Ratgeber · Pflegegrade
Das Pflegegrade-System in Deutschland: Vorteile, Nachteile und alle Leistungen im Überblick
Seit 2017 bestimmen fünf Pflegegrade, welche Unterstützung Pflegebedürftige in Deutschland erhalten. Wir erklären, wie das System funktioniert, wo seine Stärken liegen – und an welchen Stellen es noch Verbesserungsbedarf gibt. Dazu: alle aktuellen Leistungsbeträge auf einen Blick.

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Pflegegrade-System auf einen Blick
5 Pflegegrade
Seit 2017 ersetzt das neue System die alten drei Pflegestufen – mit einer deutlich differenzierteren Einstufung der Pflegebedürftigkeit.
bis 2.299 €
Monatliche Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 – für professionelle ambulante Versorgung (Stand 2025).
131 € + 42 €
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5.
Was ist das Pflegegrade-System?
Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland das Pflegegrade-System. Es hat die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt – ein grundlegender Wechsel in der Art, wie Pflegebedürftigkeit bewertet wird.
Der entscheidende Unterschied: Früher zählte vor allem der körperliche Hilfebedarf in Minuten. Heute bewertet der Medizinische Dienst (MD) in sechs Lebensbereichen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag gestalten kann. Das umfasst Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und soziale Teilhabe.
Je höher die Punktzahl im Begutachtungsverfahren, desto höher der Pflegegrad – und desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Vorteile des Pflegegrade-Systems
Das neue System hat die Pflegelandschaft in Deutschland spürbar verbessert. Die wichtigsten Fortschritte betreffen sowohl die Bewertung von Pflegebedürftigkeit als auch die konkreten Leistungen, die Betroffene und ihre Familien erhalten.
Ganzheitliche Bewertung
Nicht mehr nur Minuten am Pflegebett zählen – sechs Lebensbereiche fließen in die Bewertung ein. Das ergibt ein deutlich realistischeres Bild der tatsächlichen Pflegesituation.
Demenz wird berücksichtigt
Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden im alten System oft benachteiligt. Heute fließen kognitive und psychische Einschränkungen gleichberechtigt in die Einstufung ein.
Klare Leistungsansprüche
Feste Beträge je Pflegegrad erleichtern die Finanzplanung. Sie wissen von Anfang an, welche Leistungen Ihnen zustehen – ohne langwierige Einzelverhandlungen.
Würde im Mittelpunkt
Die Pflege richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit – nicht nach einem Kostenraster. Wer wenig Hilfe braucht, bekommt wenig. Wer viel braucht, bekommt entsprechend mehr.
Vielfältige Leistungen
Von Pflegegeld über Pflegehilfsmittel bis zu Verhinderungspflege und Wohnumfeldverbesserungen – das Leistungsspektrum ist breit aufgestellt.
Höhere Pflegestandards
Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste orientieren sich an verbindlichen Qualitätsvorgaben. Das sorgt für eine bessere Versorgung als noch unter dem alten System.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Beträge ab 2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %, gültig auch 2026).
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | — | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36) | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Kurzzeitpflege (§ 42/Jahr) | — | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € |
| Verhinderungspflege (§ 39/Jahr) | — | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
| Wohnumfeld (§ 40/Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Gut zu wissen: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch kombinieren (Kombileistung). Nicht abgerufene Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden – nichts verfällt sofort.
Ihre kostenlose Pflegebox – monatlich nach Hause geliefert
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Mit der Pflegebox nutzen Sie diesen Anspruch unkompliziert: Wir stellen die Box individuell zusammen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- Kostenlos ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege
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Die Nachteile des Pflegegrade-Systems
Bei allen Verbesserungen gegenüber dem alten System gibt es auch berechtigte Kritikpunkte. Wer sie kennt, kann besser mit dem System umgehen – und weiß, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen.
Bürokratischer Aufwand
Die Einstufung erfordert Anträge, Unterlagen und einen Begutachtungstermin. Für ältere Menschen und pflegende Angehörige kann das eine erhebliche Belastung sein – besonders in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation.
Nicht immer passgenau
Trotz der differenzierteren Bewertung kann es vorkommen, dass die Einstufung den tatsächlichen Hilfebedarf nicht vollständig abbildet. Manche Betroffene erhalten einen niedrigeren Pflegegrad als nötig.
Wartezeiten bei der Begutachtung
Die gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen wird nicht immer eingehalten. Bei Engpässen beim Medizinischen Dienst kann es zu Verzögerungen kommen – wertvolle Zeit, in der Leistungen fehlen.
Wichtig: Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dafür ggf. kostenlos bei einer unabhängigen Pflegeberatung unterstützen. Auch eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden.
So nutzen Sie das System optimal
Mit der richtigen Vorbereitung holen Sie mehr aus Ihrem Pflegegrad heraus. Diese Tipps helfen Ihnen, alle Leistungen auszuschöpfen:
- Pflegetagebuch führen. Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf über mindestens eine Woche – das liefert dem Gutachter eine realistische Grundlage.
- Alle Unterlagen sammeln. Arztbriefe, Medikamentenpläne und Reha-Berichte griffbereit halten – sie stützen Ihren Antrag.
- Nicht beschönigen. Beschreiben Sie im Begutachtungsgespräch ehrlich, was schwerfällt. „Das geht schon irgendwie“ kostet Punkte.
- Pflegeberatung nutzen. Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen – besonders nach dem ersten Bescheid.
- Pflegehilfsmittel beantragen. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 42 € für Pflegeverbrauchshilfsmittel zu – über die Pflegebox ganz ohne Vorkasse.


