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Ratgeber · Pflegegrade

Pflegegrad-Punkte im Überblick: So funktioniert die Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung entscheidet darüber, welchen Pflegegrad Sie erhalten – und damit über Ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wir erklären Ihnen, wie das Punktesystem aufgebaut ist, welche sechs Module bewertet werden und wie Sie sich optimal auf den Gutachterbesuch vorbereiten.

Pflegefachkraft und Seniorin besprechen die Pflegebegutachtung

Pflegebegutachtung auf einen Blick

0 Module

werden bei der Begutachtung geprüft – von Mobilität bis Alltagsgestaltung.

0 Punkte

beträgt die maximale Punktzahl – je höher das Ergebnis, desto höher der Pflegegrad.

0 Pflegegrade

von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.


Was sind Pflegegrad-Punkte und warum sind sie so wichtig?

Pflegegrad-Punkte sind das zentrale Ergebnis der Pflegebegutachtung. Sie werden nach dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt, das seit 2017 in Kraft ist. Anders als im früheren System zählt nicht mehr die aufgewendete Pflegezeit in Minuten, sondern die Frage: Wie selbstständig kann eine Person ihren Alltag bewältigen?

Der Medizinische Dienst (MD) – bei gesetzlich Versicherten – oder MEDICPROOF bei privat Versicherten bewertet sechs Lebensbereiche, sogenannte Module. Für jedes Modul vergibt der Gutachter Punkte, die am Ende zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl zusammengeführt werden. Diese Gesamtpunktzahl bestimmt Ihren Pflegegrad – und damit den Umfang Ihrer Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen, können Sie mit unserem Pflegegradrechner eine erste Einschätzung vornehmen – kostenlos und unverbindlich.


Die 6 Module der Pflegebegutachtung

Der Gutachter bewertet sechs klar definierte Lebensbereiche. Jedes Modul fließt mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein – das Modul Selbstversorgung hat mit 40 % den mit Abstand größten Einfluss.

1 · Mobilität (10 %)

Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Lagewechsel im Bett – wie selbstständig bewegt sich die Person im Alltag?

2 · Kognitive Fähigkeiten (15 %*)

Orientierung, Erinnerung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen – das geistige Funktionieren im Alltag.

3 · Verhalten & Psyche (15 %*)

Ängste, Aggressionen, nächtliche Unruhe oder Antriebslosigkeit – wiederkehrende psychische Belastungen werden hier erfasst.

4 · Selbstversorgung (40 %)

Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – das Modul mit dem mit Abstand größten Gewicht im gesamten Verfahren.

5 · Krankheitsbewältigung (20 %)

Medikamente einnehmen, Verbände wechseln, Arztbesuche organisieren, Therapien durchführen – die medizinische Routine.

6 · Alltag & Soziales (15 %)

Tagesstruktur, Hobbys, Kontakte zu Familie und Freunden – die Frage nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

* Die Module 2 und 3 teilen sich gemeinsam 15 % Gewichtung. Dabei wird der jeweils höhere Wert aus beiden Modulen für die Berechnung herangezogen.

Tipp: Wer vorab wissen möchte, in welche Richtung die eigene Begutachtung gehen könnte, kann unseren Pflegegradrechner nutzen. Er ersetzt keine offizielle Begutachtung, liefert aber eine ehrliche erste Einschätzung.


Punktesystem: Welcher Pflegegrad ab wie vielen Punkten?

Nach der Begutachtung werden die gewichteten Punkte aus allen Modulen zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt. Diese Gesamtpunktzahl entscheidet über Ihren Pflegegrad:

PflegegradPunktebereichBeeinträchtigungsgrad
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 PunkteGeringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 PunkteErhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 PunkteSchwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 470 bis unter 90 PunkteSchwerste Beeinträchtigungen
Pflegegrad 590 bis 100 PunkteSchwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wichtig zu wissen: Unterhalb von 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad anerkannt. Auch mit wenigen Einschränkungen kann es sich lohnen, den Antrag zu stellen – denn bereits Pflegegrad 1 eröffnet den Zugang zu wertvollen Leistungen wie dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und kostenfreien Pflegehilfsmitteln (42 €/Monat).


