Pflege zu Hause organisieren

Checkliste: Pflege zu Hause — so behalten Sie den Überblick

Wenn ein Mensch zu Hause gepflegt wird, stehen viele Entscheidungen gleichzeitig an. Diese Checkliste bringt Struktur hinein: von den ersten Kernfragen über Finanzen, Wohnung und Hilfsmittel bis zu den Vollmachten — und zur eigenen Entlastung. Punkt für Punkt, damit nichts Wichtiges liegen bleibt.

  • 8 Kernfragen vorab
  • 5 Bereiche der Pflege
  • Finanzen & Hilfsmittel
  • Vollmachten regeln
Kurze Antwort

Die Checkliste in drei Antworten

Wofür sie gedacht ist, womit Sie anfangen und was am häufigsten vergessen wird — vorweg.

  • Wofür ist diese Checkliste? Sie bringt Struktur in die vielen Aufgaben, die anstehen, wenn ein Mensch zu Hause gepflegt wird — von der Antragstellung über Wohnung und Hilfsmittel bis zu den Vollmachten. So bleibt nichts Wichtiges liegen.
  • Womit fangen Sie an? Mit den acht Kernfragen weiter unten und dem Antrag auf einen Pflegegrad — er ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen. Parallel sortiert die kostenlose Pflegeberatung Ihre Möglichkeiten.
  • Was wird oft vergessen? Zwei Dinge: rechtzeitig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu regeln — und die eigene Entlastung als pflegende Person fest einzuplanen.
So nutzen Sie die Liste

Erst der Überblick, dann die Schritte

Erst der Überblick, dann die Schritte

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stürmen viele Fragen auf einmal ein: Wer kümmert sich? Was zahlt die Pflegekasse? Ist die Wohnung geeignet? Diese Checkliste sortiert die wichtigsten Entscheidungen und Aufgaben — Punkt für Punkt, damit Sie nichts übersehen und in Ruhe das Wichtige zuerst angehen.

Sie können die Liste von oben nach unten abarbeiten oder gezielt zu dem Bereich springen, der gerade ansteht. Wer einzelne Themen vertiefen möchte, folgt von hier den verlinkten Ratgeberseiten. Eine ausführliche Einführung gibt der Ratgeber für pflegende Angehörige; den großen Überblick liefert die Seite Pflege zu Hause & Alltag.

Schnellüberblick

Pflege zu Hause auf einen Blick

  • Erster Schritt Pflegegrad öffnet fast alle Leistungen
  • Entlastungsbetrag 131 € monatlich, schon ab Pflegegrad 1
  • Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich zum Verbrauch, bei Anspruch
  • Wohnumfeld bis 4.180 € Zuschuss je Maßnahme
  • Bereiche 5 + 1 medizinisch bis emotional
  • Erster Rat kostenlos Pflegeberatung & Pflegestützpunkt
Vor dem Start

Die acht Kernfragen vorab

Bevor es ins Detail geht: Diese acht Fragen schaffen Klarheit über die eigene Situation — und zeigen, wo Sie zuerst ansetzen sollten.

  1. Wie ändert sich der Alltag?

    Wie viel Zeit ist täglich nötig — und wie lässt sich das mit Beruf und eigener Familie vereinbaren? Ein ehrlicher Blick auf den Tagesablauf zeigt, wo Unterstützung gebraucht wird.

  2. Wie sieht die finanzielle Situation aus?

    Welche Kosten kommen auf Sie zu, welche Leistungen federn sie ab? Der Pflegegradrechner gibt eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch ist.

  3. Wie geht es Ihnen selbst?

    Pflege fordert körperlich und seelisch. Wer die eigene Verfassung von Beginn an mitdenkt, plant Entlastung rechtzeitig ein — statt erst, wenn die Kraft fehlt.

  4. Wer kann mithelfen?

    Familie, Nachbarn, ein ambulanter Pflegedienst, ehrenamtliche Helfer: Tragen Sie zusammen, wer welche Aufgabe übernehmen kann. Verteilte Verantwortung beugt Überlastung vor.

  5. Ist die Wohnung geeignet?

    Türbreiten, Stufen, Bad und Beleuchtung entscheiden über Sicherheit und Aufwand. Vieles lässt sich anpassen — größere Umbauten über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen.

  6. Welche Hilfsmittel werden gebraucht?

    Vom Pflegebett über Haltegriffe bis zu Verbrauchsartikeln wie Handschuhen und Desinfektion: Klären Sie früh, was den Alltag sicherer macht. Was die Kasse zahlt, erklärt die Seite Pflegehilfsmittel.

  7. Sind die Vollmachten geregelt?

    Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten vorliegen, solange die Person selbst entscheiden kann — ohne sie können Banken und Ärzte im Ernstfall nicht in ihrem Sinne handeln.

