Im Rahmen der häuslichen Pflege wird die Verhinderungspflege, auch bekannt als Ersatzpflege oder Urlaubsvertretungspflege, von der Pflegeversicherung als Service angeboten. Manchmal benötigen pflegende Familienmitglieder eine Pause von der Pflege, beispielsweise für ein paar Stunden aufgrund eines Termins bei den Behörden. Aber manchmal benötigen die Angehörigen auch für einige Tage oder Wochen, weil sie krank sind oder Urlaub machen – letzteres ist sehr wichtig in der Pflege – eine Pause in der Pflege. Dafür wird die Verhinderungspflege eingesetzt, die es Hauptpflegepersonen ermöglicht, sich vertreten zu lassen.
Es wird dabei zwischen zwei Formen von Verhinderungspflege unterschieden: Die tageweise und die stundenweise Verhinderungspflege. Auf die Unterschiede wird im weiteren Verlauf des Artikels aufmerksam gemacht. Generell gilt die Verhinderungspflege als tageweise, wenn sie länger als acht Stunden am Tag dauert. Die Verhinderungspflege mit Leistungen und Voraussetzungen entdecken!
In einem Kalenderjahr können insgesamt bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege beantragt werden. Dafür werden jährlich insgesamt 1.612 Euro von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Dabei muss diese nicht zwangsläufig von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst übernommen werden, sondern kann auch von Freunden, Bekannten oder Angehörigen durchgeführt werden. Lediglich eingetragene Pflegepersonen kommen für die Verhinderungspflege nicht infrage. Als unterstützende Pflegeleistung in der häuslichen Pflege zur Entlastung in der Verhinderungspflege kann die kostenlose Pflegebox im Wert von bis zu 42,00 € mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln zusätzlich weiterhelfen. Erfahren Sie mehr ➞
Zu den Hauptaufgaben der Verhinderungspflege zählen dabei alle klassischen Aufgaben, die eine bedarfsgerechte Versorgung der Person sicherstellen, wie beispielsweise Körperpflege, Ernährung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, aber auch Betreuungsdienstleistungen.
In diesem Artikel werden die weiteren Voraussetzungen für die Verhinderungspflege thematisiert, aber auch die Gesamthöhe des Beitrags in Kombination mit Leistungen der Kurzzeitpflege sowie die allgemeine Antragstellung.
Die Voraussetzungen zur Verhinderungspflege
Für die Beantragung der Verhinderungspflege müssen die beteiligten Personen verschiedene Bedingungen erfüllen. Direkt beteiligt sind zum einen natürlich die pflegebedürftige Person, zum anderen die eingetragene Pflegeperson und deren Ersatzkraft, die über die Verhinderungspflege eingesetzt werden soll.
Bei der pflegebedürftigen Person muss ein Pflegegrad von 2 oder höher festgestellt sein, um für die Verhinderungspflege infrage zu kommen. Grund dafür ist, dass der Pflegegrad 1 in der Regel nur bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit angesetzt wird und die Personen somit nicht für die Verhinderungspflege zugelassen wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate gepflegt worden sein muss, wobei diese Zeit nicht ununterbrochen nachzuweisen ist, da Pausen von weniger als vier Wochen erlaubt sind.
Bei der Pflegeperson ist zunächst die Grundvoraussetzung, dass diese bei der Pflegekasse offiziell eingetragen ist. Allerdings muss diese nicht die thematisierten sechs Monate vollständig gepflegt haben, sondern kann auch erst zwischenzeitlich die Position übernommen haben.
Die Verhinderungspflege erfolgt entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch Einzelpersonen. Bei einem Pflegedienst handelt es sich bei der Ersatzpflegeperson um eine fachkundige Pflegekraft. Einzelpersonen wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte können diese aber auch übernehmen. Dafür gelten bei nahen Verwandten besondere Regeln für die Höhe der Leistung, aber Sie müssen keine zusätzlichen spezifischen Voraussetzungen erfüllen, um für die Verhinderungspflege infrage zu kommen.
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Verhinderungspflege beantragen und weitere Details
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen die Kosten für die Verhinderungspflege je Kalenderjahr. Dabei muss nicht der gesamte Anspruch am Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über das Jahr hinweg aufgeteilt werden.
Die Pflegekasse zahlt 1.612 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege. Allerdings ist dies nur dann anwendbar, wenn die Ersatzpflege von einem ambulanten Pflegedienst oder von entfernten Verwandten oder Nachbarn bereitgestellt wird.
Die Verhinderungspflege wird für Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen, die im selben Haushalt leben, auf höchstens 1,5-mal so viel wie das Pflegegeld reduziert.
