Gesundheit & Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen: Das steht Ihnen als gesetzlich Versicherten zu

Welche Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen zu? Alle Leistungen nach Alter & Geschlecht – kostenfrei für GKV-Versicherte. Jetzt Anspruch prüfen.

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Gesundheitsvorsorge · Ihre Rechte

Viele Krankheiten lassen sich im Frühstadium deutlich besser behandeln. Deshalb übernimmt Ihre Krankenkasse zahlreiche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen – ohne Zuzahlung. Welche Untersuchungen Ihnen je nach Alter und Geschlecht zustehen und wie Sie diese nutzen, erfahren Sie hier.

Ärztin berät eine Patientin zu Vorsorgeuntersuchungen in freundlicher Praxis-Atmosphäre

Vorsorge auf einen Blick

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Untersuchungen

Verschiedene Vorsorge- und Früherkennungs­untersuchungen stehen GKV-Versicherten je nach Alter und Geschlecht zu.

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Eigenanteil

Alle gesetzlichen Vorsorge­untersuchungen sind für Sie komplett kostenfrei – ohne Praxis­gebühr oder Zuzahlung.

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Jahre

Ab diesem Alter beginnt Ihr Anspruch auf den ersten allgemeinen Gesundheits-Check-up (einmalig bis 35 Jahre).

Warum Vorsorge so wichtig ist

Vorsorgeuntersuchungen erkennen Krankheiten, bevor Symptome auftreten. Gerade bei Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert eine frühe Diagnose die Behandlungschancen erheblich. Gleichzeitig erhalten Sie eine persönliche Einschätzung Ihres Gesundheitszustands – und konkrete Empfehlungen, wie Sie gesund bleiben. Mehr zum Zusammenspiel der verschiedenen Gesundheitsfaktoren erfahren Sie in unserem Ratgeber. Einen umfassenden Überblick zu allen Themen rund um Pflege und Gesundheit finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Früherkennung rettet Leben

Viele Krebsarten (Darm, Brust, Haut, Gebärmutterhals) sind im Frühstadium gut behandelbar. Regelmäßige Screenings erhöhen die Heilungschancen deutlich.

Risiken kennen und handeln

Beim Check-up werden Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin geprüft. So erkennen Sie Risikofaktoren für Herzinfarkt oder Schlaganfall rechtzeitig.

Persönliche Beratung inklusive

Jede Vorsorge ist auch ein Arztgespräch: Sie erhalten individuelle Empfehlungen zu Ernährung, Bewegung und weiteren Untersuchungen.

Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

Die folgenden Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ihr Anspruch richtet sich nach Alter und Geschlecht (Stand 2025).

Vorsorge für alle – Männer und Frauen

AlterUntersuchungTurnus
18 – 34Allgemeiner Gesundheits-Check-up (Blutdruck, Blutzucker, Urin, Anamnese)Einmalig
Ab 35Gesundheits-Check-up inkl. Lipidprofil (Gesamt-, LDL-, HDL-Cholesterin, Triglyceride)Alle 3 Jahre
Ab 35Hautkrebs-Screening (Ganzkörper-Untersuchung der Haut)Alle 2 Jahre
Ab 35Einmaliges Screening auf Hepatitis B und CEinmalig

Vorsorge speziell für Frauen

AlterUntersuchungTurnus
Ab 20Gynäkologische Untersuchung zur Krebsfrüherkennung (Gebärmutterhals, Genitale)Jährlich
20 – 25Test auf Chlamydien-Infektion (Urinprobe)Jährlich
20 – 34Zytologischer Abstrich (Pap-Test) zur Früherkennung von GebärmutterhalskrebsJährlich
Ab 30Brust- und Hautuntersuchung (Abtasten der Brust und der Achselhöhlen)Jährlich
Ab 35Kombiniertes Screening: Zytologie (Pap-Test) + HPV-TestAlle 3 Jahre
Ab 50Darmkrebsfrüherkennung – immunologischer Stuhltest (iFOBT)Jährlich
50 – 75Mammographie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust)Alle 2 Jahre
Ab 55Darmkrebsfrüherkennung – Wahlrecht: Stuhltest alle 2 Jahre oder zwei Darmspiegelungen (Abstand mind. 10 Jahre)Siehe links

Vorsorge speziell für Männer

AlterUntersuchungTurnus
Ab 45Krebsfrüherkennung Prostata und Genitale (Tastuntersuchung, Anamnese)Jährlich
Ab 50Darmkrebsfrüherkennung – Wahlrecht: jährlicher Stuhltest (iFOBT) oder zwei Darmspiegelungen (Abstand mind. 10 Jahre)Siehe links
Ab 65Ultraschall-Screening auf BauchaortenaneurysmaEinmalig

Gut zu wissen: Seit Juli 2024 wurde das Mammographie-Screening auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet (zuvor nur bis 69). Falls Sie eine Einladung erhalten, nutzen Sie diese Chance – die Untersuchung dauert nur wenige Minuten.

