Ratgeber · Wohnen im Alter
Wohngruppen für Pflegebedürftige: Selbstbestimmt leben in Gemeinschaft
Zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim gibt es einen dritten Weg: die Pflege-Wohngruppe. Mehrere pflegebedürftige Menschen teilen sich eine Wohnung, gestalten ihren Alltag gemeinsam und organisieren Betreuung nach ihren Bedürfnissen. Wir zeigen, welche Formen es gibt, was die Pflegekasse zahlt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

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Pflege-Wohngruppe auf einen Blick
224 €
Wohngruppenzuschlag pro Monat (§ 38a SGB XI) – für die gemeinsame Präsenzkraft in der WG.
2.500 €
Anschubfinanzierung pro Person für die Gründung einer Pflege-Wohngruppe (max. 10.000 € pro WG).
131 € + 42 €
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel monatlich – zusätzlich zu allen anderen WG-Leistungen.
Was ist eine Pflege-Wohngruppe?
In einer Pflege-Wohngruppe leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus zusammen. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, das nach persönlichem Geschmack eingerichtet werden kann. Daneben gibt es Gemeinschaftsräume – Küche, Wohnzimmer, oft auch einen Garten –, die alle zusammen nutzen.
Das Ziel: ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einer überschaubaren Gemeinschaft. Der Alltag wird gemeinsam gestaltet – vom Einkaufen über das Kochen bis hin zu Freizeitaktivitäten. Wo Unterstützung nötig ist, kümmert sich eine sogenannte Präsenzkraft, die die Bewohner gemeinsam beauftragen und finanzieren.
Anders als im Pflegeheim bestimmen die Bewohner (oder ihre Angehörigen) selbst, wer einzieht, welcher Pflegedienst kommt und wie der Tagesablauf aussieht. Das macht Wohngruppen besonders attraktiv für Menschen, die Nähe und Struktur brauchen, aber nicht in eine stationäre Einrichtung möchten.
Zwei Formen – ein Grundgedanke
Pflege-Wohngruppen unterscheiden sich vor allem darin, wer die Organisation übernimmt.
Selbstorganisierte Wohngruppe
Die Bewohner oder ihre Angehörigen gründen und verwalten die WG eigenständig. Sie entscheiden über Einzug, Alltagsgestaltung und Pflegedienst. Rechtlich gelten die Bestimmungen des BGB – die Heimaufsicht ist nicht zuständig.
Ideal für: Familien, die aktiv mitgestalten wollen und Angehörige haben, die sich um die Verwaltung kümmern können.
Anbieterorganisierte Wohngruppe
Ein Pflegedienst, eine Gemeinde oder ein Verein übernimmt die Gründung und Leitung. Der Anbieter trifft wesentliche Entscheidungen – von der Raumgestaltung bis zur Personalauswahl. Die Heimaufsicht kontrolliert hier die Einhaltung der Landesgesetze.
Ideal für: Menschen, die Struktur und professionelle Organisation bevorzugen, ohne sich selbst um die Verwaltung kümmern zu müssen.
Tipp: Klären Sie vorab mit der Pflegekasse, ob die geplante Wohngruppe als „ambulant betreute Wohngruppe“ nach § 38a SGB XI anerkannt wird. Nur dann besteht Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag. Formulieren Sie die Verträge so, dass die aktive Einbeziehung der Bewohner klar dokumentiert ist – das verhindert eine Ablehnung wegen „stationärer Wohnform“.