  8. Was kommt sonst noch in Frage?

    Ein Schwerbehindertenausweis, der Erhalt sozialer Kontakte, Bewegung und Beschäftigung: Solche Punkte zahlen auf Lebensqualität und Selbstständigkeit ein und gehören auf die Liste.

Was alles dazugehört

Die fünf Bereiche der häuslichen Pflege

Pflege zu Hause ist mehr als Körperpflege. Diese Bereiche sollten Sie im Blick behalten — der emotionale Teil wird dabei leicht unterschätzt.

  • Medizinisch

    Medikamente, Wundversorgung, Vitalwerte und Arzttermine im Blick behalten. Behandlungspflege durch Fachkräfte erklärt die Seite medizinische Versorgung zu Hause.

  • Körperpflege

    Waschen, Ankleiden, Toilettengänge und der Umgang mit Inkontinenz gehören zur täglichen Grundpflege. Was dazuzählt, zeigt die Seite Grundpflege.

  • Ernährung

    Ausgewogene Mahlzeiten, besondere Kostformen und ausreichend Trinken sind oft anspruchsvoller als gedacht. Hilfen beim Kochen und Anreichen entlasten spürbar.

  • Haushalt & Alltag

    Putzen, Einkaufen, Wäsche und Schriftverkehr laufen weiter — und kosten Zeit. Hier helfen Angehörige, Dienste und anerkannte Alltagsangebote, finanziert über den Entlastungsbetrag.

  • Sicherheit

    Sturzprophylaxe, ein erreichbarer Hausnotruf und kleine Notfallkenntnisse geben allen Sicherheit — gerade, wenn die pflegebedürftige Person zeitweise allein ist.

  • Emotional

    Zuwendung, Gespräche, soziale Kontakte und so viel Selbstständigkeit wie möglich: Der emotionale Bereich wird leicht unterschätzt, ist für die Lebensqualität aber zentral.

Familie im Gespräch über die Pflegeorganisation am Küchentisch
Gemeinsam durchgehen, was ansteht: Wer früh Aufgaben verteilt und eine Ansprechperson für Kasse und Arzt festlegt, beugt Überforderung vor.
Nichts liegen lassen

Finanzen: die wichtigsten Punkte abhaken

Diese Leistungen und Anträge sollten Sie der Reihe nach prüfen. Vieles lässt sich kombinieren — jede verlinkte Seite erklärt Anspruch, Höhe und Antrag im Detail.

  • Pflegegrad beantragen

    Ein Anruf bei der Pflegekasse löst den Antrag aus. Wie es weitergeht, zeigt die Seite Pflegegrad beantragen.

  • Pflegegeld oder Sachleistung wählen

    Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige (ab Pflegegrad 2) oder Pflegesachleistungen für den ambulanten Dienst — über die Kombinationsleistung auch anteilig gemischt.

  • Entlastungsbetrag nutzen

    Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht schon ab Pflegegrad 1 zu — für anerkannte Alltagsangebote, Tages-/Nachtpflege und mehr.

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einplanen

    Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von rund 3.539 € — von Beginn an mitdenken.

  • Zuzahlungsbefreiung für Medikamente prüfen

    Bei hohen Gesundheitskosten lohnt der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse — das spart über das Jahr spürbar.

  • Rentenbeiträge für die Pflegeperson klären

    Wer nicht erwerbsmäßig pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge über die Pflegekasse erhalten. Im Antrag mit angeben.

  • Freistellung im Beruf prüfen

    Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz ermöglichen Auszeit oder reduzierte Arbeit, um Pflege und Beruf zu vereinbaren.

  • Pflegehilfsmittel-Pauschale sichern

    Verbrauchsartikel zum Schutz und zur Hygiene laufen bei anerkanntem Pflegegrad über die monatliche Pflegebox — im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 €, bei Anspruch und Genehmigung in der Regel ohne Eigenanteil.

  • Pflegegrad erhöhen lassen bei Bedarf

    Steigt der Pflegebedarf, lohnt der Höherstufungsantrag — höhere Pflegegrade bringen mehr Leistungen.

Wohnung prüfen

Ist das Zuhause pflegegerecht?

Schon kleine Anpassungen senken das Sturzrisiko und erleichtern die Pflege. Diese Punkte sollten Sie durchgehen — größere Umbauten lassen sich bezuschussen.

  • Türen, Stufen und Schwellen

    Sind Durchgänge breit genug für Rollator oder Rollstuhl? Stufen und Türschwellen lassen sich oft mit kleinen Rampen entschärfen.

  • Badezimmer sicher machen

    Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe und ein Duschhocker erleichtern Pflege und Alltag erheblich. Mehr dazu auf der Seite Badezimmer umbauen.

