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Ratgeber · Entlastung für Angehörige

Tagespflege und Nachtpflege: Wenn pflegende Angehörige mal durchatmen müssen

Beruf, Familie, Pflege — alles gleichzeitig kostet Kraft. Tages- und Nachtpflege verschaffen pflegenden Angehörigen genau die Pausen, die sie brauchen — ohne dass die Versorgung zu Hause endet. Hier erfahren Sie, wie teilstationäre Pflege funktioniert, was die Pflegekasse übernimmt und wie Sie den passenden Platz finden.

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Tages- und Nachtpflege auf einen Blick

§ 41 SGB XI

Gesetzlicher Anspruch auf teilstationäre Pflege — ab Pflegegrad 2.

721 – 2.085 €

Monatliche Kassenleistung je nach Pflegegrad — zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen (Stand 2025).

131 €

Entlastungsbetrag pro Monat — auch mit Pflegegrad 1 für Tagespflege einsetzbar.


Teilstationär — was heißt das eigentlich?

Teilstationäre Pflege ist der Mittelweg zwischen „alles zu Hause“ und „Umzug ins Pflegeheim“. Der pflegebedürftige Mensch lebt weiter in den eigenen vier Wänden, verbringt aber regelmäßig einen Teil des Tages oder der Nacht in einer professionellen Pflegeeinrichtung.

Der gesetzliche Anspruch steht in § 41 SGB XI und gilt ab Pflegegrad 2. Der Fahrdienst von der Haustür zur Einrichtung und zurück ist in der Regel im Leistungsumfang enthalten. Für viele Familien ist das die Lösung, um die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten — ohne dabei selbst auszubrennen.


Zwei Angebote, zwei Alltagssituationen

Tagsüber

Tagespflege

Morgens abgeholt, abends zurück. Dazwischen: professionelle Betreuung, warme Mahlzeiten, Gedächtnistraining, Bewegungsübungen und Gesellschaft. Ideal, wenn Sie tagsüber arbeiten oder einfach ein paar Stunden für sich brauchen.

  • Fahrdienst Haustür zu Haustür
  • Grund- und Behandlungspflege durch Fachkräfte
  • Aktivierung, Ergo- und Physiotherapie
  • Strukturiertes Programm — auch für Menschen mit Demenz

Nachts

Nachtpflege

Wenn die Nacht die anstrengendste Zeit ist — etwa bei Demenz, nächtlicher Unruhe oder häufigem Toilettengang. Der pflegebedürftige Mensch wird abends in die Einrichtung gebracht und morgens zurück nach Hause. Angehörige können endlich durchschlafen.

  • Professionelle Überwachung durch Fachpersonal
  • Unterstützung bei Toilettengang, Lagerung, Medikation
  • Schnelle Hilfe bei Orientierungslosigkeit oder Stürzen
  • Deutlich seltener als Tagespflege — Plätze gezielt anfragen

Warum teilstationäre Pflege für Angehörige so wertvoll ist

Wer rund um die Uhr für einen anderen Menschen da ist, verbrennt irgendwann. Teilstationäre Angebote geben feste, planbare Pausen — und gleichzeitig profitiert der pflegebedürftige Mensch von Abwechslung, neuen Gesichtern und professioneller Betreuung.

Planbare Pausen

Fester Rhythmus für Beruf, Termine oder einfach mal einen Kaffee in Ruhe — kein schlechtes Gewissen, weil Fachpersonal übernimmt.

Soziale Teilhabe

Gesellschaft statt Einsamkeit — gerade bei Demenz wirken regelmäßige Kontakte und gemeinsame Aktivitäten stabilisierend.

Fähigkeiten erhalten

Aktivierung, Bewegung und Gedächtnistraining in der Einrichtung fördern vorhandene Fähigkeiten — das verzögert den Abbau.

Erholsamer Schlaf

Vor allem durch die Nachtpflege: Wer selbst durchschläft, kann am nächsten Tag besser pflegen.

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Was kostet Tages- oder Nachtpflege — und wer zahlt?

Ein Platz in der Tages- oder Nachtpflege kostet je nach Region und Einrichtung 50 bis 95 € pro Tag. Die Pflegekasse übernimmt die pflegerischen Leistungen und den Fahrdienst bis zur monatlichen Obergrenze des jeweiligen Pflegegrads. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst — diese Eigenanteile variieren von Einrichtung zu Einrichtung.

