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Pflegestärkungsgesetze (PSG) 1 bis 3

Die drei Pflegestärkungsgesetze stellen zusammen die bedeutendste Reform der Pflege dar, die es jemals in Deutschland gegeben hat.

Dadurch wurde das Pflegesystem tatsächlich leistungsfähiger, aber gleichzeitig gerechter für Personen mit psychischen oder kognitiven Störungen.


Was macht die Pflegestärkungsgesetze so bedeutsam?

Vor der Einführung der Pflegestärkungsgesetze befanden sich Menschen mit Demenzerkrankungen häufig in einer schlechten finanziellen Situation. Die Pflegeleistungen, die ihnen gewährt wurden, waren geringfügig und die Angehörigen wurden in der Regel allein gelassen. Tatsächlich erging es, vor Einführung der Pflegestärkungsgesetze, vielen pflegebedürftigen Menschen mit psychischen Erkrankungen ähnlich schlecht.

Bevor es die Pflegestärkungsgesetze gab, wurden Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen stark bevorzugt. Dies hat den Hintergrund, dass Pflegebedürftige in dem alten Pflegesystem nur dann eine höhere Pflegestufe bekamen, wenn die körperliche Pflege des Pflegebedürftigen nachweislich einen großen Zeitaufwand erforderte.

Als immer deutlicher wurde, dass sich etwas ändern muss, um für mehr Gerechtigkeit im Pflegesystem zu sorgen, wurde der Begriff ‚Pflegebedürftigkeit‘ neu definiert und die Pflegestufen wurden durch die fünf Pflegegrade ersetzt.

Die Pflegestärkungsgesetze wurden in drei Gesetzespaketen, jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 verabschiedet. In Kraft getreten sind die Pflegestärkungsgesetze jedoch erst in den Jahren 2016 und 2017.


Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG1)

Das erste der drei Pflegestärkungsgesetze trat am 01.01.2025 in Kraft und wurde vom Bundestag bereits am 17.10.2014 verabschiedet. Dies sind die wichtigsten Änderungen, die mit dem ersten der Pflegestärkungsgesetze erreicht wurden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die in einem häuslichen Umfeld leben, haben einen monatlichen Anspruch auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse. Zu diesen Pflegehilfsmitteln zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektions-Tücher. Durch die Pflegestärkungsgesetze stieg dieser Anspruch im Jahr 2015 von 31 Euro auf 40 Euro pro Monat. Übrigens: Ab dem 01.01.2025 steigt der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auf 42 Euro monatlich!

Zuschuss für Wohnraumanpassungen
Unter gewissen Umständen können Pflegebedürftige einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten, wenn eine Wohnraumanpassung für mehr Barrierefreiheit durchgeführt werden muss. Mit der Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze erhöhte sich der maximale Freibetrag von 2.557 Euro auf 4.000 Euro pro Maßnahme. Außerdem haben die Pflegestärkungsgesetze dazu geführt, dass nicht nur körperlich beeinträchtigte Menschen diesen Anspruch nutzen können, sondern z. B. auch Demenzkranke, deren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind.

Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege gab es bereits vor der Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze, doch erst seit der Pflegestärkungsgesetze gibt es ein eigenständiges Budget für die teilstationäre Pflege. Bevor die Pflegestärkungsgesetze in Kraft getreten sind, wurden diese Leistungen mit dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen verrechnet.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit es die Pflegestärkungsgesetze gibt, können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander kombiniert werden. Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) ist eine vorübergehende Vertretung der eigentlichen Pflegeperson, während man unter Kurzzeitpflege eine vorübergehende stationäre Pflege versteht. Dank der Pflegestärkungsgesetze können ungenutzte Beträge der einen Leistung teilweise für die jeweils andere Leistung genutzt werden.

Leistungen für Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
Dank der Pflegestärkungsgesetze haben auch Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Zugang zu Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen oder Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten. Bevor es die Pflegestärkungsgesetze gab, hatten diese Personen erst einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn ihre Erkrankungen oder Behinderungen schwere körperliche Auswirkungen hatten.

Mehr Personal in stationären Einrichtungen
Mit Einführung der Pflegestärkungsgesetze wurde auch zusätzliches Personal in Pflegeheimen verpflichtend. So soll eine bessere Lebensqualität der Bewohner und eine bessere Erhaltung der Selbstständigkeit gewährleistet werden.

