Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege: Wenn pflegende Angehörige durchatmen müssen

Teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI: Die Person verbringt einen Teil des Tages — oder der Nacht — in einer Einrichtung und lebt weiter zu Hause. Eigenes Budget pro Pflegegrad, keine Anrechnung aufs Pflegegeld, Fahrdienst inklusive. Einer der wirksamsten Entlastungshebel im Pflegealltag.

  • § 41 SGB XI
  • ab Pflegegrad 2
  • eigenes Budget
  • Fahrdienst inklusive
Kurze Antwort

Was Tagespflege und Nachtpflege bringen — in drei Sätzen

Eigenes Budget der Pflegekasse, keine Anrechnung aufs Pflegegeld, Fahrdienst von Haustür zu Haustür. Vor allem Tagespflege ist häufig genutzt — Nachtpflege deutlich seltener angeboten.

  • Teilstationäre Pflege ist die Brücke zwischen häuslicher und stationärer Versorgung: Die Person verbringt einen Teil des Tages — oder der Nacht — in einer Tagespflege-Einrichtung, lebt aber weiter zu Hause.
  • Es gibt ein eigenes monatliches Budget pro Pflegegrad (§ 41 SGB XI), das nicht aufs Pflegegeld und nicht auf die Sachleistungen angerechnet wird — Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten.
  • Der Fahrdienst von Haustür zu Haustür gehört zum Leistungsumfang. Eigenanteile fallen meist für Mahlzeiten, Unterkunft (bei Nachtpflege) und einrichtungseinheitliche Investitionskosten an.
Hintergrund

Teilstationäre Pflege in der Tiefe — was sie für Angehörige verändert

Warum teilstationäre Pflege so wertvoll ist

In vielen Familien steht und fällt häusliche Pflege mit ein bis zwei freien Tagen pro Woche für die pflegende Person. Tagespflege bietet genau das: An zwei oder drei Tagen pro Woche ist die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung — Aktivierung, Mahlzeiten, Gymnastik, soziale Kontakte — und die Hauptpflegeperson kann arbeiten, Termine wahrnehmen oder einfach durchatmen.

Das funktioniert auch deshalb, weil das Tagespflege-Budget nicht mit dem Pflegegeld verrechnet wird. Wer die Tagespflege nutzt, verliert nichts an Pflegegeld, an Sachleistungen oder an seinem Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Es ist ein zusätzlicher Topf — und einer der wirksamsten Entlastungshebel im Pflegealltag.

Wie sich Tagespflege im Alltag zusammensetzt

Ein typischer Tag beginnt mit einem Fahrdienst, der die Person zwischen 8 und 9 Uhr von zu Hause abholt. In der Einrichtung folgt Frühstück, eine angeleitete Aktivität (Gedächtnistraining, Gymnastik, Singen, Basteln), ein gemeinsames Mittagessen, eine Ruhephase, weitere Aktivitäten und ein Nachmittagscafé. Zwischen 16 und 17 Uhr fährt der Fahrdienst wieder nach Hause. Pflegerische Hilfen — Begleitung zur Toilette, Medikamentengabe, kleine Wundversorgung — gehören dazu.

Die Eigenkosten beschränken sich meist auf Verpflegung und die einrichtungseinheitlichen Investitionskosten — in der Regel zusammen 10 bis 25 € pro Tag, je nach Region und Einrichtung. Wer diese Eigenanteile auch noch absichern möchte, kann sie über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen.

  • Anspruch ab PG 2 teilstationär (§ 41)
  • Budget PG 3 1.357 € monatlich
  • Budget PG 5 2.085 € höchster Satz
  • Pflegegeld läuft weiter kein Abzug
Monatsbudget Tages-/Nachtpflege

Budget nach Pflegegrad — Stand 2025/2026

Die Pflegekasse trägt Pflege, Betreuung und Fahrdienst bis zur Höhe des monatlichen Budgets. Eigenanteile fallen typischerweise nur für Verpflegung und Investitionskosten an.

Kriterium Monatsbudget Praxis-Hinweis
Pflegegrad 1 kein eigenes Budget Entlastungsbetrag (131 €/Monat) nutzbar
Pflegegrad 2 bis 721 € im Monat läuft eigenständig neben Pflegegeld + Sachleistung
Pflegegrad 3 bis 1.357 € im Monat deckt mehrere Tagespflege-Tage pro Woche ab
Pflegegrad 4 bis 1.685 € im Monat oft tragender Bestandteil der Versorgung zu Hause
Pflegegrad 5 bis 2.085 € im Monat höchstes Budget — ergänzt Pflegedienst und Verhinderungspflege
Aktivität in der Tagespflege — Mittagessen und Gemeinschaft in einer dafür ausgestatteten Einrichtung
Ein typischer Tagespflege-Tag beinhaltet Mahlzeiten, Aktivierung und Ruhepausen — und entlastet pflegende Angehörige für mehrere Stunden täglich.
Zwei Angebote, zwei Alltagssituationen

Was Tagespflege und Nachtpflege unterscheidet

Beide laufen über denselben Topf — passen aber zu sehr unterschiedlichen Lebenslagen.