Vorteile einer Pflege-Wohngruppe
Wohngruppen verbinden das Beste aus zwei Welten: die Geborgenheit einer Gemeinschaft mit der Selbstbestimmung des eigenen Zuhauses. Deshalb entscheiden sich immer mehr Familien für diese Wohnform.
Gemeinschaft statt Einsamkeit
Gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche am Küchentisch, Spieleabende – soziale Kontakte entstehen ganz natürlich im Alltag und wirken gegen Isolation.
Individuelle Pflege
Die Betreuung lässt sich flexibel an die Bedürfnisse jedes Bewohners anpassen – von stundenweiser Hilfe bis zur Rund-um-die-Uhr-Versorgung.
Normaler Alltag
Kein starrer Tagesplan wie im Heim: Die Bewohner bestimmen selbst, wann sie aufstehen, was gekocht wird und wie der Tag abläuft.
Geborgenheit & Sicherheit
Überschaubare Gruppengrößen und vertraute Gesichter schaffen ein sicheres Umfeld – besonders wichtig für Menschen mit Demenz.
Kosten teilen
Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe werden auf mehrere Schultern verteilt – das senkt die Kosten pro Bewohner im Vergleich zur stationären Pflege deutlich.
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Was zahlt die Pflegekasse für Wohngruppen?
Bewohner einer anerkannten Pflege-Wohngruppe können mehrere Leistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die wichtigsten im Überblick (Stand 2025/2026):
224 €/Monat
Wohngruppenzuschlag
Zweckgebundener Zuschlag nach § 38a SGB XI zur Finanzierung der gemeinsamen Präsenzkraft. Voraussetzung: anerkannte ambulant betreute Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen.
2.500 €/Person
Anschubfinanzierung
Einmalige Förderung für die Gründung einer Pflege-Wohngruppe – z. B. für barrierefreien Umbau, bodengleiche Dusche oder Türverbreiterungen. Maximal 10.000 € pro Wohngruppe.
131 €/Monat
Entlastungsbetrag
Für alle Pflegegrade 1–5 nach § 45b SGB XI. Einsetzbar für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tages-/Nachtpflege oder anerkannte Entlastungsangebote. Nicht abgerufene Beträge sind bis 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
42 €/Monat
Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Über die Pflegebox direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegegeld und Sachleistungen in der Wohngruppe
Zusätzlich zum Wohngruppenzuschlag erhalten Bewohner ab Pflegegrad 2 die regulären ambulanten Leistungen – Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige oder Sachleistungen bei Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich.
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Sachleistung/Monat |
|---|---|---|
| PG 1 | — | — |
| PG 2 | 347 € | 796 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € |
Wohngruppe, Pflegeheim oder betreutes Wohnen?
Welche Wohnform die richtige ist, hängt von der Lebenssituation, dem Pflegebedarf und den persönlichen Wünschen ab. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Pflege-Wohngruppe | Pflegeheim | Betreutes Wohnen | |
|---|---|---|---|
| Selbstbestimmung | Hoch – Bewohner gestalten Alltag selbst | Gering – feste Tagesabläufe und Regeln | Mittel – eigene Wohnung, Betreuung optional |
| Pflegeintensität | Flexibel, ambulant organisiert | 24-Stunden-Pflege vor Ort | Nur punktuelle Hilfe |
| Gemeinschaft | Klein, familiär (6–12 Personen) | Groß, institutionell | Eher Einzelwohnen |
| Kosten | Oft günstiger als stationär | Hoher Eigenanteil | Variabel, je nach Angebot |
| Geeignet für | PG 1–5, besonders bei Demenz | Hoher Pflegebedarf (PG 3–5) | Geringe Einschränkung (PG 1–2) |
Wichtig: Pflege-Wohngruppen gelten rechtlich als ambulante Wohnform. Wird eine WG von der Pflegekasse als „stationäre Einrichtung“ eingestuft, entfallen der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung. Achten Sie darauf, dass die Verträge die Eigenständigkeit der Bewohner klar dokumentieren.
So finden Sie die passende Wohngruppe
Die Suche nach einer geeigneten Pflege-Wohngruppe erfordert etwas Vorbereitung. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Kriterien systematisch zu prüfen:
- Lage und Erreichbarkeit: Ist die WG für Angehörige gut erreichbar? Gibt es Ärzte, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
- Pflegekonzept: Welcher Pflegedienst betreut die Bewohner? Welche Schwerpunkte hat die WG (z. B. Demenz, Mobilität)?
- Barrierefreiheit: Sind die Räume rollstuhlgerecht? Gibt es ein barrierefreies Bad, breite Türen, einen Aufzug?
- Gruppengröße: In der Regel leben 6–12 Personen in einer WG. Kleinere Gruppen bieten oft mehr Nähe und Ruhe.
- Personal: Wer ist die Präsenzkraft? Wie ist die Betreuung nachts geregelt? Welche Qualifikationen bringt das Personal mit?
- Probebesuch: Vereinbaren Sie unbedingt einen Besichtigungstermin – idealerweise zu einer Tageszeit, an der Sie den normalen Alltag erleben können.

Finanzierung: Womit müssen Sie rechnen?
Die monatlichen Kosten einer Pflege-Wohngruppe setzen sich aus drei Bausteinen zusammen:
- Miete und Nebenkosten: Wie bei einer normalen Wohnung. Kann durch Wohngeld oder Grundsicherung bezuschusst werden.
- Pflege- und Betreuungskosten: Werden anteilig durch Pflegegeld, Sachleistungen, den Wohngruppenzuschlag und den Entlastungsbetrag finanziert.
- Verpflegung und Haushalt: Eine gemeinsame Haushaltskasse für Lebensmittel und Alltagsbedarf – in der Regel deutlich günstiger als in stationären Einrichtungen.
Unterm Strich liegen die Eigenkosten in einer Wohngruppe oft unter denen eines Pflegeheims – bei gleichzeitig mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einer unabhängigen Pflegeberatung eine individuelle Berechnung erstellen.
Häufige Fragen zu Pflege-Wohngruppen
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