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Ratgeber · Pflegegrade

Das Pflegegrade-System in Deutschland: Vorteile, Nachteile und alle Leistungen im Überblick

Seit 2017 bestimmen fünf Pflegegrade, welche Unterstützung Pflegebedürftige in Deutschland erhalten. Wir erklären, wie das System funktioniert, wo seine Stärken liegen – und an welchen Stellen es noch Verbesserungsbedarf gibt. Dazu: alle aktuellen Leistungsbeträge auf einen Blick.

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Pflegegrade-System auf einen Blick

5 Pflegegrade

Seit 2017 ersetzt das neue System die alten drei Pflege­stufen – mit einer deutlich differenzierteren Einstufung der Pflege­bedürftigkeit.

bis 2.299 €

Monatliche Pflegesach­leistungen bei Pflegegrad 5 – für professionelle ambulante Versorgung (Stand 2025).

131 € + 42 €

Entlastungs­betrag und Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch – monatlich für alle Pflege­grade 1 bis 5.

Was ist das Pflegegrade-System?

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland das Pflegegrade-System. Es hat die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt – ein grundlegender Wechsel in der Art, wie Pflegebedürftigkeit bewertet wird.

Der entscheidende Unterschied: Früher zählte vor allem der körperliche Hilfebedarf in Minuten. Heute bewertet der Medizinische Dienst (MD) in sechs Lebensbereichen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag gestalten kann. Das umfasst Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheits­bewältigung und soziale Teilhabe.

Je höher die Punkt­zahl im Begutachtungs­verfahren, desto höher der Pflegegrad – und desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Glückliche Familie bei der häuslichen Pflege

Die Vorteile des Pflegegrade-Systems

Das neue System hat die Pflege­landschaft in Deutschland spürbar verbessert. Die wichtigsten Fortschritte betreffen sowohl die Bewertung von Pflege­bedürftigkeit als auch die konkreten Leistungen, die Betroffene und ihre Familien erhalten.

Ganzheitliche Bewertung

Nicht mehr nur Minuten am Pflegebett zählen – sechs Lebensbereiche fließen in die Bewertung ein. Das ergibt ein deutlich realistischeres Bild der tatsächlichen Pflege­situation.

Demenz wird berücksichtigt

Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden im alten System oft benachteiligt. Heute fließen kognitive und psychische Einschränkungen gleichberechtigt in die Einstufung ein.

Klare Leistungs­ansprüche

Feste Beträge je Pflegegrad erleichtern die Finanzplanung. Sie wissen von Anfang an, welche Leistungen Ihnen zustehen – ohne langwierige Einzel­verhandlungen.

Würde im Mittelpunkt

Die Pflege richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit – nicht nach einem Kosten­raster. Wer wenig Hilfe braucht, bekommt wenig. Wer viel braucht, bekommt entsprechend mehr.

Vielfältige Leistungen

Von Pflegegeld über Pflegehilfsmittel bis zu Verhinderungs­pflege und Wohn­umfeld­verbesserungen – das Leistungs­spektrum ist breit aufgestellt.

Höhere Pflege­standards

Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste orientieren sich an verbindlichen Qualitäts­vorgaben. Das sorgt für eine bessere Versorgung als noch unter dem alten System.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Beträge ab 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %, gültig auch 2026).

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €
Kurzzeitpflege (§ 42/Jahr)1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €
Verhinderungspflege (§ 39/Jahr)1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €
Wohnumfeld (§ 40/Maßnahme)4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
Monatliche Beträge, sofern nicht anders angegeben. Stand: 2025 (gilt auch 2026).

Gut zu wissen: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch kombinieren (Kombileistung). Nicht abgerufene Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden – nichts verfällt sofort.

Ihre kostenlose Pflegebox – monatlich nach Hause geliefert

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Mit der Pflegebox nutzen Sie diesen Anspruch unkompliziert: Wir stellen die Box individuell zusammen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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Die Nachteile des Pflegegrade-Systems

Bei allen Verbesserungen gegenüber dem alten System gibt es auch berechtigte Kritikpunkte. Wer sie kennt, kann besser mit dem System umgehen – und weiß, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen.

Bürokratischer Aufwand

Die Einstufung erfordert Anträge, Unterlagen und einen Begutachtungs­termin. Für ältere Menschen und pflegende Angehörige kann das eine erhebliche Belastung sein – besonders in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation.

Nicht immer passgenau

Trotz der differenzierteren Bewertung kann es vorkommen, dass die Einstufung den tatsächlichen Hilfebedarf nicht vollständig abbildet. Manche Betroffene erhalten einen niedrigeren Pflegegrad als nötig.

Wartezeiten bei der Begutachtung

Die gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen wird nicht immer eingehalten. Bei Engpässen beim Medizinischen Dienst kann es zu Verzögerungen kommen – wertvolle Zeit, in der Leistungen fehlen.

Wichtig: Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dafür ggf. kostenlos bei einer unabhängigen Pflegeberatung unterstützen. Auch eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden.

So nutzen Sie das System optimal

Mit der richtigen Vorbereitung holen Sie mehr aus Ihrem Pflegegrad heraus. Diese Tipps helfen Ihnen, alle Leistungen auszuschöpfen:

  • Pflegetagebuch führen. Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf über mindestens eine Woche – das liefert dem Gutachter eine realistische Grundlage.
  • Alle Unterlagen sammeln. Arztbriefe, Medikamentenpläne und Reha-Berichte griffbereit halten – sie stützen Ihren Antrag.
  • Nicht beschönigen. Beschreiben Sie im Begutachtungs­gespräch ehrlich, was schwerfällt. „Das geht schon irgendwie“ kostet Punkte.
  • Pflegeberatung nutzen. Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen – besonders nach dem ersten Bescheid.
  • Pflegehilfsmittel beantragen. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 42 € für Pflegeverbrauchs­hilfsmittel zu – über die Pflegebox ganz ohne Vorkasse.
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Häufige Fragen zum Pflegegrade-System