Pflegegrade & Leistungen

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Ansprüche im Überblick

Ratgeber · Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2 eröffnet Ihnen Zugang zu einem breiten Spektrum an Pflegeleistungen — von monatlichem Pflegegeld über Sachleistungen…

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Ratgeber · Pflegehilfsmittel

Pflegegrad 2 eröffnet Ihnen Zugang zu einem breiten Spektrum an Pflegeleistungen — von monatlichem Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zur kostenfreien Pflegebox. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfsmittel Ihnen zustehen, wie hoch die Beträge 2025 sind und wie Sie Ihre Ansprüche unkompliziert geltend machen.

  • kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
  • monatlich frei Haus geliefert

Pflegegrad 2 auf einen Blick

347 €

Pflegegeld pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI).

796 €

Pflegesach­leistungen pro Monat für professionelle ambulante Pflege (§ 36 SGB XI).

42 €

Monatlich für Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch — z. B. über die kostenfreie Pflegebox.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bescheinigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Der Medizinische Dienst (MD) vergibt dafür zwischen 27 und unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren — gemessen an sechs Lebensbereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten.

In der Praxis heißt das: Betroffene benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag, verfügen aber oft noch über eine beachtliche Restselbstständigkeit. Typische Situationen sind Hilfe beim Waschen und Ankleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei Arztbesuchen oder bei der Haushaltsführung.

Der entscheidende Vorteil gegenüber Pflegegrad 1: Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu — Leistungen, die bei Pflegegrad 1 noch nicht vorgesehen sind.

Glückliche Familie bei der häuslichen Pflege

Welche Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 zu?

Pflegegrad 2 ist die erste Stufe mit vollem Zugang zu den Kernleistungen der Pflegeversicherung. Hier eine Übersicht aller wichtigen Ansprüche — Stand 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %):

347 € Pflegegeld

Monatlich, frei verfügbar. Wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen erfolgt (§ 37 SGB XI).

Tipp: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung anteilig miteinander verbinden.

796 € Sachleistungen

Monatlich für professionelle ambulante Pflegedienste, die z. B. Körperpflege, Mobilisation oder medizinische Versorgung übernehmen (§ 36 SGB XI).

Die Abrechnung läuft direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse — ohne Vorkasse für Sie.

131 € Entlastungsbetrag

Monatlich, zweckgebunden für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Tages- und Nachtpflege oder anerkannte Unterstützungsangebote (§ 45b SGB XI).

Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.

1.685 € Verhinderungspflege

Jährlich. Springt ein, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin (§ 39 SGB XI).

Nicht genutzte Kurzzeitpflege-Mittel (bis zu 50 %) können auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

1.854 € Kurzzeitpflege

Jährlich. Für vorübergehende vollstationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation (§ 42 SGB XI).

Umgekehrt können nicht genutzte Verhinderungspflege-Mittel die Kurzzeitpflege aufstocken.

721 € Tages-/Nachtpflege

Monatlich für teilstationäre Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung (§ 41 SGB XI). Kann zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen bezogen werden.

Ideal, wenn Angehörige tagsüber berufstätig sind und Betreuung benötigt wird.

Gut zu wissen: Zusätzlich stehen Ihnen bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme zu — etwa für einen barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift. Außerdem haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.

Pflegehilfsmittel: Was genau steht Ihnen zu?

Neben Pflegegeld und Sachleistungen haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Diese werden in zwei Kategorien unterteilt:

Technische Pflegehilfsmittel

Langlebige Geräte und Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. In der Regel werden diese leihweise von der Pflegekasse gestellt — ohne Eigenanteil.

  • Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost
  • Toilettensitzerhöhung und Duschstuhl
  • Hausnotrufsystem (Zuschuss bis 25,50 €/Monat)
  • Lagerungshilfen zur Dekubitusprophylaxe
  • Badewannenlifter und Transferhilfen

Verbrauchshilfsmittel (42 €/Monat)

Produkte für den täglichen Hygienebedarf, die regelmäßig nachbestellt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich — am bequemsten über eine Pflegebox.

