Telefon

Ratgeber · Pflege zu Hause

Grundpflege: Leistungen, Anspruch und was Sie wissen müssen

Die Grundpflege umfasst alltägliche Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ab Pflegegrad 2 finanziert die Pflegekasse diese Leistungen über Sachleistungen nach § 36 SGB XI – je nach Pflegegrad zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich.

Glückliche Familie bei der häuslichen Pflege
  • kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
  • monatlich frei Haus geliefert

Grundpflege auf einen Blick

4 Bereiche

Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft – die Säulen der alltäglichen Versorgung.

796 – 2.299 €

Monatliche Sachleistungen je nach Pflegegrad für ambulante Grundpflege (Stand 2025).

§ 36 SGB XI

Rechtsgrundlage für Pflegesachleistungen – regelt Umfang und Höhe der Grundpflege-Finanzierung.

Was gehört zur Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die pflegebedürftige Menschen bei grundlegenden Alltagsverrichtungen unterstützen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Im Unterschied zur Behandlungspflege, die medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Injektionen umfasst, konzentriert sich die Grundpflege auf die alltägliche Versorgung. Sie wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz in vier zentrale Bereiche unterteilt:

Körperpflege

Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen und Rasieren – Unterstützung bei der täglichen Hygiene und Körperpflege.

Ernährung

Zubereitung von Mahlzeiten, mundgerechtes Anreichen der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken.

Mobilität

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagern und Umsetzen – Hilfe bei allen Formen der Fortbewegung im Alltag.

Hauswirtschaft

Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und Wäschepflege – die hauswirtschaftliche Versorgung im Alltag.

Grundpflege vs. Behandlungspflege – wer zahlt was?

Grundpflege umfasst alltägliche Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Diese Leistungen finanziert die Pflegekasse als Sachleistungen (§ 36 SGB XI) ab Pflegegrad 2.

Behandlungspflege hingegen beinhaltet medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe. Die Kosten trägt die Krankenkasse nach § 37 SGB V – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Wichtig: Beide Pflegeformen können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Ein ambulanter Pflegedienst rechnet Grundpflege mit der Pflegekasse und Behandlungspflege mit der Krankenkasse ab.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Der Anspruch auf professionelle Grundpflege hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad 1: Eingeschränkter Anspruch

Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Betroffene erhalten lediglich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI), der für haushaltsnahe Dienstleistungen oder teilstationäre Betreuung eingesetzt werden kann – nicht jedoch für reguläre Grundpflege durch einen Pflegedienst.

Ab Pflegegrad 2: Voller Sachleistungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Die monatlichen Budgets seit 2025:

PflegegradPflegesachleistung (§ 36)Pflegegeld (§ 37)
Pflegegrad 2796 € / Monat347 € / Monat
Pflegegrad 31.497 € / Monat599 € / Monat
Pflegegrad 41.859 € / Monat800 € / Monat
Pflegegrad 52.299 € / Monat990 € / Monat
Stand: 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %). Alle Beträge gelten auch 2026.

Tipp – Kombinationsleistung: Werden die Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Nutzen Sie beispielsweise 60 % der Sachleistungen, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegeldes.

Beratung am Tisch mit Pflegekassen-Dokumenten

Grundpflege beantragen – in drei Schritten

Der Weg zur professionellen Grundpflege ist unkompliziert und folgt einem klaren Ablauf. Wichtig ist, dass jeder Schritt gut vorbereitet ist – das spart Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen.

01

Pflegegrad sicherstellen

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.

02

Pflegedienst auswählen

Suchen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Vergleichen Sie Angebote und achten Sie auf Erfahrung, Verfügbarkeit und persönliche Beratung.

03

Leistungen vereinbaren

Vereinbaren Sie mit dem Pflegedienst, welche Grundpflege-Leistungen erbracht werden sollen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Pflegekasse als Sachleistung.

Wer darf Grundpflege durchführen?

Grundpflege kann sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden. Welche Variante gewählt wird, hat direkte Auswirkungen auf die Finanzierung:

  • Ambulanter Pflegedienst: Rechnet die erbrachten Leistungen direkt als Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) mit der Pflegekasse ab. Der Pflegebedürftige muss nichts vorfinanzieren.
  • Pflegende Angehörige: Übernehmen Angehörige oder nahestehende Personen die Grundpflege, steht stattdessen das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) zur Verfügung – zur freien Verwendung.
  • Kombinationsleistung: Professionelle Pflege und Pflege durch Angehörige lassen sich anteilig kombinieren. Wer nur einen Teil des Sachleistungsbudgets über den Pflegedienst nutzt, erhält den Rest anteilig als Pflegegeld.

Häufig gestellte Fragen zur Grundpflege

42 € Pflegehilfsmittel direkt nach Hause

Ergänzen Sie die Grundpflege mit praktischen Pflegehilfsmitteln für den Alltag. Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie selbst etwas bezahlen müssen. Wir stellen die Box individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Lieferung der Pflegebox an die Haustür