Pflegereform · Pflegeleistungen 2025
+4,5 % auf alle Pflegeleistungen: Das hat sich 2025 geändert
Zum 1. Januar 2025 sind Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag um 4,5 Prozent gestiegen — ein kleiner Prozentsatz mit spürbarem Effekt im Portemonnaie. Wir zeigen, welche Beträge heute gelten und wie Sie das Plus am besten nutzen.

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Die Erhöhung in Zahlen
+4,5 %
Pauschale Erhöhung auf alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung seit Januar 2025.
42 €
Neuer monatlicher Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (vorher 40 €).
131 €
Neuer Entlastungsbetrag pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 (vorher 125 €).
Warum überhaupt eine Erhöhung?
Die 4,5 Prozent sind kein Geschenk, sondern ein Inflationsausgleich. Pflegelöhne, Material und Energie sind in den letzten Jahren kräftig gestiegen — und damit auch die Eigenanteile in der stationären Pflege. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hatte die Bundesregierung die Anpassung schon 2023 festgezurrt; in Kraft getreten ist sie zum 1. Januar 2025. Ziel: pflegende Angehörige entlasten und die häusliche Pflege bezahlbar halten.
Pflegegeld: Was zuhause gepflegte Angehörige bekommen
Wer den Pflegegrad 2 bis 5 hat und zuhause von Angehörigen betreut wird, erhält Pflegegeld direkt auf das eigene Konto. So haben sich die Sätze mit der Erhöhung entwickelt:
| Pflegegrad | Bis 2024 | Seit 2025 | Plus |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € | +15 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € | +26 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € | +35 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € | +43 € |
Vollstationäre Pflege: Zuschuss zum Heimplatz
Für Bewohner von Pflegeheimen steigt der Leistungsbetrag der Pflegekasse ebenfalls — das senkt den Eigenanteil (nicht die Heimrechnung selbst):
| Pflegegrad | Bis 2024 | Seit 2025 | Plus |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 770 € | 805 € | +35 € |
| Pflegegrad 3 | 1.262 € | 1.319 € | +57 € |
| Pflegegrad 4 | 1.775 € | 1.855 € | +80 € |
| Pflegegrad 5 | 2.005 € | 2.096 € | +91 € |
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Pflegehilfsmittel: 2 Euro mehr — das ist mehr, als es klingt
Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel — also Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Desinfektionstücher und Bettschutzeinlagen. Der Höchstbetrag, den die Pflegekasse monatlich übernimmt, ist von 40 € auf 42 € gestiegen. Klingt nach wenig, macht aufs Jahr gerechnet aber 24 € zusätzliche Versorgung aus — und die Auswahl im Sortiment wird größer.
Was der Entlastungsbetrag heute leistet
Tages- und Nachtpflege
Betreuung im Pflegezentrum, während Angehörige arbeiten oder schlafen.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Ambulante Pflege
Zusätzliche Stunden beim Pflegedienst — Grundpflege, Hauswirtschaft, Begleitung.
Alltagsbegleitung
Anerkannte Unterstützungsangebote: Einkäufe, Spaziergänge, Demenzbetreuung.
Nicht abgerufene Beträge werden ins nächste Halbjahr übertragen — kein Grund also, den Entlastungsbetrag verfallen zu lassen.
Und für Wohngruppen?
Ambulant betreute Wohngruppen werden seit 2025 ebenfalls besser ausgestattet:
- Anschubfinanzierung: Einmaliger Zuschuss zum barrierefreien Umbau — von 2.500 € auf 2.630 € pro Person (alle Pflegegrade).
- Wohngruppenzuschlag: Monatliche Pauschale für die Präsenzkraft — von 214 € auf 224 €.
Die 42 € einfach abholen — ohne Papierkram
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zu. Wir kümmern uns um die Genehmigung bei der Pflegekasse, Sie wählen Ihre Produkte und erhalten die Pflegebox jeden Monat kostenfrei nach Hause. Keine Zuzahlung, keine Formulare.
Ein Fazit — und ein Ausblick
4,5 Prozent sind kein großer Wurf, aber ein verlässliches Plus: Für Pflegegrad 5 bedeutet das zuhause 43 € mehr im Monat, im Heim 91 € weniger Eigenanteil. Entscheidend ist, dass Sie alle Ansprüche auch wirklich abrufen — Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege. Genau hier verschenken viele Familien jedes Jahr Geld, das ihnen zusteht.
Die nächste Stufe der Pflegereform wird derzeit politisch diskutiert; wir aktualisieren diesen Artikel, sobald neue Beträge beschlossen sind.
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