Ratgeber · Pflege zu Hause
Häusliche Krankenpflege: Die vier Leistungsgruppen nach § 37 SGB V
Häusliche Krankenpflege ist medizinische Pflege, die ein Arzt verordnet und die Krankenkasse bezahlt – ganz unabhängig von der Pflegeversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt, bei schwerer Erkrankung oder zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung professionelle Versorgung zu Hause benötigen.

- kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
- monatlich frei Haus geliefert
Auf einen Blick
§ 37 SGB V
Rechtsgrundlage für häusliche Krankenpflege – eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ärztliche Verordnung
Voraussetzung ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt – erst dann übernimmt die Kasse die Kosten.
Krankenkasse zahlt
Nicht die Pflegekasse! Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad.
Was ist häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege (HKP) umfasst medizinische und pflegerische Leistungen, die von qualifizierten Pflegekräften direkt in der Wohnung des Patienten erbracht werden. Sie wird vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert – nicht von der Pflegeversicherung.
Eine häusliche Krankenpflege kann in folgenden Situationen verordnet werden:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt – um die Genesung zu Hause fortzusetzen und eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden.
- Statt eines Krankenhausaufenthalts – wenn die notwendige Behandlung auch ambulant möglich ist (Krankenhausvermeidungspflege).
- Zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung – wenn ohne pflegerische Unterstützung die ärztliche Therapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann (Sicherungspflege).
Wichtige Abgrenzung: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ist nicht mit der Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) zu verwechseln. Während Pflegesachleistungen einen Pflegegrad voraussetzen und von der Pflegekasse getragen werden, ist die HKP eine Krankenversicherungsleistung, die auch Menschen ganz ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen können.
Die 4 Leistungsgruppen der häuslichen Krankenpflege
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden in vier Gruppen unterteilt. Jede Gruppe deckt unterschiedliche Versorgungsbereiche ab – von der klassischen Behandlungspflege bis zur psychiatrischen Betreuung.
Gruppe 1: Behandlungspflege
Medizinische Maßnahmen, die von Fachpflegekräften auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Medikamentengabe und -überwachung
- Katheterwechsel
- Blutzuckerkontrolle und Blutdruckmessung
Gruppe 2: Grundpflege
Pflegerische Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, wenn diese im Rahmen einer Krankenpflege-Verordnung medizinisch notwendig ist:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Ernährung (Nahrungsaufnahme, Sondenkost)
- Mobilität (Aufstehen, Lagern, Transfers)
Gruppe 3: Hauswirtschaftliche Versorgung
Unterstützung im Haushalt, wenn diese medizinisch verordnet wurde und der Patient sie nicht selbst leisten kann:
- Einkaufen und Kochen
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
Diese Leistungen werden nur bewilligt, wenn keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.
Gruppe 4: Psychiatrische Krankenpflege
Spezialisierte Pflege für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die ambulant versorgt werden:
- Krisenintervention bei akuten Episoden
- Medikamenten-Compliance sicherstellen
- Alltagsstrukturierung und Tagesplanung
Ziel ist es, stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie zu vermeiden und die Selbstständigkeit zu fördern.
Gut zu wissen: Häusliche Krankenpflege braucht keinen Pflegegrad! Sie läuft über die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) und kann auch vollständig ohne Pflegegrad verordnet werden. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse.
Zuzahlung und Kosten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für häusliche Krankenpflege, allerdings fällt für volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung an:
- 10 € je Verordnung als einmalige Gebühr
- 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr
Nach 28 Tagen Zuzahlung im selben Kalenderjahr entfällt die prozentuale Beteiligung. Für Versicherte, die die Belastungsgrenze erreicht haben, besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung:
- 2 % des Bruttojahreseinkommens als allgemeine Belastungsgrenze
- 1 % des Bruttojahreseinkommens für chronisch Kranke
Wird die Belastungsgrenze überschritten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Alle weiteren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr entfallen dann.
So wird häusliche Krankenpflege verordnet
Der Weg zur häuslichen Krankenpflege folgt einem klar geregelten Ablauf in drei Schritten:
01
Arzt stellt Verordnung aus
Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Die Erstverordnung gilt für maximal 14 Tage. Der Arzt legt fest, welche Leistungen benötigt werden und in welchem Umfang.
02
Pflegedienst einschalten
Sie wählen einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der die verordneten Leistungen durchführt. Informieren Sie sich vorab, ob der Dienst alle benötigten Maßnahmen anbietet – nicht jeder Pflegedienst deckt alle Leistungsgruppen ab.
03
Krankenkasse genehmigt
Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht, die sie genehmigen muss. Folgeverordnungen können für bis zu 3 Monate ausgestellt werden. Bei Langzeitbedarf sind auch längere Genehmigungen möglich.
Häufige Fragen zur häuslichen Krankenpflege
Was ist der Unterschied zu Pflegesachleistungen?
Häusliche Krankenpflege und Pflegesachleistungen sind zwei völlig unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Kostenträgern:
- Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V): Leistung der Krankenkasse, ärztliche Verordnung erforderlich, kein Pflegegrad nötig.
- Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI): Leistung der Pflegekasse, Pflegegrad (mind. 2) erforderlich, keine ärztliche Verordnung nötig.
Beide Leistungen können parallel laufen: Wer einen Pflegegrad hat und zusätzlich medizinische Behandlungspflege benötigt, kann beides gleichzeitig in Anspruch nehmen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Pflegesachleistungen.
Wie lange wird häusliche Krankenpflege genehmigt?
Die Genehmigungsdauer hängt von der Art der Verordnung ab:
- Erstverordnung: maximal 14 Tage
- Folgeverordnung: bis zu 3 Monate
- Langzeitverordnung: bei chronischen Erkrankungen auch über längere Zeiträume möglich
Der behandelnde Arzt entscheidet über die Dauer und kann die Verordnung bei fortbestehendem Bedarf erneuern.
Kann ich den Pflegedienst frei wählen?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen ambulanten Pflegediensten, die von Ihrer Krankenkasse zugelassen sind. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab – Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten.
Pflegebox bestellen: Entlastung für die Pflege zu Hause
Bestellen Sie jetzt Ihre individuelle Pflegebox und erhalten Sie monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42€.