Beantragt wird die Verhinderungspflege stets durch die pflegebedürftige Person bei Ihrer Pflegekasse. Mittlerweile wird dieser Service häufig online bei den Pflegekassen direkt angeboten. Andernfalls kann ein solcher Antrag auch per Post gestellt werden. Auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich – bis zu maximal vier Jahre im Nachhinein ist dies möglich. Für den Antrag sind verschiedene Informationen nötig, u.a. Angaben zum Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege oder auch Angaben zur Ersatzpflegeperson/-einrichtung.
Nach erfolgreicher Bewilligung durch die Pflegekasse müssen die Kosten mit entsprechenden Nachweisen abgerechnet werden. Bei rückwirkender Beantragung kann dies direkt mit dem Antrag erfolgen. Alle Nachweise müssen gesammelt und auf Verlangen vorgezeigt werden, sodass eine Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgen kann. Dazu zählen Rechnungen/Quittungen, die mit der Pflege zusammenhängen, aber auch Belege über Fahrtkosten oder für den Verdienstausfall.
Jährlich können Sie maximal 806 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets für Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen der zu pflegenden Person insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wenn Sie das Kurzzeitpflege-Budget für die Verhinderungspflege nutzen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Antrag auf Verhinderungspflege bestenfalls direkt mit angeben. In kostenlosen Musterformularen finden Sie diesen Hinweis in der Regel schon.
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Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung. Oftmals sind pflegende Angehörige rund um die Uhr im Einsatz und stoßen dabei an ihre Grenzen. Die Verhinderungspflege bietet hier eine wichtige Entlastungsmöglichkeit. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Verhinderungspflege – von den Leistungen bis zu den Voraussetzungen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten. Sie springt ein, wenn die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen.
Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?
Die Leistungen der Verhinderungspflege sind vielfältig und können individuell angepasst werden:
- Ambulante Pflege: Diese Leistung umfasst die professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, die in der häuslichen Umgebung stattfindet. Dies kann die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung umfassen.
- Stationäre Pflege: In manchen Fällen ist eine stationäre Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim sinnvoll. Hier wird die Pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut und versorgt.
- Betreuung: Auch die reine Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise durch einen Betreuungsdienst, kann im Rahmen der Verhinderungspflege finanziert werden. Dies ist besonders relevant, wenn der Pflegebedürftige nicht pflegebedürftig im klassischen Sinne ist, aber eine Beaufsichtigung benötigt.
Die konkreten Leistungen der Verhinderungspflege orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und der Vereinbarung mit der Pflegekasse.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die Verhinderungspflege von der Pflegekasse finanziert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad: Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.
- Vorpflegezeit: Die häusliche Pflege muss vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits für mindestens sechs Monate durch eine andere Pflegeperson sichergestellt worden sein.
- Antragstellung: Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden.
- Maximale Höhe des Budgets: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Dieser Betrag ist abhängig vom Pflegegrad.
Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege?
Der finanzielle Rahmen für die Verhinderungspflege ist in der Regel auf einen jährlichen Höchstbetrag beschränkt. Für die Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen bis zu 1.612 Euro im Jahr zu. Wer die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt, kann zusätzlich bis zu 806 Euro aus noch nicht verbrauchtem Budget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von bis zu 2.418 Euro. (Stand 2024)
Wichtiger Hinweis: Das Budget für die Verhinderungspflege kann in einigen Fällen mit dem Budget für die Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Wie funktioniert die Beantragung der Verhinderungspflege?
Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt in der Regel schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse. Folgende Schritte sind dabei relevant:
- Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die konkreten Antragsmodalitäten und benötigten Unterlagen.
- Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege sorgfältig aus.
- Nachweise erbringen: Fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Nachweise bei, wie z.B. den Pflegegradbescheid und ggf. Nachweise über die bisherige Pflege durch Angehörige.
- Antrag stellen: Senden Sie den Antrag samt Unterlagen an die Pflegekasse.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
- Leistungen in Anspruch nehmen: Nach der Genehmigung können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Wer kann die Verhinderungspflege durchführen?
Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen und Einrichtungen erbracht werden:
- Professionelle Pflegekräfte: Ambulante Pflegedienste bieten die Verhinderungspflege durch qualifizierte Fachkräfte an.
- Ehrenamtliche Pflegepersonen: Auch ehrenamtliche Pflegepersonen, z.B. aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, können die Verhinderungspflege übernehmen. Hier gelten jedoch bestimmte finanzielle Einschränkungen.
- Angehörige: In bestimmten Fällen können auch nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen. Hier gelten besondere Regelungen bezüglich der Vergütung.
Fazit: Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Leistung, die pflegende Angehörige entlasten und ihre Gesundheit schützen kann. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistung können Pflegebedürftige weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden, während die pflegenden Angehörigen neue Kraft schöpfen oder ihre eigenen Angelegenheiten regeln können. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Denken Sie daran, dass eine gute Planung und rechtzeitige Antragstellung wichtig sind, um die Verhinderungspflege optimal nutzen zu können. Wir wünschen Ihnen alles Gute!