Hausnotruf & mobiler Notruf: Hilfe auf Knopfdruck — rund um die Uhr
Ein kleines Gerät am Handgelenk oder um den Hals — und im Ernstfall ist sofort jemand erreichbar. Hier erfahren Sie, wie Hausnotruf und mobiler Notruf funktionieren, für wen sie sinnvoll sind und welcher Zuschuss der Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad möglich ist.
- Hilfe auf Knopfdruck
- Rund um die Uhr erreichbar
- Zuschuss der Pflegekasse
- Hausnotruf & mobiler Notruf
Notrufsysteme auf einen Blick
Drei Dinge vorweg, die bei der Entscheidung für einen Hausnotruf helfen.
- Was ist ein Notrufsystem? Ein kleines, tragbares Gerät — meist als Armband oder Halskette — verbindet auf Knopfdruck mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Beim Hausnotruf funktioniert das in der Wohnung, beim mobilen Notruf auch unterwegs.
- Zahlt die Pflegekasse? Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) beteiligt sich die Pflegekasse am Hausnotruf: Der Zuschuss liegt in der Regel bei rund 25,50 € im Monat (§ 40 SGB XI). Ein einfacher Antrag genügt — je nach Tarif kann eine Differenz als Eigenanteil verbleiben.
- Wann ist es sinnvoll? Vor allem, wenn ein lieber Mensch zeitweise allein ist, sturzgefährdet ist oder mit einer chronischen Erkrankung lebt. Der Notruf gibt Sicherheit — den Betroffenen wie den Angehörigen.
Hausnotruf in Zahlen
- Erreichbar 24/7 Notrufzentrale rund um die Uhr besetzt
- Auslösen 1 Knopf über Armband oder Halskette
- Zuschuss ab PG 1 bei anerkanntem Pflegegrad und Anspruch
- Beteiligung rund 25,50 € monatlicher Zuschuss der Pflegekasse
- Eigenanteil je nach Tarif mögliche Differenz zur Anbietergebühr
- Rechtsgrundlage § 40 SGB XI Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel
Was ist ein Notrufsystem?
Was ist ein Hausnotruf — und was ein mobiler Notruf?
Ein Notrufsystem besteht aus einem kleinen, tragbaren Sender — als Armband oder Halskette — und einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Ein einziger Knopfdruck genügt, um Hilfe zu holen. Beim klassischen Hausnotruf läuft die Verbindung über eine Basisstation in der Wohnung. Der mobile Notruf nutzt Mobilfunk und Ortung und funktioniert deshalb auch unterwegs — beim Spaziergang, beim Einkaufen oder im Garten.
Für viele Familien ist das ein Stück Ruhe im Alltag: Der pflegebedürftige Mensch kann länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden bleiben, und Angehörige wissen, dass im Ernstfall sofort jemand erreichbar ist — auch dann, wenn sie selbst gerade nicht vor Ort sein können.
In drei Schritten zur Hilfe
Vom Knopfdruck bis zur passenden Hilfe — der Ablauf ist bewusst einfach gehalten.
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Notruf auslösen
Ein Druck auf den Knopf am Armband oder an der Halskette genügt — kein Suchen nach dem Telefon, keine Nummer wählen. Das Signal geht sofort an die Notrufzentrale.
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Sprechverbindung herstellen
Die Zentrale meldet sich über die laute Freisprechanlage des Geräts. Geschultes Personal klärt ruhig, was passiert ist — und beruhigt, wenn nur Unsicherheit im Spiel war.
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Passende Hilfe organisieren
Je nach Lage benachrichtigt die Zentrale Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Beim mobilen Notruf wird zusätzlich der Standort übermittelt, damit Hilfe schnell ankommt.
Wem ein Notruf Sicherheit gibt
Ein Notrufsystem lohnt sich besonders in diesen Situationen — für die Betroffenen wie für die Angehörigen.
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Menschen, die viel allein sind
Wenn Angehörige weiter weg wohnen oder berufstätig sind, schließt ein Notruf die Lücke: Hilfe ist auch dann erreichbar, wenn niemand in der Nähe ist.