  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz und FFP2-Masken
  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen (Einweg)

Ihre kostenfreie Pflegebox — jeden Monat nach Hause

Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegeverbrauchshilfsmittel im Wert von bis zu 42 €, ohne selbst etwas bezahlen zu müssen. Wir stellen die Box individuell nach Ihrem Bedarf zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Lieferung der Pflegebox an die Haustür
Beratung am Tisch mit Pflegekassen-Dokumenten

Pflegehilfsmittel beantragen — so geht’s

Der Weg zu Ihren Hilfsmitteln ist einfacher, als viele denken. Für Verbrauchshilfsmittel (Pflegebox) übernehmen wir den gesamten Prozess — für technische Hilfsmittel brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung.

01

Bedarf ermitteln

Welche Hilfsmittel benötigen Sie im Alltag? Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, dem Pflegedienst oder rufen Sie uns an — wir beraten Sie gerne und helfen bei der Zusammenstellung.

02

Online beantragen

Für die Pflegebox füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Den Antrag bei der Pflegekasse, die Genehmigung und die Abrechnung übernehmen wir komplett für Sie.

03

Monatlich erhalten

Nach kurzer Prüfung durch die Kasse erhalten Sie Ihre Pflegebox bequem und kostenfrei direkt nach Hause — jeden Monat, pünktlich und zuverlässig.

5 Tipps: So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal

  • Kombinationsleistung prüfen. Sie können Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinieren — z. B. 50 % Sachleistung (398 €) plus 50 % Pflegegeld (173,50 €). So bleibt Flexibilität erhalten.
  • Entlastungsbetrag konsequent nutzen. Die 131 € monatlich verfallen nicht sofort — nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Trotzdem: frühzeitig planen lohnt sich.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren. Nicht genutzte Mittel aus der einen Leistung können teilweise auf die andere übertragen werden. Das verschafft in Engpässen zusätzlichen Spielraum.
  • Pflegebox nicht vergessen. 42 € monatlich klingt wenig, summiert sich aber auf über 500 € im Jahr — für Produkte, die in der häuslichen Pflege täglich gebraucht werden.
  • Höherstufung beantragen, wenn nötig. Wenn sich der Pflegebedarf verändert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Eine neue Begutachtung kann einen höheren Pflegegrad und damit mehr Leistungen bringen.

Ihre Pflegebox für Pflegegrad 2 — einfach und kostenfrei

Sichern Sie sich jetzt monatlich Ihre kostenfreien Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €. Wir übernehmen Antrag, Lieferung und Abrechnung — Sie zahlen nichts.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 2

Welche Pflegehilfsmittel werden bei Pflegegrad 2 von der Kasse bezahlt?

Die Pflegekasse übernimmt sowohl technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Toilettensitzerhöhung, Hausnotruf) als auch Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Technische Hilfsmittel werden in der Regel leihweise gestellt, für Verbrauchshilfsmittel stehen bis zu 42 € monatlich zur Verfügung (§ 40 SGB XI).

Muss ich für die Pflegebox etwas zuzahlen?

Nein. Wenn der Wert der Box innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 42 € bleibt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten zu 100 %. Bei sanus+ rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab — Sie zahlen nichts und müssen auch nicht in Vorkasse gehen.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig beziehen?

Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung. Wenn Sie z. B. nur 50 % der Sachleistungen ausschöpfen, erhalten Sie die restlichen 50 % als anteiliges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 wären das beispielsweise 398 € Sachleistung plus 173,50 € Pflegegeld.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert und dienen der häuslichen Pflege — z. B. Pflegebett, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Hilfsmittel (§ 33 SGB V) hingegen werden von der Krankenkasse bezahlt und dienen der medizinischen Versorgung — z. B. Rollstuhl, Hörgerät oder Prothesen. Für Pflegehilfsmittel brauchen Sie einen Pflegegrad, für Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung.

Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf erhöht?

Dann können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Eine erneute Begutachtung prüft, ob ein höherer Pflegegrad (z. B. Pflegegrad 3) angemessen ist — und damit stehen Ihnen auch höhere Leistungsbeträge zu.

Brauche ich ein Rezept für die Pflegebox?

Nein. Für Pflegeverbrauchshilfsmittel (§ 40 SGB XI) brauchen Sie kein ärztliches Rezept — ein anerkannter Pflegegrad genügt. Sie bestellen die Pflegebox einfach über unser Online-Formular, und wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse.

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Pflegehilfsmittel einfach monatlich nach Hause erhalten

Bei anerkanntem Pflegegrad können Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen über die monatliche Pflegebox laufen — im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von bis zu 42 €, bei Anspruch und Genehmigung in der Regel ohne Eigenanteil.