Pflegegrade im Überblick: Der große Guide (1 bis 5)
Ein Pflegegrad drückt aus, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Wer Leistungen der Pflegekasse erhalten möchte, benötigt zwingend einen anerkannten Pflegegrad. Wir erklären Ihnen leicht verständlich, welche Stufen es gibt, wie sie berechnet werden und welche Ansprüche Sie bei welchem Pflegegrad haben.

Was ist ein Pflegegrad eigentlich?
Früher sprach man von „Pflegestufen“, doch seit 2017 heißen sie Pflegegrade. Dieser Umstieg war wichtig, da seitdem nicht mehr vorrangig körperliche Einschränkungen bewertet werden, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Auch demenzielle oder psychische Erkrankungen finden so volle Berücksichtigung.
Der Gutachter (meist vom Medizinischen Dienst, MDK) ermittelt in seinem Gutachten Punkte von 0 bis 100. Je höher die Punktzahl, desto höher fällt der Pflegegrad aus – und damit auch die finanziellen und sachlichen Leistungen der Pflegekasse!
Die 5 Pflegegrade im Detail
Pflegegrad 1
12,5 bis 26,5 Punkte
„Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
Betroffene sind noch weitestgehend selbstständig und bewältigen den Alltag meist ohne große Hilfe. Die Leistungen der Pflegekasse sind hier auf Basisunterstützung (wie den Entlastungsbetrag von 125 €) beschränkt. Ein klassisches Pflegegeld wird noch nicht ausgezahlt.
Pflegegrad 2
27 bis 47 Punkte
„Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
Hier sind erste Hürden im Alltag ohne fremde Hilfe kaum noch zu meistern. Mit Pflegegrad 2 öffnet sich das Tor zu fast allen Pflegeleistungen der Kasse (z.B. Pflegegeld). Es ist der häufigste Pflegegrad beim Erstantrag.
Pflegegrad 3
47,5 bis 69,5 Punkte
„Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
Betroffene sind bei sehr vielen alltäglichen Aufgaben auf Hilfe angewiesen. Das rechtfertigt deutlich höhere Zahlungen von der Pflegekasse, auch die Zuschüsse für ambulante Pflegedienste steigen stark an.
Pflegegrad 4
70 bis 89,5 Punkte
„Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
Versicherte benötigen hier meist mehrmals täglich bis durchgehend Pflege und Betreuung. Entsprechend hoch sind die Leistungsansprüche, um diese aufwändige Versorgung zuhause abfedern zu können.
Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte
„Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“
Dies ist die höchste Einstufung. Patienten sind in der Regel vollständig bettlägerig und extrem pflegebedürftig. Hier schüttet die Pflegekasse den absoluten Höchstsatz an Unterstützungsleistungen aus.
Der nächste Schritt: Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?
Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflege benötigen, ist der erste Schritt das Beantragen eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse. Da das Prozedere und die Kriterien des MDK oftmals abschrecken, lassen viele Familien diese wertvolle finanzielle Hilfe ungenutzt liegen. Das sollte Ihnen nicht passieren!
Interaktiver Pflegegrad-Rechner
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Weiterführende Guides
- Anleitung: Wie beantrage ich einen Pflegegrad richtig?
- Detailwissen: Wie berechnen Gutachter die Pflegegrad-Punkte?
- Leistungen: Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen
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