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Ratgeber · Pflege

Grundpflege in der Praxis: Was Sie wissen sollten

Körperpflege, Ernährung, Mobilität — die Grundpflege ist das Fundament der täglichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Wir erklären, was dazugehört, wer die Kosten trägt und worauf Sie bei der Organisation achten sollten.

  • kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
  • monatlich frei Haus geliefert

Grundpflege auf einen Blick

3 Bereiche

Körperpflege, Ernährung und Mobilität bilden die drei Säulen der Grundpflege — sie decken alles ab, was zur täglichen Versorgung gehört.

bis 2.299 €

Monatliche Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) für professionelle Grundpflege durch ambulante Pflegedienste, abhängig vom Pflegegrad.

42 €/Monat

Zusätzlich stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu — bequem als Pflegebox nach Hause geliefert.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege — manchmal auch Basispflege oder direkte Pflege genannt — umfasst alle wiederkehrenden Tätigkeiten, die ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig bewältigen kann: Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen. Sie bildet das Fundament der häuslichen Versorgung und ist für Menschen aller Altersgruppen relevant.

Grundpflege kann sowohl von Angehörigen als auch von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die Unterstützung regelmäßig, verlässlich und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt stattfindet — denn sie bestimmt maßgeblich die Lebensqualität im Pflegealltag.


Kleine und große Grundpflege — der Unterschied

In der Praxis unterscheiden Pflegedienste zwischen der kleinen und der großen Grundpflege. Der Unterschied liegt im Umfang der Körperpflege:

  • Kleine Grundpflege: Waschen einzelner Körperbereiche (Gesicht, Hände, Intimbereich). Zeitaufwand ca. 20–30 Minuten.
  • Große Grundpflege: Ganzkörperpflege inklusive Duschen oder Baden. Je nach Verfassung am Waschbecken, in der Dusche/Badewanne oder im Bett. Zeitaufwand ca. 45–60 Minuten.

Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt von der körperlichen Verfassung und den Wünschen der pflegebedürftigen Person ab. Ambulante Pflegedienste bieten beide Varianten als feste Leistungspakete an.


Was gehört zur Grundpflege?

Die Grundpflege gliedert sich in drei zentrale Bereiche. Jeder einzelne kann — je nach Pflegebedürftigkeit — unterschiedlich viel Unterstützung erfordern.

Körperpflege

Der umfangreichste Bereich der Grundpflege. Dazu gehören:

  • Waschen des Körpers (teil oder ganz)
  • Zahnpflege oder Prothesenpflege
  • Haut- und Gesichtspflege
  • Haarpflege und Rasur
  • An- und Auskleiden
  • Toilettengang und Inkontinenzversorgung

Mobilität

Unterstützung bei allen Bewegungen im Alltag:

  • Aufstehen und Hinlegen
  • Hilfe beim Stehen und Gehen
  • Lagewechsel im Bett (Umlagern)
  • Treppensteigen
  • Begleitung zu Arztterminen

Ernährung

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme — nicht bei der Zubereitung:

  • Mundgerechtes Zerkleinern von Speisen
  • Anreichen von Essen und Trinken
  • Handhabung von Ernährungssonden
  • Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr

Wichtig: Einkauf und Zubereitung der Nahrung zählen nicht zur Grundpflege, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung.


Die gesetzlichen Grundlagen der Grundpflege

Je nach Pflegegrad und Versicherungsstatus gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Kostenträger. Die zwei wichtigsten Regelungen im Überblick:

§ 37 Abs. 1a SGB V — Grundpflege als häusliche Krankenpflege

Liegt kein Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 vor, kann die Grundpflege vorübergehend als häusliche Krankenpflege verordnet werden. Voraussetzungen:

  • Eine ärztliche Verordnung liegt vor
  • Keine andere Person im Haushalt kann die Versorgung übernehmen
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel bis zu vier Wochen
  • Eigenanteil für Volljährige: 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung

§ 36 SGB XI — Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf häusliche Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste. Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich an den Kosten — die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradPflegesachleistung/Monat (ab 2025)Pflegegeld/Monat (ab 2025)
Pflegegrad 1Kein AnspruchKein Anspruch
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €
Stand: 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %). Gilt auch 2026.

Gut zu wissen: Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst organisieren — etwa durch Angehörige. Pflegesachleistung und Pflegegeld können auch als Kombinationsleistung anteilig miteinander verrechnet werden.

Tipp: Ambulante Pflegedienste führen Leistungskataloge, in denen die verschiedenen Arten der Grundpflege als Leistungspakete aufgelistet sind. Was genau in diesen Paketen enthalten ist, kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss den Katalog zeigen und vergleichen Sie gezielt.

Wichtig: Wenn die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung (z. B. Seniorenheim) untergebracht ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Pflegesachleistung für ambulante Grundpflege.

Kostenlose Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause

Neben den Leistungen für die Grundpflege stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu (§ 40 SGB XI). Mit der Pflegebox nutzen Sie diesen Anspruch bequem — wir liefern nach Hause und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Lieferung der Pflegebox an die Haustür
Lächelnde Seniorin mit pflegender Tochter bei der häuslichen Pflege

Grundpflege zu Hause: 5 praktische Tipps

  • Routine schaffen. Feste Zeiten für Körperpflege und Mahlzeiten geben Sicherheit — für die pflegebedürftige Person und für Sie als pflegende Angehörige.
  • Hilfsmittel nutzen. Duschhocker, Haltegriffe und rutschfeste Matten reduzieren das Sturzrisiko erheblich. Viele werden von der Pflegekasse bezuschusst.
  • Selbstständigkeit fördern. Lassen Sie die pflegebedürftige Person so viel wie möglich selbst tun — das stärkt das Selbstwertgefühl und erhält Fähigkeiten.
  • Pflegekurse besuchen. Kostenlose Schulungen der Pflegekassen (§ 45 SGB XI) vermitteln Techniken für rückenschonendes Heben, Umlagern und Körperpflege.
  • Entlastung einplanen. Nutzen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) für Alltagshilfen, damit Sie selbst nicht ausbrennen.

Häufige Fragen zur Grundpflege

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Bestellen Sie jetzt Ihre individuelle Pflegebox und erhalten Sie monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €. Wir übernehmen die Beantragung bei Ihrer Pflegekasse — kostenlos und ohne Aufwand für Sie.