Ratgeber · Pflege zu Hause
Behandlungspflege: Medizinische Versorgung in den eigenen vier Wänden
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen und Medikamentengabe, die von examinierten Pflegefachkräften direkt bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt, die Kosten trägt die Krankenkasse – nicht die Pflegekasse. So können Patientinnen und Patienten in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, statt einen Krankenhausaufenthalt in Kauf zu nehmen.

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Behandlungspflege auf einen Blick
§ 37 SGB V
Rechtsgrundlage für die häusliche Krankenpflege – regelt den Anspruch auf medizinische Versorgung zu Hause.
Ärztliche Verordnung
Behandlungspflege muss von einem Arzt verordnet und anschließend von der Krankenkasse genehmigt werden.
Krankenkasse zahlt
Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse – nicht die Pflegekasse. Kein Pflegegrad erforderlich.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege bezeichnet alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung von qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe oder das Legen und Wechseln von Kathetern. Die Behandlungspflege ist damit klar von der Grundpflege abzugrenzen, die Körperpflege, Ernährung und Mobilität umfasst.
Während die Grundpflege den allgemeinen Pflegebedarf eines Menschen abdeckt und über die Pflegekasse finanziert wird, handelt es sich bei der Behandlungspflege um medizinische Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Das bedeutet: Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Patientinnen und Patienten Behandlungspflege in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, ein Arzt stellt die entsprechende Verordnung aus.
Typische Leistungen der Behandlungspflege
Wundversorgung
Fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Verbandswechsel bei akuten und chronischen Wunden.
Medikamentengabe
Richten, Verabreichen und Überwachen von ärztlich verordneten Medikamenten nach festgelegtem Plan.
Injektionen & Infusionen
Subkutane und intravenöse Injektionen sowie die Betreuung von Infusionstherapien im häuslichen Umfeld.
Blutdruck- & Blutzuckerkontrolle
Regelmäßige Messungen und Dokumentation der Vitalwerte zur Überwachung chronischer Erkrankungen.
Katheterwechsel & Stomaversorgung
Fachgerechter Wechsel von Blasenkathetern sowie professionelle Pflege und Versorgung von Stomata.
Verbandswechsel
Steriler Wechsel von Wundverbänden nach ärztlicher Vorgabe – auch bei komplexen Wundversorgungen.
Abgrenzung: Grundpflege vs. Behandlungspflege
Grundpflege umfasst alltägliche Verrichtungen wie Waschen, Anziehen und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen werden über die Pflegekasse finanziert und setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Behandlungspflege hingegen beinhaltet ausschließlich medizinische Maßnahmen – von der Wundversorgung über Injektionen bis zur Medikamentengabe. Diese Leistungen trägt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad.
Wichtig zu wissen: Beide Pflegeformen können parallel in Anspruch genommen werden. Ein ambulanter Pflegedienst kann sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege erbringen – die Abrechnung erfolgt dann über die jeweils zuständige Kasse.
Wie wird Behandlungspflege beantragt?
Der Weg zur Behandlungspflege ist klar geregelt und läuft in drei Schritten ab:
01
Arzt stellt Verordnung aus
Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Darin ist genau festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen wie oft und wie lange durchgeführt werden sollen.
02
Krankenkasse genehmigt
Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Diese prüft den Antrag und erteilt die Genehmigung – in dringenden Fällen kann die Behandlungspflege bereits vor der Genehmigung beginnen.
03
Ambulanter Pflegedienst führt aus
Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt die Durchführung der verordneten Maßnahmen. Examinierte Pflegefachkräfte kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause.
Häufig gestellte Fragen zur Behandlungspflege
Wer darf Behandlungspflege durchführen?
Behandlungspflege darf ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften (Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger mit entsprechender Qualifikation) durchgeführt werden. Angehörige oder ungelernte Hilfskräfte dürfen diese medizinischen Maßnahmen nicht übernehmen, da sie eine fachliche Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen voraussetzen.
Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?
Nein, ein Pflegegrad ist für die Behandlungspflege nicht erforderlich. Anders als Leistungen der Pflegekasse läuft die Behandlungspflege über die Krankenkasse und wird auf ärztliche Verordnung hin gewährt. Auch gesetzlich Versicherte ohne Pflegegrad haben Anspruch, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Wie lange wird Behandlungspflege genehmigt?
Die Erstverordnung umfasst in der Regel einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen. Danach kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen, die je nach medizinischer Notwendigkeit für bis zu drei Monate genehmigt werden kann. Bei chronischen Erkrankungen sind auch längere Verordnungszeiträume möglich.
Was kostet mich Behandlungspflege?
Volljährige Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Danach entfällt die Zuzahlung. Wer die jährliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) überschreitet, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.
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