
  • Automatische Herd-Abschaltung

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Zuschuss haben alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause oder in einer Pflege-WG gepflegt werden. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erheblich verbessern.

So beantragen Sie den Zuschuss: Schritt für Schritt

  1. Bedarf ermitteln: Welche Umbauten sind nötig? Kostenlose Wohnraumberatung über Pflegekasse oder Pflegestützpunkt nutzen.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Mindestens zwei Angebote von Fachbetrieben einholen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Formlos oder mit Formular — immer vor Baubeginn! Kostenvoranschläge und ärztliche Begründung beilegen.
  4. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag, ggf. mit Begutachtung durch den MD.
  5. Umbau durchführen: Erst nach Genehmigung mit dem Umbau beginnen.
  6. Rechnung einreichen: Die Pflegekasse erstattet bis zu 4.180 € pro Maßnahme.

Wichtig: Immer VOR dem Umbau beantragen!

Die Pflegekasse muss den Antrag vor Baubeginn genehmigen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. Planen Sie also ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein.

Tipps zur Planung

  • Mehrere Maßnahmen bündeln: Der Zuschuss gilt pro Maßnahme — bei veränderten Pflegebedürfnissen kann erneut beantragt werden
  • KfW-Förderung prüfen: Zusätzlich zum Pflegekassen-Zuschuss gibt es zinsgünstige KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen — auch ohne Pflegegrad
  • Fachbetrieb mit Erfahrung: Wählen Sie einen Handwerker, der Erfahrung mit barrierefreien Umbauten hat
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Umbaukosten können als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden
  • Mietwohnung: Auch Mieter können den Zuschuss beantragen — sprechen Sie vorher mit dem Vermieter über die geplanten Maßnahmen

Zusätzlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel

Neben dem Umbau-Zuschuss haben Sie ab Pflegegrad 1 auch Anspruch auf monatliche Verbrauchsmaterialien (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) im Wert von bis zu 42 €. Beides steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld zu.

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