Pflegeleistungen · Pflegebox
Pflegekassen und Pflegebox: So sichern Sie sich kostenfreie Pflegehilfsmittel
Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich – organisatorisch und finanziell. Die gute Nachricht: Als pflegende Familie haben Sie Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich. Wir erklären, wie Pflegekassen funktionieren, was eine Pflegebox enthält und wie Sie Ihren Anspruch in wenigen Minuten sichern.

Pflegebox und Pflegekasse auf einen Blick
42 €/Monat
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – komplett von der Pflegekasse übernommen (§ 40 SGB XI).
Pflegegrad 1–5
Jeder anerkannte Pflegegrad berechtigt zum Bezug – auch Pflegegrad 1, der oft vergessen wird.
131 €/Monat
Zusätzlicher Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) für alle Pflegegrade – seit 2025 erhöht.
Was sind Pflegekassen – und warum sind sie wichtig?
Pflegekassen sind Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und seit 1995 die zentrale Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Sie übernehmen – je nach Pflegegrad – Kosten für ambulante Pflege, stationäre Einrichtungen, Hilfsmittel und vieles mehr. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch pflegeversichert.
Finanzielle Absicherung
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen erheblichen Teil der Pflegekosten – ob ambulant zu Hause oder in einer stationären Einrichtung.
Solidarprinzip
Alle Versicherten zahlen Beiträge, damit im Pflegefall die Gemeinschaft einspringt. Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge.
Entlastung für Angehörige
Neben finanzieller Unterstützung bieten Pflegekassen Beratung, Schulungen und konkrete Hilfen wie die Pflegebox für den Pflegealltag. Einen Überblick über alle Förderungen für pflegende Angehörige finden Sie in unserem Ratgeber.

Die Pflegebox – Was steckt drin?
Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € (§ 40 SGB XI). Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse – für Sie ist die Box kostenfrei.
Eine typische Pflegebox enthält:
- Einmalhandschuhe (verschiedene Größen)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionstücher
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz oder FFP2-Masken
Sie können den Inhalt Ihrer Pflegebox jederzeit an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Alternativ erhalten Sie eine Pflegebox auch über Ihre Apotheke.
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Die Pflegebox ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Die Kosten werden zu 100 % übernommen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 1 (bis Pflegegrad 5).
- Häusliche Pflege – die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Eine Checkliste für die Pflege zu Hause erleichtert den Einstieg.
- Pflege durch Privatpersonen – ein Angehöriger, Nachbar oder eine andere Privatperson führt die Pflege ganz oder teilweise durch.
Gut zu wissen: Auch bei Pflegegrad 1 besteht bereits Anspruch auf die Pflegebox. Viele Familien wissen das nicht und verschenken monatlich 42 € an Leistungen. Nutzen Sie Ihren Anspruch – der Antrag dauert nur wenige Minuten.
Pflegebox beantragen – in 3 Schritten
Die Beantragung ist einfacher, als viele denken. Bei Sanus Plus übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

01
Online bestellen
Füllen Sie unser Online-Formular aus – oder rufen Sie uns an. Wir benötigen nur wenige Angaben: Name, Adresse, Pflegegrad und Ihre Pflegekasse.
02
Genehmigung einholen
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse und holen die Genehmigung für Sie ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
03
Monatlich erhalten
Nach der Genehmigung liefern wir Ihre individuell zusammengestellte Pflegebox jeden Monat direkt an Ihre Wunschadresse – kostenfrei.
Kostenlose Pflegebox – jetzt beantragen
- Monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln direkt nach Hause.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – für Sie komplett kostenfrei.
- Individuell zusammengestellt und jederzeit anpassbar.
- Schneller Online-Prozess – in wenigen Minuten erledigt.
- Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse bietet weit mehr als nur die Pflegebox. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene finanzielle Leistungen zu. Hier die wichtigsten im Überblick (Stand 2025/2026) – beachten Sie auch die Änderungen bei den Pflegeleistungen seit 2024 und die Pflegereform 2023, die teils erhebliche Verbesserungen gebracht haben:
Pflegegeld (§ 37)
Monatliche Zahlung für die Pflege durch Angehörige: von 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5). Frei verwendbar.
Kein Anspruch bei Pflegegrad 1.
Sachleistungen (§ 36)
Für professionelle ambulante Pflegedienste: von 796 € (PG 2) bis 2.299 € (PG 5) monatlich.
Kombinierbar mit Pflegegeld.
Entlastungsbetrag (§ 45b)
131 €/Monat für alle Pflegegrade (1–5). Einsetzbar für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagespflege.
Nicht genutzte Beträge können bis 30.06. des Folgejahres nachgeholt werden.
Verhinderungspflege (§ 39)
1.685 €/Jahr (PG 2–5), wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Urlaub oder Krankheit.
Kurzzeitpflege (§ 42)
1.854 €/Jahr (PG 2–5) für vorübergehende stationäre Pflege – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Wohnumbau (§ 40)
Bis zu 4.180 € pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme – z. B. für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift.

Noch keinen Pflegegrad? So beantragen Sie ihn
Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Der Weg dorthin ist klar geregelt:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos per Telefon, Brief oder Online. Datum notieren, ab dann laufen Fristen und Ansprüche.
- Begutachtung vorbereiten – Pflegetagebuch führen, ärztliche Unterlagen sammeln, eine Vertrauensperson für den Termin einplanen.
- Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (MD) – der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte. Ehrlich antworten, nichts beschönigen.
- Bescheid prüfen – die Entscheidung kommt innerhalb weniger Wochen. Bei Ablehnung: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Unser Pflegegradrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, in welche Richtung es gehen könnte.
Pflegebox bei Ihrer Kasse – beliebte Pflegekassen
Die Pflegebox wird von allen gesetzlichen Pflegekassen übernommen. Hier finden Sie spezifische Informationen zu den größten Kassen:
AOK
Die größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands. Die Pflegebox bei der AOK wird unkompliziert genehmigt.
BARMER
Als zweitgrößte Kasse bietet die BARMER schnelle Bearbeitung. Alle Details zur Pflegebox bei der BARMER.
Alle Kassen
Egal ob TK, DAK, IKK oder BKK – jede gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Pflegebox. Jetzt beantragen.
Häufige Fragen zu Pflegekassen und Pflegebox
Ihre kostenfreie Pflegebox – jeden Monat nach Hause
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich. Als Pflegebox Testsieger stellen wir Ihre Pflegebox individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse, ohne Aufwand.


