Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Krankenpflege. Im Rahmen der Behandlungspflege können sämtliche Pflegemaßnahmen, die medizinisch erforderlich sind, um eine Erkrankung zu heilen oder ihre Verschlechterung zu verhindern, zum Einsatz kommen.
Akute Krankheiten wie Knochenbrüche, chronische Erkrankungen wie Rheuma und psychiatrische Erkrankungen wie Demenz können ebenfalls mit Behandlungspflege behandelt werden. Eine angemessene Behandlungspflege kann bei nicht heilbaren Krankheiten dazu beitragen, die Symptome zu reduzieren und die Lebensqualität zu steigern.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Zur Behandlungspflege zählen sämtliche ärztlich verordnete Pflegeleistungen, die von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden. Einige Beispiele solcher Pflegeleistungen sind:
· Wundversorgung
· Pulsmessung
· Blutdruckmessung
· Verabreichen von Medikamenten
· Messung des Blutzuckerspiegels und Verabreichung von Insulin
· Anbringung von Kathetern, Drainagen oder Sonden sowie Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Wer bekommt eine Behandlungspflege?
Die gute Nachricht zuerst: Eine Behandlungspflege können Sie auch ganz ohne Pflegegrad erhalten! Allerdings muss eine Behandlungspflege immer ärztlich verordnet werden. In der Regel erhalten Sie ein befristetes Rezept für die Behandlungspflege, welches bei Bedarf auch verlängert werden kann. Die erste Verordnung der Behandlungspflege gilt in der Regel für einen Zeitraum von 14 Tagen. Ob und wie oft diese Verordnung der Behandlungspflege anschließend verlängert werden kann, hängt immer von Ihrem individuellen Krankheitsbild und Krankheitsverlauf ab. Umständlich kann es werden, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate auf eine Behandlungspflege angewiesen sind, denn in diesem Fall könnte die Feststellung eines Pflegegrades erforderlich sein.
Wie wird die Behandlungspflege bezahlt?
Sie sind auf eine Behandlungspflege angewiesen, haben jedoch keinen Pflegegrad? Das ist kein Problem, denn die Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, dabei kenn bei volljährigen Versicherten eine Zuzahlung von 10 Prozent anfallen. Der Anspruch auf die Kostenübernahme besteht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zum Beispiel für Menschen, die an einer schweren Erkrankung leiden, nach einem Krankenhausaufenthalt auf Formen der Behandlungspflege angewiesen sind oder wenn eine bestehende Erkrankung sich verschlimmert. Im Falle einer Krankenhausverhinderungspflege übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege für bis zu 4 Wochen.
Ist jedoch absehbar, dass Sie auch über diese 4 Wochen hinaus auf eine Behandlungspflege angewiesen sein werden, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen. Der MDK soll das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit dann beurteilen und kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einen vorläufigen Pflegegrad feststellen. Ein vorläufiger Pflegegrad kann für eine Dauer von 1 bis 6 Monaten gültig sein.
Kostenlose Pflegehilfsmittel ergänzend zur Behandlungspflege
Menschen, die auf eine Form der Behandlungspflege angewiesen sind, benötigen oft auch Unterstützungen oder Hilfsmittel im Alltag, welche auf Dauer sehr kostspielig werden können, vor allem dann, wenn bestimmte Produkte regelmäßig benötigt werden.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, haben Sie auch einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Ihre Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel! Ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben, spielt für die Höhe des monatlichen Anspruches keine Rolle. Über Anbieter wie sanus-plus können Sie im Rahmen dieses Anspruches mit folgenden Produkten versorgen und die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen:
· Einmalhandschuhe
· Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
· Desinfektions-Tücher
· Hand- und Flächendesinfektionsmittel
· Mundschutz (medizinischer oder FFP-2)
· Schutzschürzen zum Einmalgebrauch oder waschbar
· Schutzservietten
Wenn Sie eines oder mehrere der oben genannten Produkte benötigen, einen Pflegegrad haben und in einem häuslichen Umfeld leben, sollten Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse unbedingt wahrnehmen! Haben Sie Interesse an diesen Pflegehilfsmitteln oder Fragen zu dem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns wochentags telefonisch von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter: 0541 201 986 70. Sicheren Sie sich jetzt Ihre kostenlose, monatliche Pflegebox im Wert von 42,00 Euro. ↗️
Unser Service: Pflegehilfsmittel beantragen zur Pflege zu Hause
Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat von den Pflegekassen zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞
Die Behandlungspflege: Was ist das und wer profitiert davon?
Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten und stationären Pflege. Sie umfasst medizinische Leistungen, die von Ärzten verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Behandlungspflege, erklärt, welche Therapien darunter fallen und wer Anspruch auf diese Leistungen hat. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu verschaffen und Ihnen dabei zu helfen, die notwendige Unterstützung für sich selbst oder Ihre Angehörigen zu finden.
Was beinhaltet die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern und die Genesung zu fördern. Zu den gängigsten Leistungen gehören:
- Medikamentengabe: Verabreichung von Medikamenten, einschließlich Injektionen, Tabletten, Tropfen und Salben.
- Wundversorgung: Behandlung von Wunden, wie z.B. bei Diabetes, Dekubitus (Wundliegen) oder nach Operationen. Dazu gehören Verbandswechsel, Wundreinigung und die Applikation von Wundauflagen.
- Injektionen: Verabreichung von Medikamenten direkt in den Körper, z.B. Insulin bei Diabetes.
- Blutzucker- und Blutdruckmessung: Regelmäßige Überwachung von Vitalwerten, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
- Katheterisierung und Stomaversorgung: Pflege von Kathetern (Blasenkatheter) und Stomata (künstliche Ausgänge für Darm oder Harnwege).
- Kompressionsbehandlung: Anlegen von Kompressionsverbänden oder Strümpfen zur Behandlung von Venenleiden oder Schwellungen.
- Ernährungstherapie: Unterstützung bei der Ernährung, z.B. Verabreichung von Sondennahrung oder Infusionen.
- Einläufe/Klistiere: Durchführung von Einläufen zur Reinigung des Darms.
- Infusionen: Verabreichung von Flüssigkeiten, Medikamenten oder Nährstoffen direkt in die Vene.
- Dekubitusprophylaxe: Maßnahmen zur Vorbeugung von Wundliegen.
Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?
Ein Anspruch auf Behandlungspflege besteht, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der behandelnde Arzt diese verordnet. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, sofern eine entsprechende Diagnose und Indikation vorliegt. Menschen mit folgenden Erkrankungen oder Einschränkungen können von Behandlungspflege profitieren:
- Chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
- Akute Erkrankungen und Verletzungen
- Nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten
- Menschen mit Behinderungen
- Pflegebedürftige Menschen
Wie erhält man Behandlungspflege?
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Behandlungspflege ist ein Besuch beim Arzt. Dieser stellt eine Verordnung aus, in der die notwendigen Leistungen, die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung festgelegt werden. Mit dieser Verordnung kann man sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden, der die Behandlungspflege durchführt. Alternativ kann die Behandlung auch durch das Krankenhaus oder eine stationäre Pflegeeinrichtung erbracht werden. Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst über qualifiziertes Fachpersonal verfügt, das die verordneten Leistungen fachgerecht erbringen kann.
Die Bedeutung der Behandlungspflege für die Lebensqualität
Die Behandlungspflege spielt eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität. Durch die fachgerechte Durchführung medizinischer Maßnahmen wird die Genesung gefördert, Schmerzen gelindert und Komplikationen vermieden. Zudem entlastet die Behandlungspflege Angehörige, die sich nicht um die medizinische Versorgung kümmern müssen. Dies ermöglicht es den Betroffenen, im vertrauten Umfeld zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Fazit:
Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung und der ambulanten Pflege. Sie ermöglicht es Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, ihre Lebensqualität zu verbessern und im eigenen Zuhause zu verbleiben. Wenn Sie Fragen zur Behandlungspflege haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an Ihren Arzt oder einen Pflegedienst in Ihrer Nähe zu wenden.