Die bislang größte Pflegereform durch die Einführung der neuen Pflegestärkungsgesetze im Jahr 2015 und 2017
Es wurden nicht schon immer in Deutschland körperlich Beeinträchtigte und geistig Beeinträchtige, wie beispielsweise mit der Krankheit Demenz, in der Pflege gleichgestellt. Mit der neuen Pflegereform begann im Jahr 2015, Fortsetzung 2017, die Veränderung durch die Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Der Ausdruck der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert und es wurden die bisherigen Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade ausgetauscht. Das Vorgehen bewirkte eine gerechtere Gleichbehandlung zwischen körperlich als auch geistig beeinträchtigten Menschen. Es änderte sich zudem das gesamtheitliche Begutachtungssystem zur Einstufung. Mit dem sogenannten NBA (Neues Begutachtungsassessment) können Gutachter vom Medizinischen Dienst und von Medicproof fortan anhand von sechs Kategorien die eingeschätzte Pflegebedürftigkeit der betroffenen Menschen bedeutend besser in einen der neuen Pflegegrade einstufen.
PSG I (Einführung 2015)
Das erste Pflegestärkungsgesetz trat ab dem 01.01.2015 in Kraft. Dieses Gesetz bietet den eine bessere und höhere finanzielle Unterstützung aller betroffenen Pflegebedürftigen. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz gab es auch zum ersten Mal höhere finanzielle Leistungen für Demenzkranke beziehungsweise geistig beeinträchtigte Menschen.
PSG II (Einführung 2017)
Ab dem 01.01.2017 wurden die neuen Pflegegrade ein bis fünf mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt. Das Ziel der Pflegereform war es, Demenzkranke nicht mehr aus dem Prozess auszuschließen und in sozialen Leistungen gleichzustellen. Alle Pflegebedürftige die einer Pflegestufe zugeteilt waren, wurden automatisch einen der neuen Pflegegrade zugeteilt. Anträge die nach dem 01.01.2017 eingegangen sind, sind bereits mit dem NBA-Verfahren bearbeitet worden.
PSG III (Einführung 2017)
Mit der Einführung des dritten Pflegestärkungsgesetz, welches am 01.01.2017 eintrat, wurde sich auf die Bedürfnisse der Kommunen fokussiert. Die zentrale Aufgabe der Kommunen soll es sein, die Beratungsbesuche für die Pflegebedürftigen zu verwalten und neue Projekte für Beratungsangebote eigenständig bewerkstelligen. Eine weitere Regulierung des Pflegestärungsgesetz 3 sind mehr einzuhaltende Prüfrechte gegen Abrechnungsbetrug.
Die positive Entwicklung durch die Pflegestärkungsgesetze
Die Selbstständigkeit und Gleichstellung der pflegebedürftigen Personen stehen durch die neuen PSG im Vordergrund. Dabei ist es weniger relevant, ob es sich in den einzelnen zu betrachtenden Fällen um eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung handelt. Allgemein stellte sich die Entwicklung des Inkrafttretens der Pflegestärkungsgesetze als sehr positiv heraus.
Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) haben die deutsche Pflegeversicherung tiefgreifend verändert und an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft angepasst. Diese drei Gesetze sind Eckpfeiler des deutschen Pflegesystems und entscheidend, um die Leistungen und die Finanzierung der Pflege zu verstehen und optimal zu nutzen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die Pflegestärkungsgesetze 1 (PSG I), 2 (PSG II) und 3 (PSG III), ihre wichtigsten Änderungen und wie sie sich auf Pflegebedürftige und Angehörige auswirken. So können Sie die Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen.
Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) – Mehr Leistungen für die häusliche Pflege
Das Pflegestärkungsgesetz I trat am 1. Januar 2015 in Kraft und setzte einen wichtigen Akzent auf die Stärkung der häuslichen Pflege. Ziel war es, Menschen, die zu Hause betreut werden, besser zu unterstützen und ihnen ein längeres Verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen. PSG I erweiterte die Leistungsansprüche für die ambulante Pflege und verbesserte die finanzielle Unterstützung. Ein besonderer Fokus lag auf der besseren Berücksichtigung von Menschen mit Demenz und anderen kognitiven Einschränkungen, die spezifische Bedürfnisse haben.
