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Ratgeber · Pflege & Beruf

Familienpflegezeitgesetz: Pflege und Beruf unter einen Hut bringen

Ein Angehöriger wird plötzlich pflegebedürftig — und Sie stehen vor der Frage: Weiterarbeiten oder pflegen? Das Familienpflegezeitgesetz (FPfLZG) ermöglicht beides: Sie können Ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne den Job zu verlieren.

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Auf einen Blick

Bis zu 24 Monate

Arbeitszeitreduzierung auf mind. 15 Std./Woche bei Freistellung vom Arbeitgeber.

Zinsloses Darlehen

Vom Bundesamt für Familie zur Überbrückung des Gehaltsausfalls — monatliche Rückzahlung nach der Pflegezeit.

Kündigungsschutz

Ab Ankündigung und während der gesamten Familienpflegezeit besteht besonderer Kündigungsschutz.

Was ist das Familienpflegezeitgesetz?

Das Familienpflegezeitgesetz (seit 2012 in Kraft) gibt Arbeitnehmern das Recht, ihre Arbeitszeit für die Pflege eines nahen Angehörigen zu reduzieren — auf mindestens 15 Stunden pro Woche, für bis zu 24 Monate. Der Arbeitgeber ist bei Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen.

Voraussetzungen

  • Naher Angehöriger: Der zu pflegende Mensch muss ein naher Angehöriger sein (Eltern, Schwiegereltern, Partner, Kinder, Geschwister, Großeltern u. a.)
  • Pflegebedürftigkeit: Anerkannter Pflegegrad (1–5) oder ärztlich bescheinigte Pflegebedürftigkeit
  • Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden
  • Ankündigungsfrist: Mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber ankündigen
  • Unternehmensgröße: Rechtsanspruch besteht in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten

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Weitere Freistellungsoptionen neben der Familienpflegezeit

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG): Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung bei akuter Pflegesituation. Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz über die Pflegekasse.
  • Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung. In Betrieben ab 15 Beschäftigten.
  • Begleitung in der letzten Lebensphase: Bis zu 3 Monate Freistellung für die Begleitung eines sterbenden Angehörigen.

Tipps zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Organisation

  • Frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen
  • Flexible Arbeitsmodelle (Homeoffice, Gleitzeit) verhandeln
  • Pflegestützpunkt für Beratung nutzen
  • Pflegezeit und Urlaubsplanung abstimmen

Entlastung

  • Ambulante Pflegedienste für die Berufszeiten einbinden
  • Tagespflege nutzen — wird zusätzlich zum Pflegegeld finanziert
  • Alltagsbegleiter und Einkaufshilfe organisieren
  • Verhinderungspflege für Urlaub einplanen

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