Ratgeber · Pflegehilfsmittel
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis: Alle Produktgruppen auf einen Blick
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist der offizielle Katalog des GKV-Spitzenverbandes, in dem sämtliche erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel aufgelistet sind. Es gliedert sich in fünf Produktgruppen (PG 50–54) und bildet die Grundlage dafür, welche Hilfsmittel die Pflegekasse bezuschusst. Wer die Struktur kennt, kann seinen Anspruch gezielt nutzen – und spart Zeit bei der Beantragung.

- kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
- monatlich frei Haus geliefert
Auf einen Blick
5 Produktgruppen
PG 50–54 im Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes katalogisiert.
42 € / Monat
Zuschuss der Pflegekasse für Verbrauchsprodukte (PG 54) – ohne Zuzahlung.
Max. 25 €
Eigenanteil pro technischem Hilfsmittel (PG 50–53) – der Rest wird von der Kasse übernommen.
Was ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis?
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine offizielle Übersicht des GKV-Spitzenverbandes, in der alle Pflegehilfsmittel aufgeführt sind, die von den Pflegekassen bezuschusst oder vollständig übernommen werden können. Es dient Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften als Orientierungshilfe bei der Auswahl geeigneter Produkte für die häusliche Pflege.
Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und gliedert sich in fünf Produktgruppen (PG 50 bis 54). Die ersten vier Gruppen umfassen technische Pflegehilfsmittel, die meist als Leihgabe bereitgestellt werden. Produktgruppe 54 enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Einwegprodukte, die monatlich bis zu 42 € kostenfrei bezogen werden können.
Die Aufnahme eines Produkts ins Verzeichnis bedeutet nicht automatisch eine Kostenübernahme. Entscheidend sind die individuelle Pflegesituation, ein anerkannter Pflegegrad und – bei technischen Hilfsmitteln – eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung der Pflegefachkraft.
Die 5 Produktgruppen im Überblick
Jede Produktgruppe deckt einen eigenen Bereich der häuslichen Pflege ab. Die folgenden Karten geben Ihnen einen kompakten Überblick:
PG 50
Pflege erleichtern
Pflegebetten, Pflegebetttische und Sitzhilfen, die das tägliche Lagern, Umbetten und Versorgen der pflegebedürftigen Person erleichtern.
PG 51
Körperpflege & Hygiene
Waschsysteme, Duschwagen und Inkontinenzmaterial – Produkte, die die Körperhygiene bei eingeschränkter Mobilität unterstützen.
PG 52
Selbstständigkeit fördern
Hausnotrufsysteme, Gehhilfen und Rollatoren – Hilfsmittel, die Mobilität und ein sicheres, eigenständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen.
PG 53
Beschwerden lindern
Lagerungshilfen, Lagerungsrollen und Druckentlastungsprodukte, die Schmerzen reduzieren und die Liegeposition stabilisieren.
PG 54
Zum Verbrauch bestimmt
Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Mundschutz – Einwegprodukte für den täglichen Pflegealltag. Alles zu PG 54 und dem monatlichen Zuschuss erfahren Sie hier.
Gut zu wissen – der Unterschied zwischen PG 50–53 und PG 54: Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–53) werden in der Regel als Leihgabe bereitgestellt. Pflegebedürftige zahlen einen Eigenanteil von maximal 25 € pro Hilfsmittel. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) hingegen sind Einwegprodukte, die die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich vollständig übernimmt – ohne Zuzahlung und ohne Eigenanteil.
So beantragen Sie Pflegehilfsmittel
Der Weg zu den passenden Pflegehilfsmitteln ist einfacher als gedacht – in drei Schritten:
01
Bedarf ermitteln
Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt oder einer Pflegefachkraft. Gemeinsam lässt sich klären, welche Hilfsmittel den Pflegealltag konkret erleichtern und welche Produktgruppe passend ist.
02
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse oder online. Für Verbrauchsprodukte (PG 54) ist kein Rezept nötig – ein anerkannter Pflegegrad genügt. Bei technischen Hilfsmitteln kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.
03
Genehmigung abwarten und Hilfsmittel beziehen
Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie Ihre Hilfsmittel – als Leihgabe (PG 50–53) oder als monatliche Lieferung (PG 54). Bei einer Pflegebox übernimmt der Anbieter den gesamten Prozess für Sie.
Häufige Fragen zum Pflegehilfsmittelverzeichnis
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ja. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) genügt bereits Pflegegrad 1. Für technische Pflegehilfsmittel (PG 50–53) ist zusätzlich in der Regel eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung der Pflegefachkraft erforderlich.
Wo finde ich das vollständige Verzeichnis?
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband online veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Einen praxisnahen Überblick über alle relevanten Pflegehilfsmittel finden Sie auch auf unserer Pflegehilfsmittel-Übersichtsseite.
Was wenn mein Produkt nicht im Verzeichnis steht?
Auch Produkte, die nicht im Verzeichnis gelistet sind, können im Einzelfall von der Pflegekasse übernommen werden. Stellen Sie dafür einen Einzelfallantrag bei Ihrer Pflegekasse und legen Sie eine ärztliche Begründung bei, die den individuellen Bedarf dokumentiert.
Was ist der einfachste Weg für PG-54-Produkte?
Der bequemste Weg ist eine Pflegebox. Statt selbst einzukaufen und Belege einzureichen, übernimmt der Anbieter Antragstellung, Zusammenstellung, Lieferung und Abrechnung mit der Pflegekasse – jeden Monat kostenfrei bis 42 €.
Die 42 € Pflegehilfsmittel direkt nach Hause
Nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – ohne Vorkasse, ohne Papierkram. Wir stellen Ihre individuelle Pflegebox zusammen, holen die Genehmigung bei der Pflegekasse ein und liefern jeden Monat direkt nach Hause.