  • Tagespflege

    Werktäglich morgens bis nachmittags in einer Einrichtung: Aktivierung, Mahlzeiten, Gymnastik, soziale Kontakte. Häufige Variante, gut zur Entlastung berufstätiger Angehöriger und zur Strukturierung des Tages bei Demenz.

  • Nachtpflege

    Übernachtung in einer dafür ausgestatteten Einrichtung — Überwachung und Begleitung in der Nacht. Selten angeboten; passt bei schwerer nächtlicher Unruhe, Schlafwandeln, hohem Sturzrisiko oder nächtlichem Pflegebedarf.

  • Was beide gemeinsam haben

    Beides läuft nach § 41 SGB XI. Die Pflegekasse trägt Pflege, Betreuung und Fahrdienst im Rahmen des Pflegegrad-Budgets. Privat zu tragen sind in der Regel Verpflegung und die einrichtungseinheitlichen Investitionskosten.

Aktive Senioren bei Gymnastikübungen — Tagespflege als Aktivierungsangebot
Gerade bei Demenz wirkt sich die Aktivierung in der Tagespflege spürbar aus — feste Rhythmen, soziale Kontakte, kognitive Übungen.
Wichtig im Alltag

Drei Punkte, die in der Beratung häufig nachgefragt werden

Kombinierbarkeit, Fahrdienst und Eigenanteils-Strategie — die Details, die im Pflegealltag den Unterschied machen.

  • Kombinierbar mit Pflegegeld + Sachleistungen

    Tages- und Nachtpflege haben ein eigenes Budget nach § 41 SGB XI. Sie werden nicht mit Pflegegeld und nicht mit Pflegesachleistungen verrechnet. Sie können also gleichzeitig Pflegegeld in voller Höhe beziehen, einen ambulanten Pflegedienst nutzen und Tagespflege in Anspruch nehmen.

  • Fahrdienst gehört dazu

    Die Pflegekasse trägt den Fahrdienst von Haustür zu Haustür im Rahmen des Budgets — separat anmelden müssen Sie das nicht. Wer in einer ländlichen Region wohnt: Vor der Anmeldung beim Anbieter klären, ob der Fahrdienst die Wohnung erreicht.

  • Eigenanteile lassen sich oft über den Entlastungsbetrag decken

    Eigenanteile für Verpflegung und einrichtungseinheitliche Investitionskosten in der Tages-/Nachtpflege gelten als anerkannte Verwendung des Entlastungsbetrags (131 € pro Monat). Wer den Entlastungsbetrag noch nicht anderweitig nutzt, kann ihn hier vollständig einsetzen.

Kurz gesagt: Tages- und Nachtpflege sind ein zusätzlicher Topf — Pflegegeld und Sachleistungen laufen unverändert weiter.

Häufige Fragen

Tages- und Nachtpflege — die wichtigsten Antworten

Anspruch, Kombination mit Pflegegeld, Fahrdienst, Eigenkosten — Antworten aus der Beratungspraxis.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch?

Auf das eigenständige Budget der Tages- und Nachtpflege besteht Anspruch ab Pflegegrad 2 (§ 41 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 ist die teilstationäre Pflege nicht direkt vorgesehen — der Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) kann aber für die Eigenanteile in einer Tagespflege-Einrichtung verwendet werden.

Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Tages- und Nachtpflege haben ein eigenes Budget nach § 41 SGB XI, das nicht mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verrechnet wird. Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter — auch wenn die pflegebedürftige Person mehrere Tage pro Woche in der Tagespflege ist.

Wie viele Tage pro Woche sind möglich?

Das richtet sich nach dem monatlichen Budget des Pflegegrades und der Tagessatz-Vereinbarung der Einrichtung. In den höheren Pflegegraden lassen sich oft drei bis fünf Tagespflege-Tage pro Woche abdecken. Bei höherem Bedarf kann die Lücke über den Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege geschlossen werden.

Übernimmt die Pflegekasse den Fahrdienst?

Ja. Der Fahrdienst von Haustür zu Haustür gehört zum Leistungsumfang der teilstationären Pflege und wird aus dem Tagespflege-Budget bezahlt. Sie müssen ihn nicht separat anmelden oder abrechnen — das macht die Einrichtung.

Was zahle ich selbst?

In der Regel den Eigenanteil für Verpflegung und einrichtungseinheitliche Investitionskosten — zusammen typischerweise 10 bis 25 € pro Tag. Diese Eigenanteile lassen sich teilweise oder ganz über den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) abrechnen. Pflegerische Leistungen, Betreuung und Fahrdienst trägt die Pflegekasse.

Kann ich Tagespflege und Nachtpflege gleichzeitig nutzen?

Theoretisch ja — beide werden über dasselbe Budget abgerechnet. In der Praxis ist eine parallele Nutzung selten, weil sich Pflegezeiten und Tagesrhythmus dann sehr stark verschieben. Häufiger ist die Kombination Tagespflege + ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege + Verhinderungspflege.

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