  • Treppen überwinden

    Bei mehreren Etagen helfen ein Treppenlift oder — bei gewendelten Treppen — ein Kurvenlift. Alternativ das Wohnen auf eine Ebene verlegen.

  • Stolperfallen entfernen

    Lose Teppiche, Kabel und schlechte Beleuchtung sind häufige Sturzursachen. Rutschfeste Unterlagen, freie Wege und gutes Licht — besonders nachts — senken das Risiko.

  • Umbauzuschuss beantragen

    Für pflegegerechte Umbauten gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Den Rahmen erklärt die Seite wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Das gehört oft dazu

Hilfsmittel für den Pflegealltag

Die passenden Hilfsmittel machen den Alltag sicherer und schonen die Kraft der Pflegenden. Was im Einzelfall sinnvoll ist, klären Sie mit Arzt und Pflegeberatung.

  • Pflegebett und Mobilitätshilfen

    Ein höhenverstellbares Pflegebett schont den Rücken der Pflegenden. Rollator, Rollstuhl oder Elektromobil halten mobil — als technische Hilfsmittel gesondert beantragt.

  • Hilfen für Bad und Toilette

    Toilettenstuhl, Toilettensitzerhöhung, Duschhocker oder Badewannenlift machen die Körperpflege sicherer und entlasten beide Seiten.

  • Lifter und Hebehilfen

    Ein Patientenlifter erleichtert das Umsetzen und schützt vor Überlastung — besonders, wenn die pflegebedürftige Person sich kaum selbst bewegen kann.

  • Hausnotruf und Treppenlift

    Ein Hausnotruf sorgt für schnelle Hilfe; ein Treppenlift hält das ganze Zuhause erreichbar. Beides erhöht die Selbstständigkeit.

  • Verbrauchsmaterial über die Pflegebox

    Handschuhe, Händedesinfektion und Bettschutzeinlagen sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — bei anerkanntem Pflegegrad bequem über die monatliche Pflegebox, im Rahmen der 42-€-Pauschale.

Pflegekraft unterstützt eine Seniorin beim Sortieren von Pflegehilfsmitteln am Wohnzimmertisch
Die passenden Pflegehilfsmittel machen den Alltag sicherer — Verbrauchsartikel können bei anerkanntem Pflegegrad über die monatliche Pflegebox laufen.
Unbedingt regeln

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Diese beiden Dokumente werden am häufigsten vergessen — dabei sind sie im Ernstfall entscheidend. Wichtig: Beide sind nur gültig, solange die Person selbst entscheiden kann.

  • Vorsorgevollmacht — wer darf für mich handeln?

    Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie in finanziellen, gesundheitlichen und rechtlichen Fragen vertritt, wenn Sie es selbst nicht mehr können — ohne sie entscheidet im Zweifel ein Gericht.

  • Patientenverfügung — was gilt medizinisch?

    Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Sie gibt Angehörigen und Ärzten in schweren Situationen Orientierung und Sicherheit.

  • Jetzt regeln, nicht später

    Beide Dokumente sind nur gültig, solange die Person selbst entscheiden kann. Wer früh handelt, nimmt allen Beteiligten im Ernstfall eine große Last ab. Eine fachliche oder notarielle Beratung ist empfehlenswert.

Kurz gesagt: Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige nicht automatisch handeln, ohne Patientenverfügung fehlt im medizinischen Notfall die Orientierung — beides also frühzeitig regeln, am besten mit fachlicher Beratung.

Und Sie selbst?

Der einfachste Punkt — und der, der am ehesten wegfällt

Pflege zu Hause gelingt auf Dauer nur, wenn es auch den Pflegenden gut geht. Diese fünf Punkte gehören fest auf Ihre Liste.

  • Auszeiten bewusst einplanen

    Pausen sind kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, dass Pflege zu Hause auf Dauer gelingt. Tragen Sie feste freie Zeiten in den Wochenplan ein.

  • Aufgaben abgeben

    Niemand muss alles allein tragen. Verteilen Sie Aufgaben in der Familie und nutzen Sie Dienste, Alltagsbegleiter und den Entlastungsbetrag.

  • Pflegekurs besuchen

    Kostenlose Pflegekurse der Pflegekassen geben Sicherheit bei Technik und Handgriffen — und schonen den eigenen Rücken.

  • Austausch suchen

    Selbsthilfegruppen und Gespräche mit anderen pflegenden Angehörigen entlasten spürbar. Über Belastung zu sprechen, ist kein Zeichen von Schwäche.

  • Eigene Arzttermine wahrnehmen

    Wer pflegt, vergisst leicht die eigene Gesundheit. Halten Sie Vorsorge- und Arzttermine ein — Ihre Kraft ist die Grundlage der Pflege.

