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Grundpflege 2025 – Leistungen und Anspruch

Die Grundpflege stellt die Grundlage der pflegerischen Versorgung dar und beinhaltet grundlegende Leistungen, die Menschen mit Pflegebedarf im Alltagsleben helfen. Sie gehört zu den Hauptleistungen der Pflegeversicherung und kann von Angehörigen, professionellen Pflegediensten oder im Kontext von ambulant betreuten Wohngruppen erbracht werden. Dieser Artikel informiert Sie über die Grundpflege, die Leistungen, die sie umfasst, und deren optimale Nutzung in Verbindung mit anderen Leistungen wie der Verhinderungspflege oder Kombinationsleistung.

Grundpflege – Was ist das?

Zur Grundpflege gehören alle pflegerischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Alltag zu bewältigen. Ihr Ziel ist es, die Autonomie von pflegebedürftigen Menschen zu stärken und ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Zu den charakteristischen Leistungen der Grundpflege zählen:

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen oder bei der Intimhygiene.
  • Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, etwa durch das Bereitstellen von Speisen und Getränken.
  • Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen oder bei Transfers, wie vom Bett in den Rollstuhl.

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Anspruch auf Grundpflege

Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 besitzen, haben Anspruch auf Grundpflege. Diese Leistungen können von Angehörigen, ehrenamtlichen Helfern oder professionellen Pflegediensten erbracht werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Grundpflege nicht über Pflegesachleistungen abrechnen, haben jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Finanzierung der Grundpflege

Die Kosten für die Grundpflege können durch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden:

  • Pflegesachleistungen: Finanzierung für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.
  • Pflegegeld: Direkte finanzielle Unterstützung für Angehörige, die die Pflege übernehmen.
  • Kombinationsleistung: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Beantragung von Grundpflege

Nur wenige Schritte sind nötig für die Beantragung der Grundpflege:

  1. Feststellung Pflegegrad: Stellen Sie einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und lassen Sie diesen begutachten
  2. Form der Pflege wählen: Abhängig von Ihrer Situation, können entweder Angehörige, ein Pflegedienst oder beide die Pflege übernehmen
  3. Antragsstellung: Bei der Pflegekasse reichen Sie dann einen Antrag auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld ein.
  4. Organisation der Leistungen: Entscheiden Sie sich entweder für einen passenden Pflegedienst oder organisieren Sie die Pflege im familiären Umfeld.

Kombination von Leistungen

Die Grundpflege kann flexibel mit weiteren Leistungen kombiniert werden:

  • Kurzzeitpflege: Für den Fall der vorübergehenden Verhinderung der Pflegeperson.
  • Tages- und Nachtpflege: Unterstützung durch teilstationäre Einrichtungen.
  • Digitale Pflegeanwendungen: Technologische Hilfen zur Unterstützung im Pflegealltag.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Förderung von Barrierefreiheit im eigenen Zuhause.

Wichtige Hinweise zur Grundpflege


Die Grundpflege kann entweder durch Angehörige oder durch professionelle Pflegedienste erfolgen.

Die Kosten werden durch Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination dieser beiden Optionen gedeckt.

Es ist ratsam, die Pflege frühzeitig zu planen und die notwendigen Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.

Die Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung, der Pflegebedürftigen hilft, ihren Alltag selbstständig und mit Würde zu bewältigen. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung kann die Grundpflege flexibel gestaltet und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Nutzen Sie die unterschiedlichen Optionen, um die Pflege optimal zu organisieren und die Lebensqualität zu steigern.

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