Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen.
Die Gutachter vom MDK oder MEDICPROOF berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers – in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads dienen. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er.