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Ratgeber · Wohnen & Umbauen

KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen: So wird Ihr Zuhause barrierefrei

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Wir zeigen Ihnen, welche Programme es gibt, welche Anforderungen der KfW-Standard stellt und wie Sie die Förderung mit dem Zuschuss Ihrer Pflegekasse kombinieren können.

KfW-Förderung auf einen Blick

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Maximaler KfW-Kredit je Wohneinheit im Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“.

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Maximaler KfW-Zuschuss je Wohneinheit im Programm 455-B (budgetabhängig).

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Zuschuss der Pflegekasse je wohnumfeld­verbessernder Maßnahme (§ 40 SGB XI) — zusätzlich zur KfW.


Was steckt hinter dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“?

Der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ ist ein Qualitätssiegel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Er definiert einen umfassenden Kriterienkatalog mit sieben Förderbereichen, die zusammen ein barrierefreies, sicheres Wohnumfeld ergeben. Wer alle sieben Bereiche nach Vorgabe umsetzt, darf seine Immobilie als „Altersgerechtes Haus nach KfW-Standard“ bezeichnen.

Das Besondere: Sie müssen nicht alle sieben Bereiche auf einmal umsetzen. Die KfW fördert auch Einzelmaßnahmen — zum Beispiel nur den Badumbau oder nur den Einbau eines Treppenlifts. Damit eignet sich die Förderung sowohl für kleine Anpassungen als auch für umfassende Komplettsanierungen.

Wer kann die Förderung nutzen?

Die KfW-Programme stehen grundsätzlich allen Eigentümern und Mietern offen — unabhängig vom Alter oder einem eventuellen Pflegegrad. Auch jüngere Familien, die vorausschauend barrierefrei umbauen möchten, können die Förderung beantragen.

  • Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Gemeinschaftsflächen
  • Bauträger und Wohnungsunternehmen

Die 7 Förderbereiche im Kriterienkatalog

Der KfW-Standard umfasst sieben Bereiche. Jede Einzelmaßnahme in einem dieser Bereiche ist förderfähig — für den vollständigen Standard müssen alle sieben erfüllt sein.

1 · Wege zum Gebäude

Barrierefreie Zugangswege, ausreichende Beleuchtung, rutschfeste Bodenbeläge und die Beseitigung von Stolperfallen im Außenbereich.

2 · Eingangsbereich

Schwellenfreier Zugang, ausreichend breite Haustür (mind. 90 cm), überdachter Eingang und gut erreichbare Klingel- und Briefkastenanlagen.

3 · Treppen & Stufen

Einbau von Aufzügen, Treppenliften oder Rampen. Beidseitige Handläufe, kontrastreiche Stufenmarkierungen und rutschfeste Beläge.

4 · Raumaufteilung

Beseitigung von Türschwellen, Verbreiterung von Durchgängen (mind. 80 cm), ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumen.

5 · Badezimmer

Ebenerdige Dusche, unterfahrbares Waschbecken, erhöhtes WC, Haltegriffe und rutschfester Boden. Häufigster Einzelumbau.

6 · Bedienelemente

Stütz- und Haltegriffe, gut erreichbare Lichtschalter und Steckdosen, Kommunikationshilfen und Notrufsysteme.

7 · Gemeinschaftsräume

Barrierefreie Gestaltung von Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern — Waschküchen, Fahrradräume, Müllstellplätze.


Die Förderprogramme im Detail

Die KfW bietet zwei Programme speziell für den altersgerechten Umbau an. Beide können unabhängig von Alter oder Pflegegrad beantragt werden.

KfW 159 — Kredit

Zinsgünstiger Kredit für Barrierereduzierung und den Kauf von umgebautem Wohnraum.

  • Bis zu 50.000 € je Wohneinheit
  • Antragstellung über Ihre Hausbank
  • Für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung
  • Auch für den Kauf von barrierefrei umgebautem Wohnraum

Der Kredit 159 ist in der Regel zuverlässig verfügbar und nicht budgetabhängig.

KfW 455-B — Zuschuss

Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.

  • Einzelmaßnahmen: 10 % der Kosten, max. 6.250 €
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % der Kosten, max. 6.250 €
  • Direkt bei der KfW beantragen (kein Bankweg)
  • Mindestinvestition: 2.000 € für Einzelmaßnahmen

Achtung: Das Zuschuss-Programm 455-B ist budgetabhängig und war in der Vergangenheit zeitweise ausgeschöpft. Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf kfw.de.

Doppelt profitieren: Die KfW-Förderung lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombinieren. Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie über die Pflegekasse zusätzlich bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI). So können Sie den barrierefreien Umbau doppelt fördern lassen — KfW-Mittel und Pflegekassen-Zuschuss schließen sich nicht aus.


Förderung beantragen — Schritt für Schritt

Der Antragsprozess unterscheidet sich je nach Programm. Eine Regel gilt aber immer: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.

01

Beratung einholen

Lassen Sie sich von einem Sachverständigen, Architekten oder qualifizierten Handwerksbetrieb beraten. Klären Sie, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt.

02

Antrag stellen

Kredit 159: Antrag über Ihre Hausbank stellen. Zuschuss 455-B: Direkt im KfW-Zuschussportal online beantragen. In beiden Fällen: vor Baubeginn.

03

Fachbetrieb beauftragen

Erst nach Bewilligung (oder bei Krediten: nach Zusage) einen qualifizierten Fachbetrieb beauftragen. Die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.

04

Nachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis ein — Rechnungen, Fotos und ggf. eine Bestätigung des Fachbetriebs. Die KfW prüft die Unterlagen und zahlt den Zuschuss aus bzw. gibt den Kredit frei.

Antrag immer vor Baubeginn!

Dieser Punkt kann nicht oft genug betont werden: Sowohl bei Kredit 159 als auch beim Zuschuss 455-B muss der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Nachträgliche Anträge lehnt die KfW ab — auch bei noch so sinnvollen Maßnahmen. Gleiches gilt für den Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI.


Die häufigsten Umbaumaßnahmen — und was sie kosten

Die Kosten variieren je nach Umfang und Region. Die folgenden Richtwerte geben Ihnen eine erste Orientierung:

MaßnahmeTypische KostenKfW-Förderbereich
Ebenerdige Dusche einbauen4.000 – 8.000 €5 · Badezimmer
Treppenlift (gerade Treppe)3.500 – 8.000 €3 · Treppen & Stufen
Treppenlift (kurvige Treppe)8.000 – 15.000 €3 · Treppen & Stufen
Türverbreiterung (pro Tür)500 – 2.000 €4 · Raumaufteilung
Rampe am Eingang1.000 – 5.000 €1 · Wege / 2 · Eingang
Haltegriffe und Stützsysteme200 – 1.000 €6 · Bedienelemente
Badezimmer-Komplettumbau8.000 – 20.000 €5 · Badezimmer

Rechenbeispiel — ebenerdige Dusche: Ein barrierefreier Badumbau kostet 6.000 €. Über KfW 455-B erhalten Sie 10 % Zuschuss = 600 €. Dazu kommen 4.180 € von der Pflegekasse (ab Pflegegrad 1). Ihre Eigenleistung: nur noch 1.220 € statt 6.000 €. Beim KfW-Kredit (159) können Sie die gesamte Summe zinsgünstig finanzieren und den Pflegekassen-Zuschuss zur Tilgung nutzen.


Häufige Fragen zur KfW-Förderung

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