Pflegehilfsmittel richtig einordnen

Pflegebox und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bei anerkanntem Pflegegrad steht eine monatliche Pauschale für Hygiene- und Schutzartikel zum Verbrauch zu. Wichtig ist die saubere Abgrenzung zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — über die Pflegekasse

    Bei anerkanntem Pflegegrad stehen Hygiene- und Schutzartikel zum Verbrauch — etwa Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Mundschutz — im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € im Monat (§ 40 SGB XI) zu, in der Regel ohne Eigenanteil und nur bei Anspruch und Genehmigung.

  • Die Pflegebox bündelt das für Sie

    Statt einzeln einzukaufen und abzurechnen, kommen die Hilfsmittel als monatliche Pflegebox nach Hause. sanus+ unterstützt bei Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse.

  • Aufsaugende Produkte laufen anders

    Aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Einlagen, Pants oder Windeln sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V: Sie werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet — nicht über die 42-€-Pauschale. Mehr dazu im Bereich Inkontinenz & Hygiene.

Kurz gesagt: Verbrauchsartikel zum Schutz und zur Hygiene können bei Anspruch und Genehmigung über die 42-€-Pauschale laufen — aufsaugende Inkontinenzprodukte dagegen über die ärztliche Verordnung.

Lieferung der Pflegebox an die Haustür
Bequem statt Einzelkauf: Die monatliche Pflegebox kommt frei Haus — sanus+ unterstützt bei Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Häufige Fragen

Checkliste Pflege zu Hause — die wichtigsten Antworten

Sachliche Antworten auf die Fragen, die Angehörige beim Organisieren der Pflege am häufigsten stellen.

Womit fange ich bei der Pflege zu Hause an?

Mit zwei Dingen parallel: den Pflegebedarf festhalten und bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen — er ist die Grundlage für fast alle Leistungen. Daneben hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Möglichkeiten für Ihre Situation zu ordnen. Diese Checkliste führt Sie anschließend durch die weiteren Schritte.

Welche Bereiche umfasst die häusliche Pflege?

In der Praxis fünf bis sechs Bereiche: die medizinische Versorgung (Medikamente, Wundversorgung, Arzttermine), die Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Toilettengänge), die Ernährung, Haushalt und Alltag (Putzen, Einkaufen, Schriftverkehr), die Sicherheit (Sturzprophylaxe, Hausnotruf) und den emotionalen Bereich (Zuwendung, soziale Kontakte). Eine gute Planung denkt alle Bereiche mit.

Welche finanziellen Leistungen sollte ich nicht vergessen?

Ab Pflegegrad 1 vor allem den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 € monatlich). Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu (gemeinsamer Jahresbetrag rund 3.539 €). Prüfen Sie außerdem die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, Rentenbeiträge für die Pflegeperson und Zuschüsse zum Wohnumfeld (bis zu 4.180 € je Maßnahme).

Welche Hilfsmittel brauche ich für die Pflege zu Hause?

Das hängt vom Bedarf ab. Häufig sinnvoll sind ein höhenverstellbares Pflegebett, Mobilitätshilfen wie Rollator oder Rollstuhl, Hilfen für Bad und Toilette, ein Patientenlifter, ein Hausnotruf und Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Verbrauchsmaterial läuft bei anerkanntem Pflegegrad über die monatliche Pauschale; größere technische Hilfsmittel werden gesondert beantragt.

Warum sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung so wichtig?

Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige rechtlich nicht automatisch für eine pflegebedürftige Person handeln — etwa gegenüber Banken, Behörden oder Ärzten. Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind. Beide Dokumente sind nur gültig, solange die Person selbst entscheiden kann, und sollten deshalb frühzeitig geregelt werden.

Was zahlt die Pflegekasse für den Umbau der Wohnung?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder eine Rampe — gibt es bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation deutlich, kann ein weiterer Zuschuss möglich sein. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse.

Wie sorge ich als pflegende Person für mich selbst?

Indem Sie Entlastung von Beginn an einplanen: feste Pausen, Aufgaben abgeben, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tages-/Nachtpflege nutzen und den Entlastungsbetrag ausschöpfen. Kostenlose Pflegekurse, der Austausch in Selbsthilfegruppen und die eigenen Arzttermine gehören ebenso dazu. Ihre Gesundheit ist die Grundlage einer tragfähigen Pflege.

Was ist die Pflegebox und wer bekommt sie?

Die Pflegebox bündelt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — etwa Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Mundschutz — und kommt monatlich nach Hause. Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) laufen diese Artikel im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 € im Monat (§ 40 SGB XI), in der Regel ohne Eigenanteil und bei Anspruch und Genehmigung. sanus+ unterstützt bei Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — bequem über die Pflegebox

Bei anerkanntem Pflegegrad können Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen über die monatliche Pflegebox laufen — im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 €, bei Anspruch und Genehmigung in der Regel ohne Eigenanteil. sanus+ klärt den Antrag mit Ihrer Pflegekasse.