Beratung am Tisch mit Pflegekassen-Dokumenten

So werden die Module gewichtet

Nicht alle Module fließen gleichmäßig in die Gesamtbewertung ein. Die Selbstversorgung (Modul 4) macht allein 40 % der Gesamtpunktzahl aus – hier werden die meisten Pflegegrade entschieden.

Eine Besonderheit: Die Module 2 (Kognitive Fähigkeiten) und 3 (Verhalten & Psyche) werden nicht addiert, sondern es zählt nur der jeweils höhere Wert aus beiden Modulen. Gemeinsam machen sie 15 % aus.

Diese Gewichtung stellt sicher, dass körperliche und geistige Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt werden – ein wichtiger Fortschritt gegenüber dem alten System.

So bereiten Sie sich optimal auf die Begutachtung vor

Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied zwischen dem richtigen und einem zu niedrigen Pflegegrad ausmachen. Nehmen Sie sich die Zeit – es lohnt sich.

Seniorin und Tochter bereiten Unterlagen für die Pflegebegutachtung vor

01

Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie mindestens eine Woche lang, wobei die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt. Notieren Sie Uhrzeiten, Art der Unterstützung und Dauer – das macht den tatsächlichen Pflegebedarf sichtbar.

02

Unterlagen sammeln

Arztbriefe, Reha-Berichte, Medikamentenpläne, Krankenhaus-Entlassungsbriefe – je mehr Nachweise vorliegen, desto fundierter kann der Gutachter die Situation einschätzen.

03

Vertrauensperson einbeziehen

Angehörige oder eine enge Bezugsperson sollten beim Gutachtertermin dabei sein. Sie können ergänzen, was der Betroffene selbst nicht erwähnt – etwa aus Gewohnheit oder Scham.

04

Ehrlich antworten

Beschönigen Sie nichts. Wer beim Gutachterbesuch sagt „das geht schon irgendwie“, verschenkt Punkte. Beschreiben Sie die Situation so, wie sie an einem normalen oder schlechten Tag tatsächlich ist.


Was tun, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt?

Sie haben das Recht, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dafür haben Sie ab Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit. Der Widerspruch kann zunächst formlos und schriftlich erfolgen – die detaillierte Begründung lässt sich nachreichen.

In vielen Fällen führt ein Widerspruch zu einer erneuten Begutachtung mit einem anderen Gutachter. Lassen Sie sich vorab von einer unabhängigen Pflegeberatungsstelle beraten – das ist kostenlos und kann die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.

Wichtig: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über Ihren Pflegegrad entscheiden. Hält sie diese Frist nicht ein, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro angefangener Verzögerungswoche zu.


Welche Leistungen stehen Ihnen mit einem Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf unterschiedliche finanzielle und sachliche Leistungen. Hier die wichtigsten monatlichen Beträge im Überblick (Stand 2025/2026):

Freundliche Beratung am Telefon zu Pflegeleistungen
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €

Zusätzlich zu den monatlichen Leistungen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege (1.854 €/Jahr) und Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr). Für alle Pflegegrade gilt: Bis zu 4.180 € Zuschuss pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme sind möglich – etwa für einen barrierefreien Badumbau.


Die Pflegebox: Ihr monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrads (1 bis 5) haben Sie Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.

Diese Produkte werden häufig in einer praktischen Pflegebox zusammengestellt und monatlich bequem nach Hause geliefert. Die Kosten von bis zu 42 € im Monat übernimmt die Pflegekasse vollständig – ohne Zuzahlung. Sie können die Inhalte der Pflegebox jeden Monat individuell an Ihren Bedarf anpassen.


Häufig gestellte Fragen zur Pflegebegutachtung

Pflegebox sichern: 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel

Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne selbst etwas bezahlen zu müssen. Wir stellen die Box individuell zusammen, liefern bequem nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Lieferung der Pflegebox an die Haustür