- Erhöhung der Geldleistungen: Mehr finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, was die Wahlfreiheit in der Gestaltung der Pflege stärkte.
- Erweiterung der Leistungen: Ausweitung der Leistungen für allgemeine Pflege und Betreuung, um ein breiteres Spektrum an Unterstützungsangeboten zu ermöglichen.
- Bessere Berücksichtigung von Demenz: Spezifische Leistungen und ein verbesserter Zugang zur Pflege für Menschen mit Demenz und kognitiven Einschränkungen.
Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) – Neue Pflegegrade und mehr Transparenz
Das Pflegestärkungsgesetz II, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, markierte eine der größten Reformen im Pflegesystem. Zentrale Neuerung war die Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens (NBA) und die Umstellung auf die fünf Pflegegrade, die die bisherigen Pflegestufen ersetzten. Diese Reform sollte eine gerechtere und differenziertere Einstufung des Pflegebedarfs ermöglichen, die sich stärker an der individuellen Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen orientiert.
- Einführung der Pflegegrade: Ersetzung der Pflegestufen durch fünf Pflegegrade (1-5), die den Grad der Selbstständigkeit widerspiegeln.
- Neues Begutachtungsverfahren (NBA): Bewertung des Pflegebedarfs anhand der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen, was zu einer individuelleren Einstufung führte und die bisherige Unterscheidung zwischen körperlicher, geistiger und seelischer Pflege aufhob.
- Mehr Leistungen im Pflegegrad 1: Erstmals erhielten auch Menschen mit geringen Einschränkungen (Pflegegrad 1) Leistungen, was den Zugang zur Pflege generell erleichterte.
Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) – Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Das Pflegestärkungsgesetz III, ebenfalls am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, ergänzte das PSG II und zielte auf eine weitere Verbesserung der Pflegequalität, eine Stärkung pflegender Angehöriger und eine verbesserte Pflegeberatung ab. Es wurden zusätzliche Leistungen und Unterstützungsangebote geschaffen, um die Herausforderungen im Pflegealltag besser zu bewältigen und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erhöhen.
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Erweiterung der Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger, um diese zu entlasten und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern.
- Stärkung der Pflegeberatung: Verbesserung der Beratungsangebote, um Pflegebedürftige und Angehörige umfassend zu informieren und zu unterstützen.
- Qualitätsverbesserungen: Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Die Pflegestärkungsgesetze und die Pflegebox: Optimale Unterstützung für den Pflegealltag
Die Pflegestärkungsgesetze haben das Leistungsangebot der Pflegeversicherung deutlich erweitert und verbessert, wodurch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine umfassendere Unterstützung erhalten. Eine optimal zusammengestellte Pflegebox kann hierbei eine wertvolle Ergänzung sein, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf kann die Pflegebox individuell angepasst werden, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Ob Inkontinenzprodukte, Pflegehilfsmittel, spezielle Pflegeprodukte oder praktische Alltagshelfer – die Inhalte der Pflegebox sollten auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Individuelle Pflegeboxen: Mehr als nur Produkte
Die Pflegestärkungsgesetze haben die Bedeutung der individuellen Pflegeversorgung unterstrichen. Eine Pflegebox ist mehr als nur eine Sammlung von Produkten; sie ist ein Instrument, um die Selbstständigkeit zu fördern, die Sicherheit zu erhöhen und die Lebensqualität zu erhalten. Achten Sie darauf, dass die Pflegebox auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Holen Sie sich eine Beratung ein, um die passende Auswahl zu treffen. Viele Anbieter bieten personalisierte Pflegeboxen an, die exakt auf den Bedarf des Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dies kann eine enorme Erleichterung im Pflegealltag bedeuten.
Unser Fazit
Die Pflegestärkungsgesetze haben das deutsche Pflegesystem grundlegend modernisiert und an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft angepasst. Sie bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen. Informieren Sie sich genau über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten, um die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen. Eine zielgerichtete Pflegebox unterstützt Sie dabei, diese Leistungen effektiv einzusetzen und den Pflegealltag zu erleichtern.