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Bei Sturzgefahr
Nach einer Operation, bei Gleichgewichtsstörungen oder allgemeiner Gebrechlichkeit zählt im Ernstfall jede Minute. Viele Geräte erkennen Stürze inzwischen automatisch.
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Bei Demenz und Orientierungsproblemen
Ein mobiler Notruf mit Ortung hilft, wenn sich ein Mensch verläuft. Mehr zum Zusammenspiel von Pflege und Demenz lesen Sie im Bereich Inkontinenz & Hygiene und in den Ratgebern für Angehörige.
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Bei chronischer Erkrankung
Diabetes, Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können plötzlich Hilfe nötig machen. Ein Notruf gibt Sicherheit, ohne ständig auf Begleitung angewiesen zu sein.
Der Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf
Bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten des Hausnotrufs. Wichtig ist, die Konditionen vorab zu klären — so bleibt der Eigenanteil überschaubar.
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Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf
Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) ist der Hausnotruf ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem monatlichen Zuschuss von in der Regel rund 25,50 € an den Grundkosten. Voraussetzung ist, dass die Person allein lebt oder zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen kann.
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Was als Eigenanteil verbleiben kann
Die Anbietergebühren liegen je nach Paket häufig höher als der Zuschuss — etwa für mobile Geräte, Sturzerkennung oder Ortung. Die Differenz tragen Nutzerinnen und Nutzer selbst. Eine einmalige Einrichtungsgebühr kann hinzukommen. Lassen Sie sich die Konditionen vor Vertragsabschluss schriftlich geben.
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So kommen Sie an den Zuschuss
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse — oft übernimmt das der Notruf-Anbieter mit. Wer noch keinen Pflegegrad hat, beginnt mit dem Antrag auf einen Pflegegrad; eine erste Einschätzung gibt der Pflegegradrechner.
Kurz gesagt: Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) gibt es einen monatlichen Zuschuss von in der Regel rund 25,50 € (§ 40 SGB XI). Je nach Tarif kann eine Differenz als Eigenanteil verbleiben — die Pflegekasse übernimmt nicht automatisch jeden Anbieterpreis.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Die Angebote unterscheiden sich deutlich. Diese sechs Punkte helfen, das passende System zu finden.
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Reichweite: zu Hause oder unterwegs
Reicht ein Hausnotruf für die Wohnung, oder soll der Schutz auch draußen gelten? Wer aktiv bleibt, ist mit einem mobilen System mit Mobilfunk und Ortung besser aufgehoben.
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Automatische Sturzerkennung
Manche Geräte schlagen selbst Alarm, wenn ein Sturz erkannt wird — wichtig für alle, die nach einem Sturz womöglich den Knopf nicht mehr selbst drücken können.
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Wasserdicht und alltagstauglich
Das Gerät sollte auch unter der Dusche getragen werden können — gerade dort passieren viele Stürze. Achten Sie auf eine entsprechende Schutzklasse.
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Akkulaufzeit und Aufladen
Eine lange Laufzeit und ein einfaches Laden verhindern Schutzlücken. Praktisch sind Ladeschalen, die das Anstecken überflüssig machen.
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Zentrale: erreichbar und verständlich
Die Notrufzentrale sollte rund um die Uhr besetzt sein und in der gewohnten Sprache antworten. Fragen Sie nach Reaktionszeiten und Schulung des Personals.
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Faire Vertragsbedingungen
Achten Sie auf transparente Kosten, kurze Kündigungsfristen und einen klar geregelten Zuschuss der Pflegekasse — so vermeiden Sie unnötige Eigenanteile.
Hausnotruf und Verbrauchshilfsmittel sind zwei Töpfe
Der Zuschuss zum Hausnotruf und die monatliche Pauschale für Verbrauchshilfsmittel werden oft verwechselt — dabei bestehen beide unabhängig voneinander.
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Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel
Der Zuschuss zum Hausnotruf läuft als technisches Pflegehilfsmittel über § 40 SGB XI — als eigener monatlicher Betrag von in der Regel rund 25,50 €. Er hat nichts mit der Pauschale für Verbrauchshilfsmittel zu tun.
