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Ratgeber · Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Welche Leistungen Ihnen zustehen — und wie Sie sie nutzen

Von Einmalhandschuhen über Pflegebetten bis zum Hausnotruf — Pflegehilfsmittel machen den Alltag in der häuslichen Pflege spürbar leichter. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfsmittel es gibt, wer Anspruch hat und wie Sie monatlich bis zu 42 € an Verbrauchshilfsmitteln kostenfrei erhalten.

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Pflegehilfsmittel auf einen Blick

42 €/Monat

Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfs­mittel — von der Pflege­kasse erstattet (§ 40 SGB XI).

Pflegegrad 1–5

Alle anerkannten Pflege­grade haben Anspruch auf Pflege­hilfs­mittel — vorausgesetzt, die Pflege findet zu Hause statt.

5 Produkt­gruppen

Im Pflege­hilfs­mittel­verzeichnis der Pflege­kassen erfasst — von Einmal­handschuhen bis zum Pflege­bett.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte, Produkte und Vorrichtungen, die speziell dafür entwickelt wurden, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Ihre rechtliche Grundlage findet sich in § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI).

Man kann sie als unverzichtbare Helfer im Pflegealltag betrachten: Sie geben Sicherheit, entlasten pflegende Angehörige und steigern die Lebensqualität — sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für ihr Umfeld.

Pflege­hilfs­mittel vs. Hilfs­mittel — wo liegt der Unterschied?

Im Gegensatz zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung (§ 33 SGB V), die primär medizinisch begründet sind — etwa Hörgeräte, Prothesen oder Insulinpumpen — zielen Pflegehilfsmittel auf die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld ab.

In der Praxis überschneiden sich die Bereiche: Ein Rollstuhl kann sowohl Hilfsmittel (Krankenkasse) als auch Pflegehilfsmittel (Pflegekasse) sein. Entscheidend ist der Verwendungszweck. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse finanziert, Hilfsmittel von der Krankenkasse.

Beratung am Tisch mit Pflegekassen-Dokumenten

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welcher Kostenträger zuständig ist, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, Anträge bei Unzuständigkeit an den richtigen Träger weiterzuleiten.

Die zwei Hauptkategorien im Überblick

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Kategorien: Produkte, die regelmäßig verbraucht werden, und langlebige technische Geräte. Beide werden von der Pflegekasse bezuschusst — aber auf unterschiedlichem Weg.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Produkte, die durch den täglichen Gebrauch aufgebraucht werden und regelmäßig ersetzt werden müssen — etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Kostenübernahme: bis zu 42 € monatlich, ohne Zuzahlung.

Sanus-Plus Pflegebox mit Verbrauchshilfsmitteln

Technische Pflegehilfsmittel

Langlebige Geräte und Vorrichtungen wie Pflegebetten, Duschstühle oder Hausnotrufsysteme. Sie dienen dazu, die Mobilität, Sicherheit oder Hygiene dauerhaft zu verbessern.

Kostenübernahme: leihweise oder mit max. 25 € Eigenanteil.

Technische Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl und Rollator

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Detail

Die sogenannte Produktgruppe 54 im Pflegehilfsmittelverzeichnis umfasst alle Produkte, die durch den täglichen Gebrauch verbraucht werden. Sie sind die mit Abstand am häufigsten genutzten Pflegehilfsmittel — fast jeder Pflegehaushalt benötigt sie.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer Pauschale von 42 Euro pro Monat. Die meisten Anbieter — etwa Pflegebox-Testsieger wie Sanus-Plus — rechnen direkt mit der Kasse ab, sodass für Sie keine Kosten anfallen. So erhalten Sie eine wirklich kostenlose Pflegebox jeden Monat.

Einmalhandschuhe für die häusliche Pflege

Einmalhandschuhe

Nitril- oder Latexhandschuhe für hygienische Pflege­tätigkeiten wie Wundversorgung, Körperpflege oder Medikamenten­gabe.

Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Desinfektionsmittel

Hände- und Flächen­desinfektion zur Vermeidung von Keimübertragung — besonders wichtig bei offenen Wunden oder geschwächtem Immunsystem.

Saugende Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen

Saugende Einmal-Unterlagen zum Schutz von Matratze und Bettwäsche — unverzichtbar bei Inkontinenz oder nächtlicher Unruhe.

