Ratgeber · Förderung & Umbau
KfW-Zuschuss 455: Altersgerecht umbauen – Förderung, Antrag und Voraussetzungen
Das eigene Zuhause so umgestalten, dass es auch mit körperlichen Einschränkungen sicher und komfortabel bleibt – genau dafür gibt es den KfW-Investitionszuschuss 455. Wir erklären, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch der Zuschuss ausfällt und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

KfW 455 auf einen Blick
bis 6.250 €
Zuschuss pro Wohneinheit für den Standard „Altersgerechtes Haus“ – das sind 12,5 % der förderfähigen Kosten.
bis 2.500 €
Zuschuss für einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung – 10 % der förderfähigen Investitionskosten.
bis 1.600 €
Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen (KfW 455-E) – 20 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
Was ist der KfW-Investitionszuschuss 455?
Der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), finanziert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ziel: Wohnraum so umgestalten, dass Menschen auch im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen sicher und selbstbestimmt zu Hause leben können.
Das Besondere: Der Zuschuss ist eine einmalige Zahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Im Unterschied zu einem Kredit entsteht also keine Schuldenlast. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen – unabhängig von Alter oder Einkommen.
Wichtig: Die Fördermittel für das Programm 455-B (Barrierereduzierung) sind regelmäßig ausgeschöpft und werden nur bei neuer Haushaltsfreigabe wieder aufgefüllt. Prüfen Sie vor der Antragstellung auf kfw.de, ob das Programm aktuell Anträge entgegennimmt. Die Alternative – der KfW-Kredit 159 (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €) – ist dauerhaft verfügbar.

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Der KfW 455 steht grundsätzlich allen Privatpersonen offen – es gibt keine Alters- oder Einkommensgrenzen. Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer von Eigentumswohnungen und Wohneigentümergemeinschaften
- Mieter – sofern der Vermieter der Maßnahme zustimmt
Sie müssen also weder pflegebedürftig noch im Rentenalter sein. Wer vorausschauend plant, kann sein Zuhause frühzeitig anpassen – bevor eine akute Notwendigkeit entsteht.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Programm unterscheidet zwischen Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) und Maßnahmen zum Einbruchschutz (455-E). Hier die wichtigsten Förderbereiche:
Wege & Zugänge
Breitere Türen, Rampen statt Stufen, schwellenlose Übergänge, Aufzüge oder Treppenlifte – alles, was den Zugang innerhalb und außerhalb des Gebäudes erleichtert.
Bad & Sanitär
Bodengleiche Duschen, unterfahrbare Waschtische, Haltegriffe, rutschfeste Böden und ausreichend Bewegungsfläche für Rollator oder Rollstuhl.
Wohnkomfort & Orientierung
Bessere Beleuchtung, leicht bedienbare Fenster und Türen, kontrastreiche Gestaltung – kleine Änderungen mit großer Wirkung für die Alltagssicherheit.
Technische Assistenz
Smart-Home-Systeme, Notrufsysteme, automatische Türöffner, Sturzmelder – technische Helfer, die Sicherheit und Selbstständigkeit erhöhen.
Einbruchschutz (455-E)
Einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen, Bewegungsmelder, Gegensprechanlagen – separat förderfähig und mit Barriereabbau kombinierbar.
Standard „Altersgerechtes Haus“
Die umfassendste Variante: Ihr gesamtes Zuhause erfüllt den DIN-18040-2-Standard für barrierefreies Wohnen – höchster Zuschuss und größter Alltagsnutzen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Im Folgenden die aktuellen Zuschussstufen im Überblick:
| Maßnahme | Fördersatz | Max. Zuschuss / WE | Mindestinvestition |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen Barrierereduzierung (455-B) | 10 % | 2.500 € | 2.000 € |
| Standard „Altersgerechtes Haus“ (455-B) | 12,5 % | 6.250 € | 2.000 € |
| Einzelmaßnahmen Einbruchschutz (455-E) | 20 % | 1.600 € | 500 € |
Gut zu wissen: Barrierereduzierung und Einbruchschutz lassen sich kombinieren. Wenn Sie beispielsweise neue Türen einbauen (barrierefrei und einbruchhemmend), können beide Förderlinien parallel beansprucht werden.
Die maximalen förderfähigen Investitionskosten liegen bei 25.000 € für Einzelmaßnahmen und 50.000 € für den Standard „Altersgerechtes Haus“ pro Wohneinheit.
Antrag stellen – in 5 Schritten zum Zuschuss
Der Ablauf ist klar geregelt. Entscheidend: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Wer vorher mit dem Umbau startet, verliert den Förderanspruch.
01
Maßnahmen planen
Lassen Sie sich beraten – durch einen Architekten, Energieberater oder eine unabhängige Wohnberatungsstelle. Holen Sie detaillierte Kostenvoranschläge von qualifizierten Fachfirmen ein.
02
Verfügbarkeit prüfen
Auf kfw.de nachsehen, ob das Zuschuss-Programm 455-B bzw. 455-E aktuell Anträge annimmt. Falls nicht: den KfW-Kredit 159 als Alternative prüfen.
03
Antrag online stellen
Den Zuschussantrag direkt im KfW-Zuschussportal einreichen – inklusive der Kostenvoranschläge. Erst nach Bewilligung dürfen Sie mit dem Umbau beginnen.
04
Umbau durchführen
Beauftragen Sie qualifizierte Fachfirmen. Lassen Sie alle Arbeiten dokumentieren und sammeln Sie sämtliche Rechnungen für den Verwendungsnachweis.
05
Auszahlung erhalten
Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die Rechnungen und eine Bestätigung des Fachunternehmens ein. Die KfW prüft und überweist den Zuschuss.
Häufigster Fehler: Zu spät beantragt
Der Zuschussantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden. Wer erst umbaut und dann den Antrag stellt, erhält keine Förderung – auch nicht rückwirkend. Diese Regel gilt ohne Ausnahme.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Mehrere Angebote einholen. Vergleichen Sie mindestens zwei bis drei Fachfirmen – achten Sie auf Erfahrung mit altersgerechtem Umbau.
- Kostenvoranschläge detaillieren. Die KfW verlangt aufgeschlüsselte Angaben pro Maßnahme – pauschale Angebote reichen nicht aus.
- Kombinationen prüfen. Regionale Förderungen, Steuervorteile (§ 35a EStG) und der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI (bis zu 4.180 €) lassen sich oft ergänzend nutzen.
- Frühzeitig handeln. Die Fördermittel sind begrenzt – wer schnell ist, sichert sich den Zuschuss, bevor der Topf wieder leer ist.
- Dokumentation ernst nehmen. Fotos vor und nach dem Umbau, lückenlose Rechnungen und die Fachunternehmerbestätigung – all das brauchen Sie für die Auszahlung.

