Ratgeber · Pflegeleistungen
Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause: Alle Leistungen im Überblick
Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf eine ganze Reihe finanzieller Hilfen – von Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Umbaumaßnahmen. Doch welche Leistungen stehen Ihnen konkret zu? Dieser Überblick zeigt alle wichtigen Bausteine der häuslichen Pflege-Finanzierung.

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Die wichtigsten Bausteine der Pflege-Finanzierung
Die Pflegeversicherung in Deutschland bietet ein modulares System aus verschiedenen Leistungen, die sich flexibel kombinieren lassen. Welche Ihnen zustehen, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Hier sind die zentralen Bausteine für die häusliche Pflege:
Pflegegeld
Monatliche Zahlung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Ab Pflegegrad 2, frei verwendbar.
332 – 901 € je nach Pflegegrad · Mehr erfahren →
Pflegesachleistungen
Budget für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2, wird direkt zwischen Dienst und Kasse abgerechnet.
761 – 2.200 € je nach Pflegegrad · Mehr erfahren →
Entlastungsbetrag
Zweckgebundener Betrag für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Tagespflege. Bereits ab Pflegegrad 1, für alle Pflegegrade gleich hoch.
131 € / Monat · Mehr erfahren →
Verhinderungspflege
Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder Erholung. Ab Pflegegrad 2.
Bis 1.612 € / Jahr · Mehr erfahren →
Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege für bis zu 8 Wochen – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Ab Pflegegrad 2.
Bis 1.774 € / Jahr · Mehr erfahren →
Tages- & Nachtpflege
Teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung – tagsüber oder nachts. Wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Ab Pflegegrad 2.
689 – 1.995 € je nach Pflegegrad · Mehr erfahren →
Pflegehilfsmittel
Monatlicher Zuschuss für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen. Ab Pflegegrad 1.
42 € / Monat · Zur Pflegebox →
Wohnraumanpassung
Einmaliger Zuschuss pro Maßnahme für barrierefreies Bad, Treppenlift, Rampen oder andere Umbauten. Ab Pflegegrad 1.
Bis 4.000 € / Maßnahme · Mehr erfahren →
Hausnotruf
Zuschuss für ein Hausnotrufsystem – besonders wichtig für Alleinlebende. Ab Pflegegrad 1.
Bis 25,50 € / Monat
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen mischen
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistungen entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Sachleistungen über einen Pflegedienst und erhalten den restlichen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: Die Sachleistungen betragen 1.432 €. Sie nutzen davon 716 € (50 %) über einen Pflegedienst. Dann erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes: 573 € × 0,5 = 286,50 € monatlich aufs Konto.
Sozialhilfe: Wenn die Pflegeleistungen nicht reichen
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflege zu finanzieren, kann beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden. Das kommt vor allem bei stationärer Pflege vor, wenn der Eigenanteil das Einkommen übersteigt. Auch bei ambulanter Pflege ist eine Aufstockung möglich, wenn z. B. die Kosten für einen intensiven Pflegedienst das Budget übersteigen.
Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos und hilft Ihnen, alle Leistungen zu identifizieren, die Ihnen zustehen.
Häufige Fragen zur Pflege-Finanzierung
Was brauche ich als Erstes?
Einen anerkannten Pflegegrad. Ohne Pflegegrad stehen Ihnen keine Leistungen der Pflegeversicherung zu. So beantragen Sie einen Pflegegrad →
Kann ich alle Leistungen gleichzeitig bekommen?
Ja – die meisten Leistungen laufen parallel. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tages-/Nachtpflege und Wohnraumanpassung können gleichzeitig genutzt werden. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich zudem anteilig gegenseitig umwidmen.
Was ist, wenn ich keinen Pflegedienst nutze?
Dann erhalten Sie das volle Pflegegeld. Zusätzlich können Sie über den Umwandlungsanspruch bis zu 40 % Ihres ungenutzten Sachleistungsbudgets für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe einsetzen.
Muss ich Pflegeleistungen versteuern?
Pflegegeld und die meisten Pflegeleistungen sind steuerfrei. Das gilt sowohl für den Empfänger als auch für pflegende Angehörige, die das Pflegegeld als „sittliche Pflicht“ erhalten. Lediglich gewerbliche Pflegekräfte müssen ihre Einnahmen normal versteuern.
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