Zahnvorsorge und Impfungen nicht vergessen

Neben den oben genannten Früherkennungsuntersuchungen übernimmt Ihre Krankenkasse weitere wichtige Vorsorgeleistungen:

  • Zahnärztliche Kontrolluntersuchung – mindestens einmal jährlich. Wer regelmäßig zur Kontrolle geht, sichert sich einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz (Bonusheft).
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) – wird von vielen Kassen ganz oder teilweise bezuschusst. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
  • Schutzimpfungen – gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), z. B. gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Grippe (jährlich ab 60), Pneumokokken und COVID-19. Einen ausführlichen Überblick finden Sie in unseren Artikeln zu wichtigen Impfungen für Senioren und zur Gesundheitsvorsorge und Impfungen im Alter.
Arzt erklärt Patientin Vorsorge-Informationen in der Praxis

So nehmen Sie Ihre Vorsorge wahr – Schritt für Schritt

1

Termin vereinbaren

Rufen Sie bei Ihrem Hausarzt oder dem zuständigen Facharzt (Gynäkologe, Urologe, Hautarzt) an. Viele Praxen bieten auch eine Online-Terminbuchung an.

2

Versichertenkarte mitbringen

Mehr brauchen Sie nicht. Vorsorgeuntersuchungen sind zuzahlungsfrei – es entstehen keine weiteren Kosten für Sie.

3

Fragen vorbereiten

Notieren Sie vorab Ihre Fragen und aktuelle Beschwerden. So nutzen Sie die Gesprächszeit optimal und vergessen nichts Wichtiges.

Bonusprogramme: So belohnt Ihre Krankenkasse Vorsorge

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Bonusprogramme, die Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen belohnen – zum Beispiel mit Geldprämien, Sachleistungen oder Zuschüssen für Gesundheitskurse.

So funktioniert es in der Regel:

  • Sie lassen sich vom Arzt die Teilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft oder digital bestätigen.
  • Nach Ablauf des Bonuszeitraums reichen Sie die Nachweise bei Ihrer Kasse ein.
  • Die Krankenkasse zahlt Ihnen eine Prämie (je nach Kasse zwischen 30 und über 100 € pro Jahr).

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach dem Bonusprogramm. Manche Kassen bieten zusätzlich IGeL-Zuschüsse (individuelle Gesundheitsleistungen) oder erweiterte Vorsorge-Check-ups an, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Häufige Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Muss ich für Vorsorgeuntersuchungen etwas bezahlen?

Nein. Alle gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind für GKV-Versicherte komplett kostenfrei – auch ohne Überweisung. Es fällt keine Praxisgebühr und keine Zuzahlung an. Darüber hinaus bieten manche Ärzte sogenannte IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) an, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind – diese müssen Sie selbst bezahlen.

Wie oft kann ich zum Gesundheits-Check-up gehen?

Zwischen 18 und 34 Jahren haben Sie Anspruch auf einen einmaligen Check-up. Ab 35 Jahren können Sie den allgemeinen Gesundheits-Check-up alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Er umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie seit 2019 auch ein Lipidprofil (Cholesterin-Screening).

Brauche ich eine Überweisung für eine Vorsorgeuntersuchung?

In der Regel nicht. Für die meisten Vorsorgeuntersuchungen können Sie direkt einen Termin beim entsprechenden Facharzt machen – etwa beim Gynäkologen, Hautarzt oder Urologen. Nur beim Mammographie-Screening erhalten Sie eine Einladung per Post, wenn Sie im anspruchsberechtigten Alter sind.

Was passiert, wenn ich eine Vorsorgeuntersuchung versäume?

Es gibt keine Pflicht zur Teilnahme und keine Sanktionen, wenn Sie eine Vorsorge nicht wahrnehmen. Ihr Anspruch bleibt bestehen – Sie können die Untersuchung jederzeit nachholen. Einzige Ausnahme: Beim Zahnersatz kann ein lückenhaftes Bonusheft den Festzuschuss Ihrer Kasse verringern. Deshalb lohnt es sich, die jährliche Zahnkontrolle nicht ausfallen zu lassen.

Welche zusätzlichen Untersuchungen bieten Krankenkassen an?

Die oben genannten Untersuchungen sind der gesetzliche Mindeststandard. Viele Kassen bieten darüber hinaus Extras an – etwa erweiterte Hautkrebsvorsorge (auch unter 35), zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder sportmedizinische Check-ups. Diese Satzungsleistungen variieren je nach Kasse. Ein Blick auf die Website Ihrer Krankenkasse oder ein Anruf bei der Service-Hotline verschafft schnell Klarheit.

Gelten die gleichen Vorsorgeuntersuchungen auch für privat Versicherte?

Der gesetzliche Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen gilt nur für GKV-Versicherte. Privat Versicherte haben je nach Tarif oft sogar umfangreichere Vorsorge-Optionen. Der genaue Leistungsumfang hängt von Ihrem Vertrag ab – prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrer PKV nach.

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