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Verbrauchshilfsmittel laufen über die Pflegebox
Hygiene- und Schutzartikel zum Verbrauch — etwa Einmalhandschuhe, Händedesinfektion und Bettschutzeinlagen — stehen bei anerkanntem Pflegegrad im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 € im Monat zu, in der Regel ohne Eigenanteil. Bequem gebündelt kommen sie als monatliche Pflegebox nach Hause.
Doppelte Sicherheit: Der Hausnotruf schützt im Notfall, die Pflegebox versorgt den Alltag — sanus+ unterstützt bei Antrag und Abrechnung der Pflegebox mit Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen zu Hausnotruf & mobilem Notruf
Antworten auf die Fragen, die rund um Notrufsysteme und den Zuschuss der Pflegekasse am häufigsten gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Hausnotruf und mobilem Notruf?
Der klassische Hausnotruf funktioniert über eine Basisstation in der Wohnung und schützt dort, wo die Person zu Hause ist. Der mobile Notruf nutzt Mobilfunk und Ortung und funktioniert deshalb auch unterwegs — beim Spaziergang, beim Einkaufen oder im Garten. Wer aktiv bleibt, ist mit einem mobilen System besser aufgehoben; für den reinen Schutz in der Wohnung genügt oft der Hausnotruf.
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) beteiligt sich die Pflegekasse am Hausnotruf. Der Zuschuss liegt in der Regel bei rund 25,50 € im Monat und gilt als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Voraussetzung ist, dass die Person allein lebt oder zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen kann. Je nach gewähltem Tarif kann eine Differenz als Eigenanteil verbleiben.
Bekomme ich den Zuschuss schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Zuschuss zum Hausnotruf steht bereits ab Pflegegrad 1 zu — anders als Pflegegeld, das es erst ab Pflegegrad 2 gibt. Maßgeblich ist nicht die Höhe des Pflegegrads, sondern dass ein Pflegegrad anerkannt ist und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie beantrage ich den Zuschuss zum Hausnotruf?
Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich. Viele Notruf-Anbieter übernehmen die Beantragung für Sie. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt zuerst einen Antrag auf einen Pflegegrad; eine erste Einschätzung gibt der Pflegegradrechner. Nach Bewilligung beteiligt sich die Pflegekasse am monatlichen Grundpreis.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die monatlichen Anbietergebühren liegen je nach Paket häufig höher als der Zuschuss der Pflegekasse — vor allem bei mobilen Geräten mit Sturzerkennung oder Ortung. Die Differenz und eine mögliche einmalige Einrichtungsgebühr tragen Nutzerinnen und Nutzer selbst. Lassen Sie sich die Konditionen vor Vertragsabschluss schriftlich geben, um Überraschungen zu vermeiden.
Erkennt das Gerät einen Sturz automatisch?
Viele moderne Geräte verfügen über eine automatische Sturzerkennung und schlagen selbst Alarm, wenn ein Sturz erkannt wird. Das ist besonders wichtig für Menschen, die nach einem Sturz den Knopf womöglich nicht mehr selbst drücken können. Achten Sie bei der Auswahl gezielt auf diese Funktion.
Für wen ist ein Notrufsystem sinnvoll?
Vor allem für Menschen, die viel allein sind, sturzgefährdet sind oder mit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes, Epilepsie oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leben. Auch bei beginnender Demenz kann ein mobiler Notruf mit Ortung helfen. Der Notruf gibt Sicherheit — den Betroffenen ebenso wie den pflegenden Angehörigen.
Ist der Hausnotruf dasselbe wie die 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Pauschale?
Nein. Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel mit einem eigenen monatlichen Zuschuss von rund 25,50 € (§ 40 SGB XI). Die Pauschale von bis zu 42 € im Monat gilt dagegen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen — diese kommen bequem über die monatliche Pflegebox nach Hause. Beide Leistungen bestehen unabhängig voneinander.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — bequem über die Pflegebox
Bei anerkanntem Pflegegrad können Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen über die monatliche Pflegebox laufen — im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 €, bei Anspruch und Genehmigung in der Regel ohne Eigenanteil. sanus+ klärt den Antrag mit Ihrer Pflegekasse.