Pflegegrad 4 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
Der **Pflegegrad 4** kennzeichnet einen **schweren Pflegebedarf** innerhalb des deutschen Pflegesystems. Dieser Artikel bietet Ihnen eine umfassende Übersicht über alle wichtigen Aspekte rund um den Pflegegrad 4: von den notwendigen Voraussetzungen und den dafür vorgesehenen Leistungen bis hin zu wertvollen Informationen darüber, wie Pflegeboxen die tägliche Pflege erleichtern können. Wenn Sie oder ein Angehöriger mit Pflegegrad 4 konfrontiert sind, finden Sie hier Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.
Wer erhält Pflegegrad 4? Kriterien und Voraussetzungen
Personen, die den Pflegegrad 4 erhalten, weisen erhebliche Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten auf. Das bedeutet, dass sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung auf **umfassende und dauerhafte Unterstützung** angewiesen sind. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF erforderlich, die den individuellen Pflegebedarf feststellt. Die Begutachtung basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), welches sechs entscheidende Lebensbereiche bewertet:
- Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und die Körperhaltung ändern?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich die Person örtlich und zeitlich orientieren, Entscheidungen treffen und sich verständigen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme, die Unterstützung erfordern?
- Selbstversorgung: Wie selbstständig kann die Person die Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung bewältigen?
- Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie selbstständig kann die Person mit ihrer Krankheit, Behandlungen oder Medikamenten umgehen?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann die Person ihren Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte aufrechterhalten?
Je nach dem Grad der Beeinträchtigung in diesen Bereichen wird eine bestimmte Punktzahl ermittelt. Für die Zuerkennung von Pflegegrad 4 sind **70 bis unter 90 Punkte** erforderlich.
Welche Leistungen bietet Pflegegrad 4? Ihr Anspruch im Überblick
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, um ihren Alltag zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Diese Leistungen sind hauptsächlich finanzielle Unterstützungen und werden spezifisch an die individuelle Situation und den Bedarf der Pflegebedürftigen angepasst. Dazu gehören wichtige finanzielle Hilfen und Unterstützungsangebote:
- **Pflegegeld:** Ein fester monatlicher Betrag zur Organisation der Pflege durch Angehörige, Freunde oder selbst bezahlte Kräfte.
- **Pflegesachleistungen:** Budget für die Inanspruchnahme professioneller Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst (z.B. Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen, Ernährung).
- **Kombinationsleistungen:** Eine flexible Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, bei der nicht vollständig ausgeschöpfte Sachleistungen anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden.
- **Tages- und Nachtpflege:** Zuschuss für die teilstationäre Pflege tagsüber oder nachts in einer speziellen Einrichtung zur Entlastung der pflegenden Personen.
- **Kurzzeitpflege:** Budget für die vollstationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum (z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson).
- **Verhinderungspflege:** Finanzielle Unterstützung, wenn die Hauptpflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe an der Pflege gehindert ist.
- **Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI):** Ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Finanzierung von Angeboten, die die Selbstständigkeit fördern oder pflegende Angehörige entlasten (z.B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe).
- **Wohngruppenzuschuss:** Zuschuss für Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben.
- **Wohnraumanpassung:** Finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen in der Wohnung (z.B. Einbau eines Treppenlifts, barrierefreies Bad).
- **Pflegehilfsmittel zum Verbrauch & technische Pflegehilfsmittel:** Kostenübernahme oder Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern.
Die Rolle von Pflegeboxen bei Pflegegrad 4 – Praktische Unterstützung im Alltag
Pflegeboxen sind eine **wertvolle und oft kostenfreie Unterstützung** für Menschen mit Pflegegrad 4. Sie bündeln notwendige **Pflegehilfsmittel zum Verbrauch**, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden und entlasten so sowohl die Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen. Typische Bestandteile einer Pflegebox, deren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden können, sind:
- Einmalhandschuhe
- Flächendesinfektionsmittel
- Händedesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen (zum Verbrauch)
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
Die Nutzung von Pflegeboxen bei Pflegegrad 4 bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- **Kostenübernahme:** Bei vielen Anbietern werden die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet (im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 €/Monat).
