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Verhinderungspflege mit Leistungen und Voraussetzungen

Im Rahmen der häuslichen Pflege wird die Verhinderungspflege, auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubsvertretungspflege, von der Pflegeversicherung als Service angeboten. Manchmal benötigen pflegende Familienmitglieder eine Pause von der Pflege, beispielsweise für ein paar Stunden aufgrund eines Termins bei den Behörden. Aber manchmal benötigen die Angehörigen auch für einige Tage oder Wochen, weil sie krank sind oder Urlaub machen – letzteres ist sehr wichtig in der Pflege – eine Pause in der Pflege. Dafür wird die Verhinderungspflege eingesetzt, die es Hauptpflegepersonen ermöglicht, sich vertreten zu lassen.

Es wird dabei zwischen zwei Formen von Verhinderungspflege unterschieden: Die tageweise und die stundenweise Verhinderungspflege. Auf die Unterschiede wird im weiteren Verlauf des Artikels aufmerksam gemacht. Generell gilt die Verhinderungspflege als tageweise, wenn sie länger als acht Stunden am Tag dauert. Die Verhinderungspflege mit Leistungen und Voraussetzungen entdecken!

In einem Kalenderjahr können insgesamt bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege beantragt werden. Dafür werden jährlich insgesamt 1.612 Euro von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Dabei muss diese nicht zwangsläufig von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst übernommen werden, sondern kann auch von Freunden, Bekannten oder Angehörigen durchgeführt werden. Lediglich eingetragene Pflegepersonen kommen für die Verhinderungspflege nicht infrage. Als unterstützende Pflegeleistung in der häuslichen Pflege zur Entlastung in der Verhinderungspflege kann die kostenlose Pflegebox im Wert von bis zu 42,00 € mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln zusätzlich weiterhelfen. Erfahren Sie mehr ➞

Zu den Hauptaufgaben der Verhinderungspflege zählen dabei alle klassischen Aufgaben, die eine bedarfsgerechte Versorgung der Person sicherstellen, wie beispielsweise Körperpflege, Ernährung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, aber auch Betreuungsdienstleistungen.

In diesem Artikel werden die weiteren Voraussetzungen für die Verhinderungspflege thematisiert, aber auch die Gesamthöhe des Beitrags in Kombination mit Leistungen der Kurzzeitpflege sowie die allgemeine Antragstellung.


Die Voraussetzungen zur Verhinderungspflege

Für die Beantragung der Verhinderungspflege müssen die beteiligten Personen verschiedene Bedingungen erfüllen. Direkt beteiligt sind zum einen natürlich die pflegebedürftige Person, zum anderen die eingetragene Pflegeperson und deren Ersatzkraft, die über die Verhinderungspflege eingesetzt werden soll. 

Bei der pflegebedürftigen Person muss ein Pflegegrad von 2 oder höher festgestellt sein, um für die Verhinderungspflege infrage zu kommen. Grund dafür ist, dass der Pflegegrad 1 in der Regel nur bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit angesetzt wird und die Personen somit nicht für die Verhinderungspflege zugelassen wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate gepflegt worden sein muss, wobei diese Zeit nicht ununterbrochen nachzuweisen ist, da Pausen von weniger als vier Wochen erlaubt sind. 

Bei der Pflegeperson ist zunächst die Grundvoraussetzung, dass diese bei der Pflegekasse offiziell eingetragen ist. Allerdings muss diese nicht die thematisierten sechs Monate vollständig gepflegt haben, sondern kann auch erst zwischenzeitlich die Position übernommen haben. 

Die Verhinderungspflege erfolgt entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch Einzelpersonen. Bei einem Pflegedienst handelt es sich bei der Ersatzpflegeperson um eine fachkundige Pflegekraft. Einzelpersonen wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte können diese aber auch übernehmen. Dafür gelten bei nahen Verwandten besondere Regeln für die Höhe der Leistung, aber Sie müssen keine zusätzlichen spezifischen Voraussetzungen erfüllen, um für die Verhinderungspflege infrage zu kommen.