KfW 455 und Pflegekasse – doppelt gefördert?
Ja, das ist möglich. Die KfW-Förderung und der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI (bis zu 4.180 € pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme) schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie greifen an unterschiedlichen Stellen:
- KfW 455: Bezuschusst die Bau- und Investitionskosten – unabhängig vom Pflegegrad.
- § 40 SGB XI: Bezuschusst Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds – vorausgesetzt, ein Pflegegrad (1–5) liegt vor.
Wer also einen Pflegegrad hat und gleichzeitig den KfW-Zuschuss beantragt, kann die Förderungen addieren. Für einen barrierefreien Badumbau etwa sind so bis zu 10.430 € an Zuschüssen möglich (6.250 € KfW + 4.180 € Pflegekasse).
Tipp: Auch ohne Pflegegrad lohnt sich der KfW-Zuschuss. Wer vorausschauend umbaut, spart später den Aufwand unter Zeitdruck – und die Immobilie gewinnt langfristig an Wert.
Alternative: KfW-Kredit 159
Wenn der Zuschuss 455-B gerade nicht verfügbar ist oder die Investitionskosten den Zuschussrahmen übersteigen, bietet die KfW mit dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine Ergänzung:
- Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € pro Wohneinheit
- Fördert dieselben Maßnahmen wie der Zuschuss 455
- Dauerhaft verfügbar – keine Mittelerschöpfung wie beim Zuschuss
- Beantragung über die Hausbank oder Sparkasse
Zuschuss und Kredit können für dieselbe Wohneinheit nicht gleichzeitig beansprucht werden – wählen Sie die Variante, die zu Ihrer finanziellen Situation passt.
Häufige Fragen zum KfW-Zuschuss 455
Pflegehilfsmittel kostenfrei nach Hause
Neben dem Umbau Ihres Zuhauses steht Ihnen mit einem Pflegegrad auch der monatliche Anspruch auf 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu (§ 40 SGB XI). Mit der Pflegebox von sanus-plus nutzen Sie diesen Anspruch bequem – wir liefern direkt nach Hause und rechnen mit der Pflegekasse ab.


