Einmalhandschuhe
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Pflegegrad 5 bedeutet den höchsten Pflegebedarf — oft eine Rund-um-die-Uhr-Pflege. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in großer Menge gebraucht; die Pflegekasse übernimmt sie mit bis zu 42 € monatlich. sanus+ liefert verlässlich nach Hause und entlastet pflegende Angehörige.
Bei Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — wie schon ab Pflegegrad 1. Der Bedarf ist sehr hoch, die Pauschale bleibt bei bis zu 42 € monatlich und lässt sich gezielt für den Hauptbedarf einsetzen.
Pflegegrad 5 steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diese vier Punkte prägen den Alltag und den Materialbedarf.
Pflegegrad 5 steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele Betroffene sind bettlägerig oder hochgradig immobil und werden rund um die Uhr versorgt.
Konsequente Händehygiene und trockene Liegeflächen unterstützen die Vorbeugung von Hautschäden und Infektionen. Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz sind dabei täglich im Einsatz.
Bei mehrfach täglicher Pflege ist der Materialverbrauch besonders hoch. Eine feste monatliche Lieferung macht den Nachschub planbar und verlässlich.
Intensivpflege fordert pflegende Angehörige stark. Jede organisatorische Entlastung schafft Freiraum für das, was im Alltag wirklich zählt.
Die Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Bei sehr hohem Bedarf lohnt es sich, Mengen gezielt zu wählen — Sie stellen die Box vor jeder Lieferung neu zusammen.
Hygienischer Schutz für pflegende Hände
Schnelle Händehygiene im Pflegealltag
Saubere Oberflächen rund um den Pflegeplatz
Tröpfchenschutz bei enger Pflege
Schützen Kleidung und Haut
Saugende Auflagen für trockene Liegeflächen
Drei Punkte ordnen die Leistung ein — inklusive der Abgrenzung zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten.
Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Bei Pflegegrad 5 sind es ebenfalls bis zu 42 € monatlich, gezielt für den Hauptbedarf einsetzbar.
Die Pauschale ist ein eigenständiger Anspruch und wird weder vom Pflegegeld noch von Pflegesachleistungen abgezogen, die bei Pflegegrad 5 am höchsten ausfallen.
Windeln, Pants und Vorlagen sind in der Regel nicht Teil der Pflegebox und werden bei medizinischer Notwendigkeit über einen eigenen Versorgungsweg beantragt. Saugende Bettschutzeinlagen zählen dagegen zu den Verbrauchshilfsmitteln.
Kurz gesagt: bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, eigenständig neben dem Pflegegeld. Windeln und Pants laufen über einen eigenen Versorgungsweg.
Sie wählen die Produkte, sanus+ klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse und liefert nach Genehmigung jeden Monat nach Hause.
Sie wählen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in den Mengen, die die intensive Pflege bei Pflegegrad 5 erfordert — der Konfigurator zeigt den Wert im 42-€-Rahmen.
Mit einer kurzen Vollmacht klärt sanus+ die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie geben nur Pflegegrad und Kassendaten an — kein Papierkram.
Nach der Genehmigung kommt die Box jeden Monat versandkostenfrei zu Ihnen. Bei wechselndem Bedarf passen Sie den Inhalt jederzeit an.
Antworten zu Anspruch, Budgethöhe, Inkontinenzprodukten, Pflegegeld, Anpassung und Eigenanteil — verständlich und ohne Fachjargon.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ab Pflegegrad 1 und damit auch bei Pflegegrad 5, sofern die Pflege zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft stattfindet. Die Pauschale ist in allen Pflegegraden gleich hoch.
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt in jedem Pflegegrad bis zu 42 € monatlich und steigt mit höherem Pflegegrad nicht an. Andere Leistungen wie Pflegegeld fallen bei Pflegegrad 5 am höchsten aus, sind aber unabhängig von dieser Pauschale.
In der Regel nein. Aufsaugende Inkontinenzprodukte gehören zu einer anderen Produktgruppe und sind kein Teil der Pflegebox; bei medizinischer Notwendigkeit werden sie über einen eigenen Versorgungsweg beantragt. Saugende Bettschutzeinlagen hingegen zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ein eigenständiger Anspruch und unabhängig vom Pflegegeld bei Pflegegrad 5. Beide Leistungen bestehen getrennt voneinander.
Ja, jederzeit. Vor jeder Lieferung lassen sich Mengen, Produkte und Größen im Kundenportal anpassen — etwa mehr Handschuhe, mehr Desinfektion oder zusätzliche Bettschutzeinlagen. Ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig, solange der Wert im monatlichen Rahmen bleibt.
Solange der Wert der Box im monatlichen Rahmen von bis zu 42 € bleibt und die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat, entsteht in der Regel kein Eigenanteil. sanus+ rechnet den Materialwert direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegehilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € monatlich, regelmäßig nach Hause: sanus+ übernimmt Antrag, Kassenkommunikation und Abrechnung. Sie stellen die Box zusammen und können sie bei Bedarf an den hohen Bedarf anpassen.