Die nachstehenden sechs Artikel hat der Gesetzgeber für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vordefiniert, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu unterstützen und zu verbessern. Dazu soll ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung für die zu pflegende Person zu ermöglichen. Dies sind Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächen- und Handdesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz.
Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe
Pflegende Angehörige die einen pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld betreuen, fehlt häufig die Zeit um sich ausgiebig mit der Pflege generell aber auch den rechtlichen Aspekten zu beschäftigen. Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (nachstehend beschrieben) können Sie ganz einfach mit uns monatlich in einer Pflegebox für einen Pflegebedürftigen Menschen kostenlos beantragen. Wir übernehmen dafür den kompletten Prozess mit der Genehmigung bei den Pflegekassen, der Logistik und den Versand der Pflegebox mit anschließender Abrechnung der Kosten zur Erstattung bei der zuständigen Krankenkasse. Der Anspruch richtet sich nach drei folgenden Kriterien die erfüllt sein müssen:
- pflegebedürftiger Mensch (nach § 14 SGB XI)
- anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (§ 15 SGB XI)
- leben und pflege im häuslichen Umfeld
Die häusliche Pflege muss entweder von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt werden.
Nachstehend die fünf definierten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kurz beschrieben:
Desinfektionsmittel
Gesetzlich kann zwischen Hände- und Flächendesinfektionsmittel unterschieden werden. Es gibt verschiedene Listen mit geprüften Desinfektionsmitteln und -verfahren, in denen diese nach verschiedenen Einsatzbereichen aufgeführt sind: Hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Hautantiseptik, Flächen-, Instrumenten-, Wäsche- und Raumdesinfektion sowie Desinfektion von Abfällen.
Einmalhandschuhe
Vinyl-Handschuhe (alternativ Nitril oder Latex) sind bestens für leichte Hygieneanwendungen ohne besondere mechanische Beanspruchung geeignet. Einmalhandschuhe umhüllen die Hände, um sie kurzzeitig vor exogenen Einflüssen oder empfindliche Lebewesen, bzw. Materialien vor den auf der Haut befindlichen Mikroorganismen oder -partikeln, zu schützen. Sie werden bekanntlich direkt nach der Verwendung entsorgt.
Mundschutz
Ein dicht am Gesicht des Trägers anliegender MNS (Mund-Nasen-Schutz) filtert einerseits die eingeatmete als auch andererseits die ausgeatmete Luft. Das Filtern der ausgeatmeten Luft reduziert die Emission von Krankheitserregern (Fremdschutz). Die Filterung der eingeatmeten Luft reduziert hingegen deren Immission (Eigenschutz). Ein medizinischer Mundschutz muss unterschiedliche Anforderungen an die bakterielle Filterleistung, den Differenzdruck und die Keimbelastung im ungenutzten Zustand erfüllen.
Inkontinenzunterlagen
Bettschutzunterlagen kommen überall zum Einsatz oder Anwendung, wo ein extra Schutz der Matratze durch Inkontinenz, gebraucht wird. Zusätzlich zu Inkontinenzmaterial schützen die Unterlagen Matratzen und Laken vor eindringender Nässe und Verschmutzung. Inkontinenzunterlagen verrutschen nicht so schnell und sind sowohl im privaten Pflegeumfeld, als auch in Pflegeeinrichtungen, sehr beliebt. Sogar im Gastgewerbe und der Hotellerie kommen Bettschutzunterlagen immer häufiger als Schutz vor Verschmutzung und zur Einhaltung von Hygienevorschriften zum Einsatz.
Schutzschürzen
Einfache Schutzschürzen zum Einmalgebrauch werden häufig in der Pflege verwendet. Sie bieten vor allem einen guten Schutz vor Verunreinigung der Kleidung und Kontamination mit Erregern. Ein wesentlicher Vorteil dieser Einmalschürzen ist, dass sie ohne eine Reinigung entsorgt werden können. Das spart Zeit und Aufwand. Die üblicherweise in der Pflege verwendeten Schutzschürzen sind vom Schnitt wie eine Latz-Schürze gefertigt und zum Zubinden.
Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX: Alles, was Sie wissen müssen zur Kostenübernahme
Die häusliche Pflege ist oft eine herausfordernde Aufgabe – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige. Pflegehilfsmittel spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie den Pflegealltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und die Lebensqualität verbessern. Der §40 Absatz II des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) bildet die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme dieser wichtigen Hilfsmittel. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und wie Sie diese optimal nutzen können.
Was sind Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX und wer hat Anspruch?
§40 Absatz II SGB IX regelt die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen dienen. Der Anspruch besteht, wenn eine Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI (Pflegeversicherung) festgestellt wurde. Das bedeutet, dass ein Pflegegrad vorliegen muss. Anspruchsberechtigt sind somit alle, die einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden.
Welche Pflegehilfsmittel werden nach §40 Absatz II SGB IX übernommen?