Weitere typische Verbrauchshilfsmittel sind Mund-Nasen-Schutz (Einmal-Masken), Schutzschürzen (Einmalschürzen) und Fingerlinge. Die genaue Zusammenstellung richtet sich nach Ihrem individuellen Pflegebedarf — Sie können Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen.

Gut zu wissen: Die 42-Euro-Pauschale ist ein monatlicher Festbetrag. Nicht genutzte Beträge können nicht in den Folgemonat übertragen oder angespart werden. Nutzen Sie Ihren Anspruch daher am besten regelmäßig — zum Beispiel über eine monatliche Pflegebox.

Technische Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl und Gehhilfe

Technische Pflegehilfsmittel: die vier Produktgruppen

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte und Vorrichtungen, die den Pflegealltag dauerhaft erleichtern. Sie werden im Pflegehilfsmittelverzeichnis in vier Produktgruppen eingeteilt — jede deckt einen anderen Bereich der häuslichen Pflege ab.

PG 50 · Erleichterung der Pflege

Pflegebetten (verstellbar), Pflegebettenzubehör wie Seitengitter und Aufrichthilfen, Pflege-Bett-Tische.

PG 51 · Körperpflege & Hygiene

Duschstühle und -hocker, Badewannenlifter, WC-Sitzerhöhungen, Waschsysteme für bettlägerige Personen.

PG 52 · Selbstständigere Lebensführung

Hausnotrufsysteme, Notrufarmbänder und GPS-Tracker — besonders wichtig für alleinlebende Pflegebedürftige. In Verbindung mit aktivierender Pflege unterstützen sie ein möglichst eigenständiges Leben.

PG 53 · Linderung von Beschwerden

Lagerungshilfen, Lagerungsrollen und -kissen zur Druckentlastung und Schmerzlinderung bei bettlägerigen Personen.

Technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bevorzugt leihweise bereitgestellt. Möchten Sie ein Hilfsmittel kaufen statt leihen, fällt eine Zuzahlung von 10 % der Kosten an — maximal jedoch 25 € pro Hilfsmittel.

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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5): Die Pflegekasse hat einen Pflegegrad bewilligt — egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5. Schon ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen zur Verfügung.
  • Häusliche Pflege: Die Pflege findet zu Hause, in einer betreuten Wohngruppe oder einer vergleichbaren Wohnform statt — nicht in einer stationären Einrichtung. Unsere Checkliste für die Pflege zu Hause hilft bei der Vorbereitung.
  • Pflegerischer Bedarf: Das Hilfsmittel muss zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur selbstständigeren Lebensführung beitragen.

Ohne Pflegegrad kein Anspruch

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel nur, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Wenn Sie vermuten, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegegradeinstufung. Unser Pflegegradrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung.

Freundliche Beratungssituation am Telefon

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel — in 4 Schritten

Die Beantragung unterscheidet sich je nach Art des Hilfsmittels. Für Verbrauchshilfsmittel ist der Weg besonders einfach — bei technischen Hilfsmitteln braucht es einen formellen Antrag.

01

Art bestimmen

Klären Sie, ob Sie Verbrauchshilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektion) oder technische Hilfsmittel (Pflegebett, Duschstuhl) benötigen. Der Weg zur Bewilligung unterscheidet sich.

02

Verbrauchshilfsmittel bestellen

Wählen Sie einen Anbieter (z. B. Sanus-Plus Pflegebox). Sie füllen ein kurzes Formular aus — der Anbieter übernimmt die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Die Pflegebox ist bei allen großen Kassen möglich, darunter AOK, Barmer und DAK.

03

Technische Hilfsmittel beantragen

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse — formlos, telefonisch oder über ein Formular. In vielen Fällen benötigen Sie zusätzlich eine ärztliche Verordnung.

04

Lieferung & Nutzung

Verbrauchshilfsmittel kommen monatlich bequem zu Ihnen nach Hause. Technische Hilfsmittel werden je nach Art geliefert, eingebaut oder leihweise bereitgestellt.

