Ratgeber · Besuchsbegleitdienst
Besuchsbegleitdienst finden und beauftragen: So gelingt die Suche
Sie möchten einen Besuchsbegleitdienst für sich oder einen Angehörigen beauftragen — aber wo anfangen? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den passenden Anbieter finden, was die Leistung kostet und wie der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat die Kosten deckt.

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Besuchsbegleitdienst auf einen Blick
131 € / Monat
Finanzierung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
Anerkannte Anbieter
Wohlfahrtsverbände, ambulante Pflegedienste, ehrenamtliche Initiativen und nach Landesrecht zugelassene Alltagsbegleiter.
Ohne Wartezeit
Kein ärztliches Rezept nötig. Sie können einen Besuchsbegleitdienst beauftragen, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Besuchsdienst und Begleitdienst — wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, decken aber unterschiedliche Bedürfnisse ab. Viele Anbieter kombinieren beide Leistungen unter dem Begriff Besuchsbegleitdienst.
Besuchsdienst
Jemand kommt zu Ihnen nach Hause und leistet Gesellschaft. Typische Aktivitäten: gemeinsam Tee trinken, vorlesen, Gespräche führen, Spiele spielen oder einfach zusammen Zeit verbringen. Der Fokus liegt auf sozialer Teilhabe und Bekämpfung von Einsamkeit.
Begleitdienst
Jemand begleitet Sie nach draußen — zum Arzt, zum Einkaufen, zum Gottesdienst oder auf einen Spaziergang. Der Fokus liegt auf Mobilität und Alltagsbewältigung außerhalb der eigenen vier Wände.
Einen ausführlichen Überblick über beide Angebotsformen finden Sie in unserem Ratgeber Besuchsdienste und Begleitdienste für Senioren. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die praktische Suche und Beauftragung eines Besuchsbegleitdienstes.

Wann ist ein Besuchsbegleitdienst sinnvoll?
Ein Besuchsbegleitdienst kann in vielen Situationen Erleichterung schaffen — für die pflegebedürftige Person ebenso wie für die Angehörigen. Typische Anlässe:
- Einsamkeit: Freunde sind verstorben, Kinder leben weit weg, Kontakte werden seltener
- Arztbesuche: Der Weg zur Praxis ist allein nicht mehr sicher machbar
- Alltagserledigungen: Einkaufen, Behördengänge oder Friseurbesuche fallen schwer
- Entlastung der Angehörigen: Pflegende brauchen regelmäßige Auszeiten
- Aktivierung: Geistige und körperliche Mobilität sollen erhalten bleiben
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- Kostenlos: Ab Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege
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In 4 Schritten zum passenden Besuchsbegleitdienst
Die Suche nach dem richtigen Anbieter muss nicht kompliziert sein. Gehen Sie systematisch vor:
01
Bedarf klären
Überlegen Sie, was genau gebraucht wird: Gesellschaft zu Hause? Begleitung zu Terminen? Beides? Wie oft pro Woche? Halten Sie die Wünsche schriftlich fest — das erleichtert das Gespräch mit Anbietern.
02
Anbieter finden
Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region. Weitere Anlaufstellen: Pflegestützpunkt, Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, DRK, AWO) und die Gemeindeverwaltung.
03
Kennenlerngespräch vereinbaren
Ein seriöser Besuchsbegleitdienst bietet ein unverbindliches Erstgespräch an — idealerweise bei Ihnen zu Hause. Dabei klären Sie Wünsche, Zeitrahmen und prüfen, ob die Chemie zwischen Begleitperson und Pflegebedürftigem stimmt.
04
Abrechnung klären
Vereinbaren Sie, wie abgerechnet wird: Viele Anbieter rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Alternativ zahlen Sie selbst und reichen die Belege bei der Kasse ein.
Was kostet ein Besuchsbegleitdienst?
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang. Grundsätzlich gibt es drei Preiskategorien:
- Ehrenamtliche Dienste (z. B. über Wohlfahrtsverbände oder kommunale Projekte): Oft kostenlos oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung von 5–10 € pro Einsatz
- Professionelle Anbieter (ambulante Dienste, zugelassene Alltagsbegleiter): Zwischen 20 und 35 € pro Stunde, je nach Qualifikation und Region
- Fahrtkosten: Manche Anbieter berechnen Anfahrtspauschalen zusätzlich — fragen Sie vorab danach
Rechenbeispiel: Bei einem Stundensatz von 25 € und einem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich können Sie rund 5 Stunden Besuchsbegleitdienst pro Monat finanzieren — ohne eigene Zuzahlung. Bei günstigeren oder ehrenamtlichen Anbietern reicht das Budget für deutlich mehr Stunden.
Ihre Ansprüche im Überblick
Den Entlastungsbetrag für den Besuchsbegleitdienst nutzen
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die wichtigste Finanzierungsquelle für einen Besuchsbegleitdienst. Er beträgt 131 € pro Monat (Stand 2025) und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung leben.
Nicht abgerufene Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und nachträglich nutzen. So steht Ihnen im besten Fall ein Jahresbudget von 1.572 € zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 2 kommt eine weitere Option hinzu: der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. Damit können Sie bis zu 40 % Ihres ungenutzten Sachleistungsbudgets zusätzlich für anerkannte Entlastungsleistungen wie den Besuchsbegleitdienst einsetzen. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 € extra — zusammen mit dem Entlastungsbetrag also bis zu 449 € monatlich.
Wichtig: Nur von der Pflegekasse oder nach Landesrecht anerkannte Anbieter können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Klären Sie die Zulassung eines Besuchsbegleitdienstes immer vorab mit Ihrer Pflegekasse, bevor Sie den Dienst beauftragen. Nicht zugelassene Anbieter werden nicht erstattet.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Nicht jeder Besuchsbegleitdienst passt zu jeder Situation. Diese Qualitätskriterien helfen bei der Entscheidung:
Qualifikation
Sind die Begleitpersonen geschult? Seriöse Anbieter stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden eine Basisqualifizierung in Betreuung und Erster Hilfe haben.
Flexibilität
Können Termine kurzfristig geändert oder abgesagt werden? Gibt es Mindestbuchungen? Je flexibler der Besuchsbegleitdienst, desto alltagstauglicher ist er.
Transparenz
Gibt es eine klare Preisliste? Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab? Vertragliche Transparenz schützt vor unerwarteten Kosten.
Feste Ansprechperson
Vertrauen ist entscheidend. Ideal ist ein Anbieter, der möglichst dieselbe Begleitperson schickt — so entsteht eine persönliche Beziehung.
Erreichbarkeit
Wie gut ist der Anbieter telefonisch erreichbar? Gibt es eine Vertretungsregelung bei Krankheit? Zuverlässigkeit ist bei einem Besuchsbegleitdienst ein Muss.
Empfehlungen
Fragen Sie nach Erfahrungsberichten anderer Familien. Mundpropaganda von Angehörigen oder Pflegestützpunkten ist oft der zuverlässigste Qualitätshinweis.
Noch mehr Entlastung: Die kostenlose Pflegebox
Neben dem Besuchsbegleitdienst steht Ihnen ab Pflegegrad 1 ein weiterer monatlicher Anspruch zu: 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Mit der Pflegebox nutzen Sie diesen Anspruch unkompliziert — wir stellen die Box individuell zusammen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