Eine weitere tolle Unterstützung ist die kostenfreie Pflegebox. Wie beantragen diese Pflegehilfsmittel? Drei einfache Schritte:

Beratung einholen: Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Pflegefachkraft. Diese können Ihnen dabei helfen, den individuellen Bedarf festzustellen und die notwendigen Pflegehilfsmittel zu empfehlen und anschließend beantragen. Antrag stellen: Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekassen prüfen die Beantragung und bewilligt sie gegebenenfalls. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden nach der Beantragung von den Pflegekassen übernommen, allerdings gibt es bestimmte Festbeträge, die je nach Hilfsmittel variieren können. Und hier geht es ganz einfach und schnell zu Ihrer kostenfreien Pflegebox: ✓ Sicheren Sie sich jetzt Ihre kostenlose, monatliche Pflegebox im Wert von 42,00 Euro. ↗️


Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG2)

Das zweite der Pflegestärkungsgesetze gilt als bedeutendste Reform der Pflegeversicherung, wurde im Januar 2016 verabschiedet und trat am 01.01.2027 in Kraft. Dank der Pflegestärkungsgesetze orientiert sich das Pflegesystem stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten.

Folgende Änderungen brachte das zweite der Pflegestärkungsgesetze mit sich:

Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt
Früher gab es nur 3 Pflegestufen, diese wurden dank der Pflegestärkungsgesetze von den 5 Pflegegraden abgelöst. So haben die Pflegestärkungsgesetze eine genauere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ermöglicht.

Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert
Mit den neuen Einschätzungsmöglichkeiten hat sich auch das Verständnis des Begriffes Pflegebedürftigkeit geändert. Ursprünglich war der körperliche Unterstützungsbedarf das wichtigste Kriterium bei einer Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Die Einführung der Pflegestärkungsgesetze hatte zur Folge, dass nun die vorhandene Selbstständigkeit als wichtigstes Kriterium bei einer Beurteilung gilt. So legten die Pflegestärkungsgesetze die Grundlage, für eine gerechtere Behandlung bei verschiedenen Arten von Pflegebedürftigkeit.


Änderung des Begutachtungssystems
Da die Pflegestärkungsgesetze zu einem neuen Verständnis von Pflegebedürftigkeit geführt haben, musste auch ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss die Selbstständigkeit einer Person zuvor von einem unabhängigen Gutachter beurteilt werden. Seit Einführung der Pflegestärkungsgesetze wird die Begutachtung von gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt und die von Privatversicherten von Medicproof.


Pflegestärkungsgesetz 3 (PSG3)

Das dritte der Pflegestärkungsgesetze wurde am 02.12.2016 verabschiedet und trat gleichzeitig mit dem zweiten der Pflegestärkungsgesetze am 01.01.2017 in Kraft.

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die das dritte der Pflegestärkungsgesetze mit sich brachte:

Klärung der Zuständigkeit für Menschen mit Behinderungen
Die Frage, welche Kostenträger für die Leistungen bei der Pflege von Menschen mit Behinderungen aufkommen, wurde ebenfalls durch die Pflegestärkungsgesetze geklärt. Seit 2017 können Menschen mit Behinderungen vorrangig Pflegeleistungen erhalten, wenn sie auf eine ambulante Pflege angewiesen sind. Befinden sich Betroffene jedoch in stationärer Pflege, haben sie sowohl Anspruch auf Eingliederungshilfe als auch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Seit Einführung der Pflegestärkungsgesetze haben Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe nach dem Teilhabegesetz angewiesen sind, Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse für häusliche Pflege.

Geänderte Befugnisse für Kommunen
Mit dem dritten der Pflegestärkungsgesetze erhielten Kommunen ein Initiativrecht zur Errichtung neuer Pflegestützpunkte. Durch Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze sollte sich das Beratungsangebot für Pflegende und Pflegebedürftige grundlegend verbessern.

Stärkere Kontrollen gegen Betrugsfälle
Leider kam es mit der Zeit zu immer mehr Betrugsfällen, mit denen das Pflegesystem ausgenutzt wurde. Die Pflegestärkungsgesetze haben Sicherheit im Pflegesystem geschaffen, da nun der Medizinische Dienst (MD) und auch Pflege- und Krankenkassen Prüfungen bei ambulanten Pflegediensten durchführen können.

Natürlich gab es nach der Einführung der Pflegestärkungsgesetze weitere Änderungen in der Pflege. Doch bis heute gelten die Pflegestärkungsgesetze als größte und bedeutsamste Reform des Pflegesystems.

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