Ratgeber · Pflege zu Hause
Stromkosten für elektrische Hilfsmittel: So übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten
Elektrisches Pflegebett, Beatmungsgerät oder E-Rollstuhl — wer zu Hause auf strombetriebene medizinische Hilfsmittel angewiesen ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie bei der Berechnung achten sollten.

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Stromkostenerstattung auf einen Blick
§ 33 SGB V
Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Hilfsmittelversorgung — inklusive der Betriebskosten wie Strom.
Monatliche Pauschale
Die Krankenkasse zahlt eine individuelle Pauschale, die sich am Stromverbrauch des jeweiligen Geräts orientiert.
Ärztliche Verordnung
Voraussetzung: Das elektrische Hilfsmittel muss medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Warum müssen Krankenkassen die Stromkosten übernehmen?
Wenn die Krankenkasse ein elektrisches Hilfsmittel genehmigt, schuldet sie nicht nur das Gerät selbst — sondern auch dessen gebrauchsfertigen Betrieb. Ohne Strom funktioniert kein Pflegebett, kein Beatmungsgerät und kein elektrischer Rollstuhl. Die Betriebskosten gehören daher untrennbar zur Hilfsmittelversorgung.
Rechtsgrundlage ist § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Danach haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass die Stromkosten als Teil der Gebrauchsüberlassung von der Krankenkasse zu tragen sind.
Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um einen gesetzlichen Anspruch — sofern das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Krankenkasse es genehmigt hat. Gerade angesichts steigender Energiepreise lohnt es sich, diesen Anspruch konsequent geltend zu machen.
Welche elektrischen Hilfsmittel sind betroffen?
Die Erstattung betrifft alle strombetriebenen medizinischen Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet oder als vergleichbar anerkannt sind. Hier die wichtigsten Beispiele:
Elektrische Pflegebetten
Verstellbare Liegefläche, Aufrichthilfe, Seitensicherung — erleichtern Lagerung und Mobilisierung und reduzieren die körperliche Belastung pflegender Angehöriger erheblich.
Beatmungsgeräte
Lebensnotwendig bei Ateminsuffizienz — Beatmungsgeräte laufen oft rund um die Uhr und verursachen entsprechend hohe Stromkosten, die die Krankenkasse tragen muss.
Elektrische Rollstühle
Akkubetriebene Rollstühle müssen regelmäßig geladen werden. Die Ladekosten gehören zur Hilfsmittelversorgung und werden von der Krankenkasse erstattet.
Sauerstoffkonzentratoren
Erzeugen Sauerstoff aus der Raumluft und laufen häufig über viele Stunden täglich. Der Stromverbrauch ist entsprechend hoch und erstattungsfähig.
Absauggeräte
Zum Freihalten der Atemwege bei Schluckstörungen oder Tracheostoma. Werden mehrfach täglich eingesetzt und elektrisch betrieben.
Ernährungspumpen
Für die enterale Ernährung: Pumpen dosieren Sondennahrung exakt und laufen über Stunden — auch hier fallen erstattungsfähige Stromkosten an.
Diese Liste ist nicht abschließend. Grundsätzlich gilt der Anspruch für jedes elektrische Hilfsmittel, das von der Krankenkasse als medizinisch notwendig anerkannt und genehmigt wurde.
Voraussetzungen für die Stromkostenübernahme
Damit die Krankenkasse die Stromkosten für Ihr elektrisches Hilfsmittel übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ärztliche Verordnung: Das Hilfsmittel muss von einem behandelnden Arzt verordnet sein. Die Verordnung sollte die medizinische Notwendigkeit klar begründen.
- Genehmigung der Krankenkasse: Die Krankenkasse muss das Hilfsmittel als medizinisch notwendig anerkennen und die Versorgung genehmigen.
- Listung im Hilfsmittelverzeichnis: Das Gerät muss im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet oder als vergleichbares Hilfsmittel anerkannt sein.
- Häusliche Nutzung: Die Erstattung bezieht sich auf den Stromverbrauch im häuslichen Umfeld — dort, wo das Gerät tatsächlich betrieben wird.
Wichtig: Die Stromkostenerstattung ist ein gesetzlicher Anspruch — keine Kulanzleistung. Falls Ihre Krankenkasse die Übernahme ablehnt oder Ihnen keine Pauschale anbietet, legen Sie Widerspruch ein. Sie haben dafür einen Monat ab Zustellung des Bescheids Zeit.
In 4 Schritten zur Stromkostenerstattung
Der Weg zur Kostenübernahme ist unkomplizierter als viele denken. So gehen Sie vor:
01
Verordnung einholen
Besprechen Sie mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit des elektrischen Hilfsmittels. Bitten Sie um eine detaillierte Verordnung, die die medizinische Begründung klar formuliert.
02
Antrag bei der Krankenkasse
Reichen Sie die Verordnung zusammen mit einem Antrag auf Kostenübernahme ein. Fügen Sie Geräteinformationen (Modell, Leistungsaufnahme in Watt) und Ihre aktuelle Stromrechnung bei.
03
Genehmigung abwarten
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Dokumentieren Sie den gesamten Schriftverkehr und fragen Sie nach, falls Sie nach vier Wochen keine Rückmeldung erhalten haben.
04
Pauschale erhalten
Nach Genehmigung zahlt die Krankenkasse eine monatliche Stromkostenpauschale. Klären Sie, ob diese automatisch überwiesen wird oder ob Sie jährlich eine Stromrechnung einreichen müssen.
Wie werden die Stromkosten berechnet?
Die meisten Krankenkassen arbeiten mit einer monatlichen Pauschale, die sich an der Leistungsaufnahme des Geräts und der durchschnittlichen Nutzungsdauer orientiert. Die Berechnung folgt einem einfachen Grundprinzip:
Leistungsaufnahme (kW) × tägliche Nutzungsstunden × 30 Tage × Strompreis (€/kWh) = monatliche Pauschale
Ein Beispiel: Ein Sauerstoffkonzentrator mit 300 Watt Leistung, der 16 Stunden täglich läuft, verbraucht rund 144 kWh pro Monat. Bei einem angenommenen Strompreis von 0,35 €/kWh ergibt das eine monatliche Pauschale von etwa 50 €.
Die genaue Höhe variiert je nach Krankenkasse und aktuellem Strompreis. Einige Kassen verwenden eigene Pauschaltabellen, andere berechnen individuell. Prüfen Sie in jedem Fall, ob die angebotene Pauschale realistisch ist — bei deutlich zu niedrigen Beträgen können und sollten Sie Widerspruch einlegen.

5 Tipps für Ihren Antrag
- Gerätedaten dokumentieren. Modell, Seriennummer und Leistungsaufnahme in Watt — je genauer, desto schneller die Bearbeitung.
- Stromrechnungen aufbewahren. Manche Kassen fordern einen Nachweis über den gestiegenen Verbrauch seit Einsatz des Geräts.
- Frühzeitig anfragen. Am besten schon vor Anschaffung des Geräts bei der Krankenkasse nach dem genauen Verfahren erkundigen.
- Widerspruch einlegen. Bei Ablehnung oder zu niedriger Pauschale: innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.
- Beratung nutzen. Unabhängige Patientenberatungsstellen (UPD), Verbraucherzentralen oder Fachanwälte für Sozialrecht helfen weiter.
Häufige Fragen zur Stromkostenerstattung
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, eine unabhängige Patientenberatung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
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