Die Auswahl an Pflegehilfsmitteln ist vielfältig und wird individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für folgende Produkte:
- Bettschutzeinlagen: Zum Schutz von Matratzen und Betten bei Inkontinenz oder Wundsekreten. Sowohl Einweg- als auch wiederverwendbare Einlagen sind erstattungsfähig.
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Unverzichtbar zur Vorbeugung von Infektionen, sowohl für die Hände des Pflegepersonals als auch zur Desinfektion von Oberflächen im häuslichen Umfeld.
- Einmalhandschuhe: Schützen das Pflegepersonal und den Pflegebedürftigen vor Infektionen bei pflegerischen Maßnahmen.
- Schutzkleidung: Schürzen, Kittel, etc., um die Kleidung des Pflegepersonals vor Verschmutzung zu schützen.
- Weitere Hilfsmittel: In manchen Fällen können auch weitere Hilfsmittel erstattet werden, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Hierzu gehören beispielsweise spezielle Pflegebetten, Rollstühle, Lifter oder Gehhilfen (diese fallen ggf. unter andere Paragraphen).
Wichtiger Hinweis: Die Kosten für Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX werden in der Regel bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 40 Euro von der Pflegekasse übernommen. Eine detaillierte Auflistung der erstattungsfähigen Produkte finden Sie im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Wir als Anbieter rechnen die Kosten oftmals direkt mit der Pflegekasse ab, was Ihnen die Antragstellung und Abrechnung erleichtert.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX?
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel ist in der Regel unkompliziert. Hier sind die notwendigen Schritte:
- Beratung: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder einem Pflegeberater. Diese Experten können Sie bei der Auswahl der passenden Hilfsmittel unterstützen und Ihnen wertvolle Tipps geben.
- Antrag bei der Pflegekasse: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Geben Sie dabei an, welche Hilfsmittel Sie benötigen. Oftmals gibt es auch ein Formular der Pflegekasse dafür.
- Kostenvoranschläge einholen: Für bestimmte Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten) benötigt die Pflegekasse möglicherweise einen Kostenvoranschlag.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag und informiert Sie über ihre Entscheidung. Bei Genehmigung können Sie die Pflegehilfsmittel bestellen oder – wenn die Kasse direkt abrechnet – beziehen.
Tipp: Einige Anbieter von Pflegeboxen oder Online-Shops, wie wir, bieten einen unkomplizierten Bestellprozess und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse. Fragen Sie nach, um den Aufwand zu minimieren!
Pflegeboxen: Die einfache Lösung für Ihre Pflegehilfsmittel
Pflegeboxen sind eine praktische und zeitsparende Möglichkeit, die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig und unkompliziert zu beziehen. Sie enthalten eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an Produkten, die auf die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Bei uns können Sie sich Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen lassen, passend zu Ihrem Pflegegrad und Ihren spezifischen Bedürfnissen.
Vorteile von Pflegeboxen:
- Zeitersparnis: Sie sparen sich die zeitaufwändige Suche nach den passenden Produkten und die Einzelbestellungen.
- Komfort: Die Pflegehilfsmittel werden Ihnen bequem und regelmäßig nach Hause geliefert.
- Transparenz: Sie behalten stets den Überblick über Ihre Ausgaben.
- Individuelle Anpassung: Viele Boxen lassen sich individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter von Pflegeboxen und vergleichen Sie die Angebote. Achten Sie auf die enthaltenen Produkte, die Flexibilität der Boxen und die Abrechnungsmöglichkeiten mit der Pflegekasse. Bei uns profitieren Sie von einem einfachen Bestellvorgang, persönlicher Beratung und der direkten Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse (sofern möglich).
Zusätzliche Tipps und was Sie noch wissen sollten
Neben den genannten Pflegehilfsmitteln gibt es noch weitere Aspekte, die wichtig sind, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten:
- Aktuelle Informationen einholen: Die Gesetze und Richtlinien können sich ändern. Informieren Sie sich regelmäßig bei Ihrer Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
- Pflegeberatung nutzen: Lassen Sie sich von qualifizierten Pflegeberatern individuell beraten. Diese können Ihnen helfen, die optimalen Pflegehilfsmittel auszuwählen und den Antragsprozess zu vereinfachen.
- Qualität der Produkte: Achten Sie bei der Auswahl der Pflegehilfsmittel auf Qualität und Funktionalität. Minderwertige Produkte können die Pflege erschweren oder sogar gesundheitliche Risiken bergen.
- Auf Ihre Gesundheit achten: Vergessen Sie nicht, dass die Pflege nicht nur für den Pflegebedürftigen anstrengend ist, sondern auch für alle pflegenden Angehörigen. Achten Sie auf Ihre Gesundheit, nehmen Sie sich Auszeiten und holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie sie brauchen.
Wir hoffen, dieser Artikel hat Ihnen einen umfassenden Überblick über Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX gegeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Beschaffung der passenden Pflegehilfsmittel.