Kostenübernahme im Überblick

Die Pflegekasse unterscheidet bei der Kostenübernahme klar zwischen den verschiedenen Hilfsmittel-Arten. Hier die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

Hilfsmittel-ArtKostenübernahmeIhre Zuzahlung
Verbrauchshilfsmittel (PG 54)Bis 42 €/MonatKeine
Technische HM — LeihgabeVollständigKeine
Technische HM — KaufVollständig10 %, max. 25 €
Wohnumfeldverbesserung (§ 40)Bis 4.180 € je MaßnahmeRestkosten
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €/Monat (PG 1–5)Zweckgebunden

Stand 2025/2026. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 im Rahmen des PUEG angepasst (+4,5 %). Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist keine Pflegehilfsmittel-Leistung, wird aber oft ergänzend genutzt — etwa für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Mehr zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in unserem Ratgeber.

Wo kann ich Pflegehilfsmittel beziehen?

Ihnen stehen verschiedene Bezugsquellen zur Verfügung — je nach Art des Hilfsmittels und Ihren persönlichen Vorlieben:

  • Pflegebox-Anbieter: Besonders praktisch für Verbrauchshilfsmittel. Die Artikel kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Sanitätshäuser: Erste Anlaufstelle für technische Pflegehilfsmittel. Bieten persönliche Beratung, Anpassung und oft auch Reparatur- und Wartungsservice.
  • Apotheken & Online-Fachhändler: Gute Alternative für Verbrauchshilfsmittel und schnelle Einzelbesorgungen. Auch eine Pflegebox über die Apotheke ist möglich. Bei Online-Bestellungen prüfen, ob die Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist.
Lieferung der Pflegebox an die Haustür

Die Pflegebox: Ihre monatlichen Verbrauchshilfsmittel — kostenfrei nach Hause

Mit der Pflegebox von Sanus-Plus nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel, ohne dass Sie selbst etwas bezahlen müssen. Informieren Sie sich über Ihre kostenlose Pflegebox — wir stellen die Box individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) dienen der häuslichen Pflege und werden von der Pflegekasse bezahlt. Hilfsmittel (§ 33 SGB V) haben einen medizinischen Zweck und laufen über die Krankenkasse. Ein Rollstuhl kann beides sein — entscheidend ist der Verwendungszweck.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Für Verbrauchshilfsmittel in der Regel nicht — ein anerkannter Pflegegrad reicht aus. Für technische Pflegehilfsmittel kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein, besonders bei höherwertigen Geräten wie Pflegebetten oder Badewannenliftern.

Kann ich die 42 € monatlich ansparen?

Nein. Die 42-Euro-Pauschale gilt pro Monat und kann nicht in den Folgemonat übertragen werden. Wenn Sie in einem Monat weniger als 42 € verbrauchen, verfällt der Restbetrag. Deshalb empfehlen wir, den Anspruch regelmäßig über eine Pflegebox zu nutzen.

Was ist, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse. Sie können die Produkte selbstverständlich privat kaufen, müssen die Kosten dann aber selbst tragen. Wenn Sie vermuten, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt, nutzen Sie unseren Pflegegradrechner für eine erste Einschätzung.

Welche Produkte sind in einer Pflegebox enthalten?

Die Zusammenstellung ist individuell und richtet sich nach Ihrem Pflegebedarf. Typische Inhalte: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen, Mund-Nasen-Schutz und Schutzschürzen. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter Pflegebox Inhalt. Sie bestimmen bei der Bestellung, was Sie benötigen — und können die Zusammenstellung jederzeit ändern.

Kann ich den Pflegebox-Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Es gibt keine vertragliche Bindung an einen bestimmten Anbieter. Sie können frei wählen und auch unterjährig wechseln — ohne Angabe von Gründen.

Werden Pflegehilfsmittel auch im Pflegeheim bezahlt?

In stationären Pflegeeinrichtungen ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Aufgabe der Einrichtung. Der Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel nach § 40 SGB XI gilt ausschließlich für die häusliche Pflege.

Was ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis?

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist ein offizielles Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, in dem alle Pflegehilfsmittel mit Produktgruppen-Nummern (PG 50–54) erfasst sind. Es dient den Pflegekassen als Grundlage für die Bewilligung und Kostenübernahme. Die vollständige Liste können Sie beim GKV-Spitzenverband einsehen.

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