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Verhinderungspflege beantragen und weitere Details

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen die Kosten für die Verhinderungspflege je Kalenderjahr. Dabei muss nicht der gesamte Anspruch am Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über das Jahr hinweg aufgeteilt werden. 

Die Pflegekasse zahlt 1.612 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege. Allerdings ist dies nur dann anwendbar, wenn die Ersatzpflege von einem ambulanten Pflegedienst oder von entfernten Verwandten oder Nachbarn bereitgestellt wird.

Die Verhinderungspflege wird für Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen, die im selben Haushalt leben, auf höchstens 1,5-mal so viel wie das Pflegegeld reduziert. 

Beantragt wird die Verhinderungspflege stets durch die pflegebedürftige Person bei Ihrer Pflegekasse. Mittlerweile wird dieser Service häufig online bei den Pflegekassen direkt angeboten. Andernfalls kann ein solcher Antrag auch per Post gestellt werden. Auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich – bis zu maximal vier Jahre im Nachhinein ist dies möglich. Für den Antrag sind verschiedene Informationen nötig, u.a. Angaben zum Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege oder auch Angaben zur Ersatzpflegeperson/-einrichtung. 

Nach erfolgreicher Bewilligung durch die Pflegekasse müssen die Kosten mit entsprechenden Nachweisen abgerechnet werden. Bei rückwirkender Beantragung kann dies direkt mit dem Antrag erfolgen. Alle Nachweise müssen gesammelt und auf Verlangen vorgezeigt werden, sodass eine Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgen kann. Dazu zählen Rechnungen/Quittungen, die mit der Pflege zusammenhängen, aber auch Belege über Fahrtkosten oder für den Verdienstausfall. 

Jährlich können Sie maximal 806 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets für Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen der zu pflegenden Person insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wenn Sie das Kurzzeitpflege-Budget für die Verhinderungspflege nutzen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Antrag auf Verhinderungspflege bestenfalls direkt mit angeben. In kostenlosen Musterformularen finden Sie diesen Hinweis in der Regel schon.

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Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung, die oft mit viel Engagement und Verantwortung einhergeht. Pflegende Angehörige stehen oft rund um die Uhr im Einsatz, was zu Erschöpfung und Überlastung führen kann. Die Verhinderungspflege bietet hier eine wichtige Entlastungsmöglichkeit. In diesem Artikel erfahren Sie ausführlich alles Wissenswerte rund um die Verhinderungspflege – von den Leistungen bis zu den Voraussetzungen, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Was ist Verhinderungspflege? Definition und Zweck

Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bekannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die darauf abzielt, pflegende Angehörige zu entlasten. Sie tritt in Kraft, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu übernehmen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. Urlaub, Krankheit, Erholungsaufenthalte, oder andere persönliche Umstände, die eine Auszeit erfordern.

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege? Umfang und Optionen

Die Leistungen der Verhinderungspflege sind vielfältig und können an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen:

  • Ambulante Pflege: Diese Option umfasst die professionelle Pflege des Pflegebedürftigen in der vertrauten häuslichen Umgebung. Dies beinhaltet Leistungen wie die Körperpflege, die Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten, die Unterstützung bei der Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Stationäre Pflege: In bestimmten Fällen kann eine vorübergehende Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim sinnvoll sein. Hier erhält die pflegebedürftige Person rund um die Uhr Betreuung und Versorgung.
  • Betreuungsleistungen: Auch die reine Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise durch einen Betreuungsdienst oder eine Tagespflegeeinrichtung, kann im Rahmen der Verhinderungspflege finanziert werden. Dies ist besonders relevant, wenn der Pflegebedürftige zwar Beaufsichtigung benötigt, aber keine umfassende Pflege im klassischen Sinne.

Die konkreten Leistungen der Verhinderungspflege werden in enger Abstimmung mit der Pflegekasse und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen festgelegt. So wird eine optimale Versorgung gewährleistet.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein? Anspruch und Berechtigung

Damit die Verhinderungspflege von der Pflegekasse finanziert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist wichtig, diese Bedingungen im Blick zu haben, um den Anspruch geltend machen zu können:

  • Pflegegrad: Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Vorpflegezeit: Die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson muss vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits für mindestens sechs Monate sichergestellt worden sein.
  • Antragstellung: Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse form- und fristgerecht beantragt und genehmigt werden.
  • Budgetrahmen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Dieser Betrag ist abhängig vom Pflegegrad und kann mit anderen Leistungen kombiniert werden.

Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege? Finanzielle Aspekte

Die finanzielle Unterstützung durch die Verhinderungspflege ist in der Regel durch einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Informationen über die aktuellen Beträge sind essentiell, um die Planung zu erleichtern. Für die Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen bis zu 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Zusätzlich kann, sofern nicht ausgeschöpft, ein Betrag aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden, was weitere 806 Euro bedeutet. Somit ergibt sich ein Gesamtbudget von bis zu 2.418 Euro. (Stand 2024)

Wichtiger Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, das Budget für die Verhinderungspflege mit dem Budget für die Kurzzeitpflege zu kombinieren, um eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten. Diese Kombination kann besonders nützlich sein, wenn der Pflegebedarf variiert oder unterschiedliche Betreuungsformen benötigt werden.

Wie funktioniert die Beantragung der Verhinderungspflege? Antragsprozess Schritt für Schritt

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfordert einen strukturierten Ansatz. Hier ist eine detaillierte Anleitung, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten:

  • Informationen einholen: Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um sich über die spezifischen Antragsmodalitäten, erforderlichen Formulare und benötigten Unterlagen zu informieren.
  • Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege sorgfältig und vollständig aus. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen korrekt anzugeben.
  • Nachweise erbringen: Fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Nachweise bei, wie z.B. den Pflegegradbescheid, Nachweise über die bisherige Pflege durch Angehörige und ggf. weitere relevante Dokumente.
  • Antrag stellen: Senden Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Pflegekasse.
  • Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag sorgfältig und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
  • Leistungen in Anspruch nehmen: Nach der Genehmigung können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und die gewünschten Leistungen in Anspruch nehmen.

Wer kann die Verhinderungspflege durchführen? Auswahl der Pflegekräfte und Einrichtungen

Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen qualifizierten Personen und Einrichtungen erbracht werden. Dies bietet Flexibilität und ermöglicht es, die beste Betreuungsform für den Pflegebedürftigen zu finden:

  • Professionelle Pflegekräfte: Ambulante Pflegedienste und andere professionelle Einrichtungen bieten die Verhinderungspflege durch qualifizierte Fachkräfte an. Dies gewährleistet eine fachgerechte Betreuung und Versorgung.
  • Ehrenamtliche Pflegepersonen: Auch ehrenamtliche Pflegepersonen, wie z.B. Freunde, Nachbarn oder Bekannte, können die Verhinderungspflege übernehmen. Dabei sind jedoch bestimmte finanzielle Einschränkungen zu beachten.
  • Angehörige: In bestimmten Fällen können auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen. Hier gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Vergütung und der Qualifikation.

Zusätzliche Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten

Neben den grundlegenden Leistungen der Verhinderungspflege gibt es zusätzliche Optionen und Kombinationsmöglichkeiten, um die Pflege noch individueller zu gestalten. Dies kann die Einbeziehung von zusätzlichen Betreuungsangeboten, die Kombination mit anderen Pflegeleistungen oder die Nutzung von speziellen Therapieangeboten umfassen. Es ist ratsam, sich bei der Pflegekasse über mögliche Zusatzleistungen und Kombinationsmöglichkeiten zu informieren.

Fazit: Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige und eine optimale Versorgung

Die Verhinderungspflege ist eine bedeutende Unterstützung für pflegende Angehörige und trägt dazu bei, ihre Gesundheit zu schützen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistung können Pflegebedürftige weiterhin in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung betreut werden, während Angehörige die Möglichkeit erhalten, neue Kraft zu schöpfen, ihren eigenen Bedürfnissen nachzugehen oder wichtige Angelegenheiten zu erledigen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Planung und eine rechtzeitige Antragstellung entscheidend sind, um die Verhinderungspflege optimal nutzen zu können. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über alle individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema und unterstützen Sie bei der Beantragung und Organisation der Verhinderungspflege. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir sind gerne für Sie da!

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