Besonders wichtig: Die Leistungen der teilstationären Pflege werden nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Das heißt: Sie können Tagespflege nutzen und gleichzeitig weiterhin Pflegegeld beziehen oder einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

So viel übernimmt die Pflegekasse (seit 2025)

PflegegradTages-/Nachtpflege (§ 41)Pflegegeld (§ 37, zusätzlich)Sachleistung (§ 36, zusätzlich)
Pflegegrad 2721 €347 €796 €
Pflegegrad 31.357 €599 €1.497 €
Pflegegrad 41.685 €800 €1.859 €
Pflegegrad 52.085 €990 €2.299 €
Alle Beträge monatlich, Stand 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %). Pflegegrad 1 hat keinen direkten Anspruch auf Tages-/Nachtpflege, kann aber den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) dafür einsetzen.

Gut zu wissen: Reicht die Kassenleistung nicht für alle Pflegetage aus, können Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat nach § 45b SGB XI) zusätzlich für die Eigenanteile verwenden. Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.


Die richtige Einrichtung finden

Eine gute Tagespflege steht und fällt mit dem Bauchgefühl: Fühlt sich Ihr Angehöriger hier wohl? Deshalb lohnt es sich, mehrere Einrichtungen persönlich zu besuchen und Schnuppertage zu vereinbaren.

  • Lage und Anfahrt: Je näher, desto weniger anstrengend — für alle Beteiligten.
  • Tagesstruktur: Welche Aktivitäten gibt es? Passen sie zu den Interessen?
  • Personalschlüssel: Wie viele Fachkräfte kümmern sich um wie viele Gäste?
  • Demenzkonzept: Besonders wichtig, wenn eine kognitive Einschränkung vorliegt.
  • Pflegeberatung nutzen: Kostenlose Beratung nach § 7a SGB XI über Ihre Pflegekasse.

Pflegebox: Die praktische Ergänzung für zu Hause

Während die Tagespflege Entlastung außer Haus bringt, läuft die Versorgung daheim weiter. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu — etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Wir kümmern uns um Antrag und Lieferung.


Schritt für Schritt: So beantragen Sie Tages- oder Nachtpflege

Der Weg zur teilstationären Pflege ist weniger kompliziert, als viele denken. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. So gehen Sie vor:

01

Pflegegrad sicherstellen

Prüfen Sie, ob bereits ein Pflegegrad ab Stufe 2 vorliegt. Falls nicht, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Einstufung bei Ihrer Pflegekasse.

02

Einrichtung auswählen

Besuchen Sie mehrere Tagespflegeeinrichtungen vor Ort. Vereinbaren Sie Schnuppertage und achten Sie auf Atmosphäre, Programm und Personalschlüssel.

03

Vertrag und Kostenübernahme

Schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der Einrichtung ab. Die Einrichtung rechnet die Pflegekosten in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab — Sie zahlen nur den Eigenanteil.

04

Eingewöhnung begleiten

Die ersten Tage sind oft ungewohnt. Geben Sie Ihrem Angehörigen Zeit — zwei bis drei Wochen Eingewöhnung sind normal. Sprechen Sie offen mit dem Pflegepersonal über Beobachtungen.


Kombinierbar: Tages-/Nachtpflege und andere Leistungen

Einer der größten Vorteile der teilstationären Pflege: Sie lässt sich mit nahezu allen anderen Pflegeleistungen kombinieren. Das monatliche Budget steht Ihnen zusätzlich zur Verfügung — es wird nicht gegengerechnet.

+ Pflegegeld

Sie beziehen weiterhin Pflegegeld nach § 37 SGB XI in voller Höhe — unabhängig davon, wie viele Tage Tagespflege genutzt werden.

+ Sachleistungen

Ambulante Sachleistungen nach § 36 SGB XI für den Pflegedienst zu Hause bleiben unberührt — keine Anrechnung.

+ Entlastungsbetrag

Die 131 €/Monat nach § 45b SGB XI können Sie zusätzlich für Eigenanteile oder weitere Betreuungsangebote einsetzen.


Fazit: Entlastung ist kein Luxus — sie ist Voraussetzung

Tages- und Nachtpflege sind keine „letzte Lösung“, sondern ein Werkzeug, das häusliche Pflege länger tragfähig macht. Wer früh anfängt, regelmäßige Pausen einzuplanen, bleibt selbst gesünder — und kann die pflegebedürftige Person besser versorgen.

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, besuchen Sie Einrichtungen in Ruhe, und nehmen Sie Hilfe an. Ihre Liebsten haben nichts davon, wenn Sie selbst ausbrennen.


Häufige Fragen zu Tages- und Nachtpflege

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