Ratgeber · Pflegehilfsmittel
Mundschutz als Pflegehilfsmittel: Schutz und Hygiene in der häuslichen Pflege
Der Mundschutz gehört zu den wichtigsten Verbrauchshilfsmitteln in der häuslichen Pflege. Er schützt pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gleichermaßen vor Infektionen – und wird von der Pflegekasse mit bis zu 42 € monatlich erstattet. Erfahren Sie, welche Maskentypen es gibt, wie Sie sie richtig verwenden und wie Sie den Mundschutz kostenfrei über die Pflegebox beziehen.

- kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
- monatlich frei Haus geliefert
Mundschutz in der Pflege auf einen Blick
42 €
Monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – der Mundschutz ist eines von sechs erstattungsfähigen Produkten.
§ 40 SGB XI
Die gesetzliche Grundlage: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Pflegegrad 1 – 5
Alle Pflegegrade berechtigen zum Bezug von Mundschutz und weiteren Verbrauchshilfsmitteln über die Pflegekasse.
Was ist der Mundschutz als Pflegehilfsmittel?
Der Mundschutz – auch medizinische Gesichtsmaske oder OP-Maske genannt – zählt zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 SGB XI. Das bedeutet: Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Mundschutz – zusammen mit anderen Hygieneprodukten wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen.
Anders als technische Pflegehilfsmittel (z. B. ein Pflegebett oder Rollstuhl) wird der Mundschutz regelmäßig verbraucht und nachbestellt. Genau dafür gibt es die monatliche Pauschale von 42 €, die Sie über eine Pflegebox bequem nutzen können.
Warum ist der Mundschutz in der häuslichen Pflege unverzichtbar?
In der täglichen Pflege kommen Sie Ihrem Angehörigen körperlich sehr nah – bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Wundversorgung oder bei der Nahrungsaufnahme. In diesen Situationen können Krankheitserreger über Tröpfchen übertragen werden.
Der Mundschutz wirkt als physische Barriere und reduziert das Risiko einer Ansteckung erheblich. Das schützt sowohl Sie als pflegende Person als auch den Pflegebedürftigen – besonders dann, wenn dessen Immunsystem durch Alter oder Krankheit geschwächt ist.

Welche Maskentypen gibt es – und welcher ist der richtige?
Nicht jeder Mundschutz bietet denselben Schutz. Je nach Pflegesituation sind unterschiedliche Maskentypen empfehlenswert:
Medizinische OP-Masken
Die klassischen Einwegmasken für den Alltag. Sie fangen Tröpfchen ab, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, und sind für die meisten Pflegesituationen im häuslichen Umfeld ausreichend.
Empfohlen für: alltägliche Pflege, Körperpflege, Nahrungsaufnahme
FFP2-Masken
Atemschutzmasken mit höherer Filterleistung. FFP2-Masken filtern mindestens 94 % der Aerosole und bieten einen deutlich besseren Eigen- und Fremdschutz als OP-Masken.
Empfohlen für: Pflege bei Erkältung, Grippe oder anderen Infektionskrankheiten
FFP3-Masken
Die höchste Schutzklasse. FFP3-Masken filtern mindestens 99 % der Partikel und werden vor allem im klinischen Umfeld oder bei hochinfektiösen Erkrankungen eingesetzt.
Empfohlen für: klinisches Umfeld, hochinfektiöse Erkrankungen, nach ärztlicher Empfehlung
Maskentypen im Vergleich
| Eigenschaft | OP-Maske | FFP2 | FFP3 |
|---|---|---|---|
| Filterleistung | Tröpfchen | ≥ 94 % Aerosole | ≥ 99 % Aerosole |
| Eigenschutz | Gering | Hoch | Sehr hoch |
| Fremdschutz | Hoch | Hoch | Hoch |
| Einsatzgebiet | Alltägliche Pflege | Bei Infektionen | Klinisches Umfeld |
| Erstattungsfähig | Ja (§ 40 SGB XI) | Ja (§ 40 SGB XI) | Ggf. ärztl. Verordnung |
Tipp: Für die meisten Pflegesituationen zu Hause reicht eine medizinische OP-Maske völlig aus. Halten Sie zusätzlich einige FFP2-Masken bereit – sie sind die bessere Wahl, wenn Ihr Angehöriger oder Sie selbst erkältet sind. Die Pflegebox enthält standardmäßig Mundschutz, der für den täglichen Pflegeeinsatz geeignet ist.

Mundschutz richtig anlegen: Schritt für Schritt
Nur ein korrekt angelegter Mundschutz bietet den vollen Schutz. Die richtige Handhabung ist gerade in der Pflege besonders wichtig – denn Fehler beim Auf- oder Absetzen können den Schutzeffekt zunichte machen.
01
Hände waschen
Waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände gründlich, bevor Sie die Maske berühren. Mindestens 20 Sekunden mit Seife – oder ein Händedesinfektionsmittel verwenden.
02
Korrekt aufsetzen
Maske so über Mund und Nase platzieren, dass sie eng anliegt. Den Nasenbügel an die Nasenform anpassen. Die farbige Seite zeigt nach außen.
03
Richtig tragen
Vermeiden Sie es, die Maske während des Tragens zu berühren. Spätestens wenn sie durchfeuchtet oder beschädigt ist, muss sie gewechselt werden.
04
Sicher abnehmen
Nur an den Gummibändern anfassen – nie an der Vorderseite. Einwegmasken sofort in einem geschlossenen Mülleimer entsorgen. Danach erneut die Hände waschen.
Kostenübernahme: So erhalten Sie den Mundschutz kostenfrei
Der Mundschutz ist als zum Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet (Produktgruppe 54). Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Verbrauchshilfsmittel – neben dem Mundschutz gehören dazu Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
- Die Pflege findet zu Hause statt (nicht im Pflegeheim)
- Mindestens eine Pflegeperson ist an der häuslichen Versorgung beteiligt
Der einfachste Weg: Sie bestellen eine Pflegebox, die den Mundschutz zusammen mit den übrigen Verbrauchshilfsmitteln enthält. Der Anbieter rechnet die Pflegehilfsmittelpauschale direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts dazu.
Was gehört neben dem Mundschutz in die Pflegebox?
Die monatliche Pauschale von 42 € deckt bis zu sechs verschiedene Produkte ab. Sie können die Zusammenstellung über den Pflegebox-Konfigurator individuell an Ihren Bedarf anpassen:

Einmalhandschuhe
Schützen bei der Körperpflege, Wundversorgung und dem Umgang mit Ausscheidungen vor direktem Hautkontakt.

Desinfektionsmittel
Hand- und Flächendesinfektion für die hygienische Grundversorgung im häuslichen Pflegeumfeld.

Bettschutzeinlagen
Saugende Unterlagen zum Schutz von Matratze und Bettwäsche – als Einweg- oder Mehrwegvariante erhältlich.
Gut zu wissen: Neben den 42 € für Pflegehilfsmittel steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung – zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Die beiden Leistungen sind unabhängig voneinander und können parallel genutzt werden.
Häufige Fragen zum Mundschutz als Pflegehilfsmittel
Mundschutz und mehr – kostenfrei in Ihrer Pflegebox
Nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Mit der Pflegebox erhalten Sie Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel und weitere Produkte direkt nach Hause – ohne Eigenanteil und ohne Papierkram.