- **Zeitersparnis:** Die benötigten Produkte werden bequem und regelmäßig direkt nach Hause geliefert.
- **Bedarfsgerechte Zusammenstellung:** Die Inhalte lassen sich oft an den individuellen Bedarf anpassen.
- **Diskretion:** Die Lieferung erfolgt unauffällig.
- **Entlastung:** Reduziert den Aufwand für Einkauf und Organisation der Verbrauchsmaterialien.
Ein wichtiger finanzieller Aspekt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 ist die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Mit dieser Pauschale von **bis zu 40 Euro pro Monat** können notwendige Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Mundschutz kostenfrei bezogen werden. Pflegeboxen sind eine ideale Möglichkeit, diesen Betrag voll auszuschöpfen und sich die benötigten Hilfsmittel bequem nach Hause liefern zu lassen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen, solange der Betrag von 40 Euro nicht überschritten wird. Dies ist eine direkte Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Familien und ein Anspruch, der oft zu Unrecht wenig bekannt ist.
So beantragen Sie Pflegegrad 4 – Schritt für Schritt
Der Antrag auf einen Pflegegrad, auch für Pflegegrad 4, ist der erste wichtige Schritt zur Inanspruchnahme der Leistungen. Hier ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- **Antrag stellen:** Richten Sie einen formlosen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse. Dies ist in der Regel die Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt meist.
- **Vorbereitung auf die Begutachtung:** Sammeln Sie alle wichtigen medizinischen Unterlagen (Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Medikamentenpläne). Überlegen Sie, in welchen Bereichen im Alltag Unterstützung benötigt wird, und notieren Sie dies ggf.
- **Begutachtung durch MD/MEDICPROOF:** Der Medizinische Dienst (MD) oder bei privat Versicherten MEDICPROOF führt die Begutachtung in der Wohnung des Antragstellers durch, um den Pflegebedarf anhand der sechs Module des NBA zu ermitteln.
- **Bescheid erhalten:** Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse, in dem der festgestellte Pflegegrad und die zustehenden Leistungen aufgeführt sind.
- **Widerspruch einlegen (falls nötig):** Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen.
Fazit: Pflegegrad 4 – Unterstützung für schweren Pflegebedarf & die Vorteile von Pflegeboxen
Der Pflegegrad 4 signalisiert einen erheblichen Pflegebedarf und bringt umfassende Leistungen mit sich, die darauf abzielen, die Lebensqualität der Betroffenen zu sichern und die pflegenden Angehörigen spürbar zu entlasten. Die verschiedenen finanziellen und sachbezogenen Leistungen bieten eine wichtige Grundlage für die Organisation der täglichen Pflege.
Pflegeboxen sind dabei eine **wertvolle und praktische Unterstützung**, die den Alltag mit Pflegegrad 4 erleichtern, indem sie die notwendigen Verbrauchsmaterialien direkt nach Hause liefern. Sie sind ein gutes Beispiel dafür, wie die zustehenden Leistungen – hier die Pflegehilfsmittelpauschale – genutzt werden können, um die Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig Aufwand und Kosten für die Familien zu minimieren. Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote und finden Sie die Pflegebox und die weiteren Leistungen, die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen und der Situation des Pflegebedürftigen passen.
Unser Tipp: Legen Sie bei der Auswahl Ihrer Pflegebox Wert auf qualitativ hochwertige Produkte, eine flexible Anpassung an Ihre Bedürfnisse und eine einfache, unkomplizierte Abwicklung, idealerweise mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse. Viele Anbieter bieten zudem eine kostenlose Beratung an, um Ihnen bei der Auswahl der passenden Pflegebox zu helfen. Achten Sie auch auf die Möglichkeit, die Box jederzeit anpassen oder pausieren zu können, falls sich der Bedarf ändert.
Zusätzlich zum Inhalt der Pflegeboxen, bieten viele Anbieter auch noch weitere **nützliche Services** an. Dazu gehören beispielsweise **Hilfestellungen bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln oder auch Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige**. Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Pflegebox-Anbieter solche Zusatzleistungen offeriert. Diese können eine wertvolle Ergänzung zu den physischen Produkten sein und die Pflege insgesamt erleichtern sowie wertvolles Wissen vermitteln.