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Themenwelt Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) beschäftigt sich mit allen Produkten, die dazu beitragen die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit im Alltag zu erleichtern oder zu ermöglichen. Dazu gehören Hilfsmittel wie Hausnotruf, Pflegebetten oder Desinfektionsmittel. Jeder Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad hat einen Anspruch auf diese Produkte. In diesem Themenbereich werden Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Pflegehilfsmitteln erklärt und wer für die Kosten aufkommt. Es wird auch über technische Pflegehilfsmittel und den Erstattungsbetrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch informiert und wie man das Pflegepaket für Zuhause beantragen kann.
Pflegehilfsmittel Definition
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbstständigere Lebensführung erleichtern oder ermöglichen und zudem Beschwerden lindern können. Sie sind in dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Die Kosten für diese Produkte werden von den Kassen übernommen oder sie werden leihweise zur Verfügung gestellt. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Eine Übersicht über Pflegehilfsmittel findet man im Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog. Es ist jedoch zu beachten, dass das Hilfsmittelverzeichnis unverbindlich ist und man auch Hilfsmittel erhalten kann, die nicht darin aufgeführt sind.
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe. Hilfsmittel sind medizinisch notwendige Geräte oder Gegenstände, die von einem Arzt verordnet werden und von der Krankenkasse bezahlt werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle. Pflegehilfsmittel hingegen erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege und benötigen keine ärztliche Verordnung, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie einen Antrag bei der Pflegekasse. Beispiele sind Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme. Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein und die Kosten werden zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse aufgeteilt.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine Übersicht über verschiedene Produktgruppen von Pflegehilfsmitteln
Diese Produktgruppen sind:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, wie z.B. Pflegebetten und spezielle Pflege-Liegerollstühle
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden, wie z.B. Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen und wiederverwendbare Bettschutzunterlagen
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität, wie z.B. Notrufsysteme und Hilfen im Alltag
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z.B. Einweg-Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Schutzschürzen.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Ausrüstungen, die dazu beitragen die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit im Alltag zu erleichtern oder zu ermöglichen. Sie sind in dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Beispiele von technischen Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte, Notrufsysteme und Waschsysteme. Die Kosten für diese Produkte werden von den Kassen übernommen oder sie werden leihweise zur Verfügung gestellt.
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege sind Produkte, die dazu beitragen die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit im Alltag zu erleichtern. Sie sind in dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet und sind unter der Produktgruppe 50 zu finden.
Einige Beispiele von technischen Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege sind Pflegebetten, spezielle Pflege-Liegerollstühle, elektrische Lifter und Dusch- und Toilettenstühle. Diese Hilfsmittel ermöglichen es Pflegebedürftigen, sich sicher und komfortabel im eigenen Zuhause bewegen zu können und erleichtern somit die Pflege durch Angehörige oder Pflegepersonal.
Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel werden in der Regel von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernommen, sofern die Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Antrag auf die Hilfsmittel gestellt haben
Zuzahlung von maximal 10 Euro je Produkt für gesetzlich Versicherte geben. Privat Versicherte sollten sich in ihrem Versicherungsvertrag über die Kostenübernahme informieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegehilfsmittel individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst sein sollten, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Eine Beratung durch eine Pflegefachkraft oder einen Sachverständigen für Hilfsmittelversorgung kann hierbei hilfreich sein.