Ratgeber · Pflegegrade
Pflegegrad beantragen: So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt
Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Hilfe braucht, ist der Pflegegrad der Schlüssel zu finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse. Wir erklären, wer Anspruch hat, wie der Antrag abläuft und welche Leistungen Sie erwarten dürfen.

Pflegegrad beantragen auf einen Blick
Von geringer Beeinträchtigung (PG 1) bis schwerste Pflegebedürftigkeit (PG 5) – je höher der Grad, desto mehr Leistungen.
Gesetzliche Bearbeitungsfrist der Pflegekasse ab Antragseingang. Bei Überschreitung drohen Strafzahlungen.
Der Medizinische Dienst prüft sechs Lebensbereiche und vergibt dafür Punkte. Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad.
Was ist ein Pflegegrad – und warum ist er so wichtig?
Der Pflegegrad (früher: Pflegestufe) ist die offizielle Einstufung, die festlegt, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhält. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der früheren drei Pflegestufen. Das System berücksichtigt nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen – etwa bei Demenz.
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Deshalb ist der Antrag der erste und wichtigste Schritt für alle Familien, die Unterstützung brauchen – ob für Pflegehilfsmittel, Pflegegeld oder professionelle Pflegedienste.
Gut zu wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI) und auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI). Das allein sind über 2.000 € pro Jahr.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person einen Pflegegrad beantragen, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist. Es gibt zwei zentrale Voraussetzungen:
- Vorversicherungszeit: In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag müssen mindestens zwei Jahre Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt worden sein (bzw. eine Familienversicherung bestanden haben).
- Dauerhaftigkeit: Die Einschränkung der Selbstständigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Vorübergehende Erkrankungen (z. B. nach einem Beinbruch) begründen keinen Pflegegrad.
Den Antrag können Sie selbst stellen – oder eine bevollmächtigte Person für Sie. Das können Angehörige, Nachbarn, Betreuer oder auch ein ambulanter Pflegedienst sein. Wichtig: Wer den Antrag stellt, ist nicht automatisch zur Pflege verpflichtet.
Die 6 Module der Begutachtung
Der Medizinische Dienst (MD) prüft bei der Begutachtung sechs Lebensbereiche. Jedes Modul hat ein festes Gewicht – zusammen ergeben sie die Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt.
1 · Mobilität (10 %)
Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Umsetzen zwischen Bett und Rollstuhl – wie selbstständig ist die Person körperlich?
2 · Kognitive Fähigkeiten (15 %)
Örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen von Personen, Verstehen von Sachverhalten und Treffen von Entscheidungen.
3 · Verhaltensweisen (15 %)
Nächtliche Unruhe, Aggressivität, Ängste, Wahnvorstellungen oder andere psychische Auffälligkeiten, die Pflege erschweren.
4 · Selbstversorgung (40 %)
Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken – das gewichtigste Modul, weil es den Pflegealltag am stärksten bestimmt.
5 · Krankheiten bewältigen (20 %)
Medikamente einnehmen, Blutzucker messen, Arztbesuche wahrnehmen, Verbandswechsel – wie viel Hilfe braucht die medizinische Routine?
6 · Alltag & Soziales (15 %)
Tagesstruktur, Hobbys, Kontakte zu Familie und Freunden – die Frage nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Tipp: Wer eine grobe Vorab-Einschätzung haben möchte, kann unseren Pflegegradrechner nutzen. Er ersetzt keine Begutachtung, gibt aber eine ehrliche Indikation, in welche Richtung es geht.

Pflegegrad beantragen – in 4 Schritten
Der Weg zum Bescheid ist klarer, als viele denken. Wichtig ist, dass jeder Schritt gut vorbereitet wird – das spart Wochen und vermeidet einen unnötigen Widerspruch.
01
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt als Erstantrag. Alternativ können Sie schriftlich oder online Kontakt aufnehmen. Notieren Sie das Datum – ab diesem Tag laufen Ihre Leistungsansprüche und die 25-Tage-Frist für die Kasse.
02
Begutachtung vorbereiten
Führen Sie mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch: Was wird wann an Hilfe gebraucht? Sammeln Sie Arztbriefe, Medikamentenpläne und Reha-Berichte. Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin dabei zu sein.
03
Hausbesuch des Medizinischen Dienstes
Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, prüft die sechs Module und erstellt das Gutachten. Ehrlich antworten – Selbstständigkeit nicht überspielen. Der Gutachter braucht ein realistisches Bild.
04
Bescheid prüfen und handeln
Innerhalb weniger Wochen kommt der Bescheid per Post. Prüfen Sie den zuerkannten Pflegegrad sorgfältig. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Welche Leistungen bringt der Pflegegrad?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche monatliche Leistungen zu. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge ab 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %, gilt auch 2026):
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | — | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36) | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Kurzzeitpflege/Jahr (§ 42) | — | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € |
| Verhinderungspflege/Jahr (§ 39) | — | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung). Die genaue Aufteilung besprechen Sie am besten mit Ihrer Pflegekasse oder einer unabhängigen Pflegeberatung.
Kostenlose Pflegebox – Ihr Anspruch ab Pflegegrad 1
Mit der Pflegebox nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € nach § 40 SGB XI), ohne selbst etwas zu bezahlen. Wir stellen die Box individuell zusammen, liefern nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


5 Tipps für die Begutachtung durch den MD
- Schlechte Tage zeigen. Wählen Sie nicht den besten Tag der Woche für den Termin. Der Gutachter braucht ein realistisches Bild des Alltags.
- Vertrauensperson dabeihaben. Angehörige oder Freunde dürfen beim Gespräch anwesend sein und ergänzen, was die pflegebedürftige Person vergisst oder herunterspielt.
- Pflegetagebuch vorlegen. Dokumentieren Sie über mindestens eine Woche detailliert, wo und wann Hilfe nötig ist. Das macht Hilfebedarfe schwarz auf weiß sichtbar.
- Unterlagen griffbereit halten. Arztbriefe, Entlassungsberichte, Medikamentenpläne, Reha-Dokumentation – alles sortiert bereithalten.
- Nichts beschönigen. Wer „das geht schon irgendwie“ sagt, verschenkt Punkte. Beschreiben Sie ehrlich, was im Alltag wirklich passiert.
Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, ist das kein Grund zu verzweifeln. Statistisch ist jeder dritte Widerspruch erfolgreich. So gehen Sie vor:
- Frist beachten: Sie haben einen Monat ab Zustellung des Bescheids Zeit für den Widerspruch.
- Formlos schreiben: Ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt zunächst. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.
- Gutachten anfordern: Lassen Sie sich das Gutachten des MD zusenden und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden.
- Unterstützung holen: Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen und Sozialverbände beraten kostenlos und können beim Widerspruch helfen.
Wichtig: Legen Sie den Widerspruch auf jeden Fall schriftlich ein – ein Telefonat allein reicht nicht aus. Senden Sie den Brief per Einschreiben oder lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.
Pflegegrad erhöhen – wenn sich der Zustand verschlechtert
Ein Pflegegrad ist keine endgültige Festlegung. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen. Die Begutachtung läuft nach demselben Schema – nur mit dem Ziel, einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad erhöhen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Häufige Fragen zum Pflegegrad beantragen
Die 42 € Pflegehilfsmittel direkt nach Hause
Sie haben Ihren Pflegegrad erhalten? Dann nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Die sanus+ Pflegebox enthält Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr – individuell zusammengestellt, monatlich geliefert, komplett von der Pflegekasse bezahlt.


